Tätigwerden privater deutscher Sicherheitsunternehmen im Ausland
der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Durch das Bekanntwerden der Ausbildungstätigkeiten des deutschen Sicherheitsunternehmens BDB Protection GmbH in Libyen und die umfangreiche Berichterstattung der letzten Tage ist die Arbeit privater deutscher Sicherheitsunternehmen (Private Security Companies) im Ausland sowie die Tätigkeit von aktiven und ausgeschiedenen Polizeibeamten und Bundeswehrsoldaten für private Sicherheitsunternehmen generell in den Fokus gerückt.
Wenngleich private Sicherheitsunternehmen schon längst erheblich zur Sicherheit in Deutschland beitragen und als verlässlicher Partner für Sicherheitsbehörden und staatliche Einrichtungen wie auch Körperschaften erfolgreich arbeiten, wirft der aktuelle Fall doch Fragen hinsichtlich der Kontrolle der Verbreitung sicherheitsrelevanten Know-hows auf.
Zum einen geht es dabei um die Frage der dienst- und strafrechtlichen Beurteilung der handelnden Personen.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob die Ausbildung bzw. Schulung Beschäftigter von staatlichen Behörden im Ausland – wie beispielsweise im Personen- und Objektschutz – durch private deutsche Sicherheitsunternehmen von Seiten der Bundesrepublik Deutschland nicht effektiver kontrolliert werden müsste. In der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages teilte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier, mit, dass es bislang keine rechtliche Handhabe gegen solche Geschäfte gebe (siehe auch u. a. Berliner Zeitung vom 12./13. April 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen in den letzten zehn Jahren private deutsche Sicherheitsunternehmen im Ausland tätig geworden sind?
Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wie viele, in welchen Staaten, mit welchen Aufgaben?
Wie viele ehemalige Soldaten, Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren nach ihrem Ausscheiden für private Sicherheitsunternehmen tätig (bitte Aufschlüsselung, wie viele Beamte bzw. Tarifbeschäftigte welcher Behörden)?
Aus welchen Gründen sind diese ausgeschieden?
Wie viele ehemalige Soldaten, Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes haben gegebenenfalls die Aufnahme der Tätigkeit für ein privates Sicherheitsunternehmen der zuständigen Stelle angezeigt?
Wie viele aktive Soldaten, Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren während ihrer aktiven Dienstzeit für private Sicherheitsunternehmen tätig (bitte Aufschlüsselung, wie viele Beamte bzw. Tarifbeschäftigte welcher Behörden)?
Wie viele Soldaten, Beamte bzw. Tarifbeschäftigte des Bundes haben in den letzten zehn Jahren einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit gestellt, um in einem privaten Sicherheitsunternehmen tätig zu werden?
In wie vielen Fällen wurden die Anträge aus welchen Gründen genehmigt bzw. abgelehnt?
Wie häufig kam es in den letzten zehn Jahren zu einer nicht genehmigten Nebentätigkeit von Soldaten, Beamten bzw. Tarifbeschäftigten des Bundes bei privaten Sicherheitsunternehmen (bitte Aufschlüsselung, wie viele Beamte bzw. Tarifbeschäftigte welcher Behörde)?
In wie vielen Fällen waren die Soldaten, Beamten bzw. Tarifbeschäftigten des Bundes für private deutsche Sicherheitsunternehmen mit welchen Aufgaben im Ausland tätig (bitte Aufschlüsselung, wie viele Beamte bzw. Tarifbeschäftigte welcher Behörde in welchem Land)?
Welche disziplinar- bzw. strafrechtlichen Konsequenzen hatten die nicht genehmigten Nebentätigkeiten jeweils für die einzelnen Soldaten, Beamten bzw. Tarifbeschäftigten des Bundes?
Hat die Bundesregierung aus den einschlägigen Erfahrungen der letzten zehn Jahre Konsequenzen gezogen, insbesondere im Soldaten-, Beamten-, Tarif- und Arbeitsrecht?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden des Vorwurfs, aktive Polizeibeamte bzw. Bundeswehrsoldaten seien möglicherweise an der Ausbildung libyscher Sicherheitskräfte durch ein privates deutsches Sicherheitsunternehmen beteiligt gewesen, ergriffen, um die Vorwürfe intern aufzuklären und derartige Vorfälle in Zukunft zu verhindern?
Hält die Bundesregierung gesetzgeberisches Handeln in Bezug auf die Tätigkeit privater deutscher Sicherheitsunternehmen im Ausland für geboten?
Wenn ja, warum, und in welcher Form bzw. in welchen Gesetzen (beispielsweise Außenwirtschaftsgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz) gedenkt die Bundesregierung Änderungen vorzunehmen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Welchen gesetzlichen oder durch die Wirtschaft verbindlich selbst festgelegten Kriterien in Bezug auf Qualifikation, Verhaltenskodex und Ausbildung sowie Aufsicht unterliegen private Sicherheitsunternehmen in Deutschland, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
Hat die Bundesregierung Genehmigungen für die Ausfuhr von Material an Libyen erteilt, das gegebenenfalls für Anti-Terror-Einsätze eingesetzt werden kann?
Wenn ja, um welches Material handelt es sich, und wann erfolgte die Lieferung des Materials?
Gab es für die Lieferung des Materials Gewährleistungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Haushaltsgesetzes 2007?