Durchgängigkeit von Oberflächengewässern
der Abgeordneten Horst Meierhofer, Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Dezember 2002 wurde von der Europäischen Union ein Ordnungsrahmen für den Schutz von Oberflächengewässern geschaffen. Erreicht werden soll dies u. a. durch die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen. Nach der WRRL gilt für Oberflächengewässer ein Verschlechterungsverbot. Ziel ist es, bis 2015 für Oberflächenwasserkörper einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Für künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper sind das gute ökologische Potential und der gute chemische Zustand des Wassers die Ziele, die bis 2015 erreicht werden sollen.
Aus den Berichten der Länder zum Zustand des Oberflächengewässers aus dem Jahr 2005 geht hervor, dass die meisten Gewässer die Zielsetzung der WRRL, bis 2015 einen „guten Zustand“ zu erzielen, nach Einschätzung der Behörden, nicht erreichen werden. Gründe, die genannt werden, sind die durch Nutzung hervorgerufenen intensiven, in vielen Fällen irreversiblen strukturellen Eingriffe, insbesondere die fehlende oder eingeschränkte Durchgängigkeit von Gewässern. Priorität für die für die WRRL zuständigen Behörden hat demnach die Wiederherstellung der Durchgängigkeit für Oberflächengewässer, um die Zielsetzung der WRRL zu erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Welche Konzepte und Maßnahmen sind von den zuständigen Bundesbehörden wie Umweltbundesamt (UBA) und Bundesamtes für Naturschutz geplant, um die Durchgängigkeit von Oberflächengewässern sowie die Zielsetzungen der WRRL zu erreichen?
Welche Konzepte und Maßnahmen sind von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) an Bundeswasserstraßen insbesondere nach Inkrafttreten des Erlasses des BMVBS vom 11. Dezember 2007 (AZ WS 14/WS15/52.0802-05) initiiert oder durchgeführt worden, um die Durchgängigkeit von Oberflächengewässern sowie die Zielsetzung der WRRL zu erreichen?
Sind schon vor dem Inkrafttreten des Erlasses Renaturierungsmaßnahmen von Dritten durch die WSV gefördert worden, und wenn ja, welche genau in welchem Umfang?
Gibt es besondere Konzepte für schwer beeinträchtigte Flussstrecken an Bundeswasserstraßen?
Inwieweit beteiligen sich Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung konkret an Untersuchungen und Planungen zur Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit an staugeregelten Flüssen?
Liegen hierzu bereits (Zwischen-)Ergebnisse vor, und wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen unternehmen die Bundesregierung und ihre nachstehenden Behörden, um einen naturnäheren Zustand unterhalb von Staustufen in Bundeswasserstraßen zu erreichen?
Welche wandernden Tierarten kommen in der Donau vor, und in welcher Weise sind sie durch die Staustufen beeinträchtigt?
Welche konkreten Maßnahmen sind an der Donaustaustufe Bad Abbach geplant, um die Durchgängigkeit und den ökologischen Zustand zu verbessern?
Welche konkreten Maßnahmen sind an der Donaustaustufe Geisling geplant, um die Durchgängigkeit, und den ökologischen Zustand zu verbessern?
Welche konkreten Maßnahmen sind an der Donaustaustufe Regensburg geplant, um die Durchgängigkeit und den ökologischen Zustand zu verbessern?
Werden bei Konzepten und Maßnahmen der WSV die Folgen des Klimawandels miteinbezogen, wenn nein, warum nicht?
Stehen das Ziel, verstärkt erneuerbarer Energien – auch durch die Wasserkraft – zu nutzen, und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Oberflächengewässern im Widerspruch zueinander?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, mit welchen Prinzipien und Maßnahmen will die Bundesregierung hier einen Ausgleich erreichen?
Wenn ja, werden diese Prinzipien und Maßnahmen schon in ausreichendem Maße bei bestehenden Anlagen angewandt, und wenn nein, wieso nicht?
Können die Kosten der Schädigung des ökologischen Gleichgewichts durch Staustufen und Wasserkraftwerke an Bundeswasserstraßen bemessen werden?
Werden die Kosten bei Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands an Staustufen und Wasserkraftwerken an Bundeswasserstraßen nach dem Verursacherprinzip erhoben, und wenn nein, warum nicht?
Falls durch eine Maßnahme des Bundes zur ökologischen Verbesserung des Gewässers einer Bundeswasserstraße an einer Staustufe das dort ansässige Wasserkraftwerk weniger Strom als bisher erzeugen kann, wer entschädigt die dadurch entstehenden Mindereinnahmen?
Gibt es Auflagen zu den Bescheiden betreffend der Donaustaustufe Bad Abbach, welche die Reduzierung der Wassermenge zu Gunsten der Verbesserung des ökologischen Zustandes insbesondere der Durchgängigkeit vorsehen, wenn ja, wurden diese Auflagen eingehalten?
Wird die Einhaltung überwacht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Gibt es Auflagen zu den Bescheiden betreffend der Donaustaustufe Regensburg, welche die Reduzierung der Wassermenge zu Gunsten der Verbesserung des ökologischen Zustandes insbesondere der Durchgängigkeit vorsehen, wenn ja, wurden diese Auflagen eingehalten?
Wird die Einhaltung überwacht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Gibt es Auflagen zu den Bescheiden betreffend der Donaustaustufe Geisling, welche die Reduzierung der Wassermenge zu Gunsten der Verbesserung des ökologischen Zustandes insbesondere der Durchgängigkeit vorsehen, wenn ja, wurden diese Auflagen eingehalten?
Wird die Einhaltung überwacht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ist die Bildung von Koordinierungsgruppen für die Umsetzung der WRRL zwischen Bund und Ländern, wie sie für den Main bestehen, für weitere Flüsse geplant, wenn ja, für welche, und wenn nein, erachtet die Bundesregierung dies für erforderlich?
Wie gewährleisten die zuständigen Bundesbehörden die von der WRRL geforderte aktive Beteiligung der Öffentlichkeit?
Stimmt die Bundesregierung dem Ergebnis des UBA (UBA-Texte 01/01) zu, dass die ökologische Bilanz der „kleinen Wasserkraft“ (P < 0,5 MW)“ eher schädlich sei und deshalb nicht gefördert werden sollte?
Wenn ja, warum,?
Wenn nein, warum nicht?
Wie begründet die Bundesregierung die geplante Erhöhung der Vergütung der „kleinen Wasserkraft“ im Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ (Bundestagsdrucksache 16/8148) im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot der WRRL und den Ergebnissen der in Frage 26 genannten UBA-Studie?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Fischtreppen und anderen Fischaufstiegs- bzw. Fischabstiegshilfen?
Liegen dieser Beurteilung wissenschaftliche Studien zu Grunde, wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen unternehmen die Bundesregierung und die zuständigen Behörden, um besonders bedrohte Fischarten zu schützen?
Ist die biologische Qualitätskomponente „Fischfauna“ mittlerweile in das Monitoringprogramm zur WRRL kalibriert worden, wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor, und wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung Naturschützern zu, dass ein Umgehungsgewässer, wann immer möglich, die beste Variante für Fische ist, Anstauungen zu umgehen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kosten verursacht die Anlage eines Umgehungsgewässers für kleine Wasserkraftanlagen, und welche Erfahrungen mit Umgehungsgewässern liegen bereits vor?
Werden von der Bundesregierung Programme gefördert, welche eine Verbesserung der Durchlässigkeit an Staustufen, Dämmen, Wasserkraftwerken o. Ä. zum Ziel haben, und wenn ja, welche Programme genau, und in welchem Umfang?
Wie und in welchen Zeitabschnitten werden die Maßnahmen der Betreiber, die diese ergreifen müssen, um die erhöhte Vergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu bekommen, überprüft?
Hält die Bundesregierung diese Überprüfung für ausreichend, und wenn nein, warum nicht?