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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gemäß § 37b EStG

<span>Problematische Einzelregelungen und offene Anwendungsfragen, Bürokratiebelastung, Freigrenzen, Nichtabzugsfähigkeit bei gleichzeitiger Sozialversicherungspflicht der Sachzuwendungen; ausstehendes erläuterndes Schreiben des BMF</span>

Fraktion

FDP

Datum

13.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/894323. 04. 2008

Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen gemäß § 37b EStG

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

§ 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG), der durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13. Dezember 2006 eingefügt wurde, ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 Prozent pauschal zu übernehmen und abzuführen. Da ein erläuterndes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu dieser Regelung bisher noch aussteht, sind jedoch zahlreiche Anwendungsfragen weiterhin offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Vorschrift des § 37b EStG einen wirkungsvollen Betrag zur Entbürokratisierung?

2

Warum können nicht auch Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von einem Dritten erhalten hat, vom Arbeitgeber, der nach § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist, nach § 37b EStG besteuert werden?

3

Warum müssen Sachzuwendungen eines Unternehmens an Schüler oder an andere Personen, bei denen die geltwerten Vorteile nicht im Rahmen einer Einkunftsart zufließen, ebenfalls nach § 37b EStG besteuert werden, so dass damit ein neuer Einkünftetatbestand geschaffen wird?

4

Ist die gewählte Freigrenze für Sachzuwendungen in Höhe von 10 Euro einschließlich der Umsatzsteuer nach Ansicht der Bundesregierung ein wirkungsvoller Beitrag zum Bürokratieabbau?

5

Wird mit den im Einkommensteuergesetz genannten unterschiedlichen Freigrenzen für Sachzuwendungen (10 Euro), Geschenke (35 Euro), Aufmerksamkeiten (40 Euro) und Sachbezüge (44 Euro) ein Beitrag zur Transparenz und Vereinfachung geleistet?

6

Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass durch eine Nichtabzugsfähigkeit der Sachzuwendung und der Pauschalsteuer sowie durch eine teilweise Nichtabzugsfähigkeit der Vorsteuer (etwa bei Banken) es im Jahr 2007 zu einer kumulierten steuerlichen Belastung des Steuerpflichtigen von bis zu 165 Prozent des Nettobetrags der Sachzuwendung gekommen sein kann?

7

Warum wurde mit dieser Vorschrift nicht die Idee einer „anonymen Abgeltungsteuer für Sachzuwendungen“ umgesetzt, die lediglich eine pauschale Steuer (mit einem Satz von z. B. 50 Prozent) ohne Zuschlagsteuern und Sozialversicherungsbeiträge umfasst und eine steuerliche Abzugsmöglichkeit der Sachzuwendung und der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe bei den Unternehmen ermöglicht?

8

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass ausschließlich zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen der Steuerpflichtige den Wert der Sachzuwendung dem Zuwendungsempfänger (dann doch wieder) mitteilen muss?

9

Warum hält die Bundesregierung an der Sozialversicherungspflicht der Sachzuwendungen fest, und wie beurteilt sie die administrative Belastung für den Steuerpflichtigen, den Arbeitgeber des Zuwendungsempfängers und den Zuwendungsempfänger in diesem Zusammenhang?

10

Sieht die Bundesregierung es als gerechtfertigt an, dass jeder Arbeitgeber eines Sachzuwendungsempfängers ständig der Gefahr unterliegt, Beiträge zur Sozialversicherung vorzuenthalten und nach § 266a StGB bestraft zu werden?

11

Wann ist mit der Herausgabe des BMF-Schreibens zu § 37b EStG zu rechnen?

Berlin, den 23. April 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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