Bundesgarantie für einen ungebundenen Finanzkredit (UKF-Garantie) nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a des Haushaltsgesetzes 2005 an GASPROM
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Dr. Claudia Winterstein, Birgit Homburger und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Von der Bundesregierung wurde eine Garantie für einen ungebundenen Finanzkredit an die Gasprom in Höhe von 1 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen zur Teilfinanzierung der Zubringer-Pipeline (Onshore-Teil) im Rahmen des von Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder und Präsident Wladimir Putin vereinbarten nordosteuropäischen Gaspipelineprojekts ausgesprochen.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a des Haushaltsgesetzes 2005 wird der Bundesfinanzminister ermächtigt, Garantien für Kredite zu übernehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Ist der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel mit der Garantie befasst gewesen und hat er sie abgezeichnet?
Welche Personen aus der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums haben den Vorgang bearbeitet und mitgezeichnet?
Welche anderen Bundesminister oder Staatssekretäre haben den Vorgang mitbearbeitet und mitgezeichnet?
Trifft es zu, dass der Vorgang im ehemaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) in der inzwischen aufgelösten Abteilung „L“ bearbeitet wurde?
Wenn ja, hat die Abteilung „L“ die Informationen an das Bundeskanzleramt weitergeleitet?
Hat das Bundeskanzleramt den Vorgang zur Kenntnis erhalten und, wenn ja, wer wurde im Kanzleramt darüber informiert?
Falls das Bundeskanzleramt nicht unterrichtet wurde, aus welchen Gründen ist das Bundeskanzleramt über die Bundesgarantie nicht unterrichtet worden, obwohl die Bundesministerien nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung verpflichtet sind „das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“ zu unterrichten?
Ist das Bundeskanzleramt seit der ersten schriftlichen Anfrage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu einem Kreditwunsch an GASPROM informiert gewesen?
Wenn ja, wurde in der Zeit vom 17. November 2004 bis zum 8. September 2005 der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder über Kreditwünsche von GASPROM bzw. über die Verhandlungen der Deutschen Bank und der KfW informiert?
Ist der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder nach dem 8. September 2006 über den Vorgang „Bau einer Nordosteuropäischen Gaspipeline (NEGP)“ weiter informiert worden und, wenn ja, in welcher Form?
Trifft es zu, dass der frühere Staatssekretär im Bundesfinanzministerium (BMF) Caio Kai Koch-Weser nicht befugt war, die Vorlage zu unterzeichnen, wie ein Sprecher des BMF erklärte? (DIE WELT vom 4. April 2006)
Trifft es zu, dass der frühere Staatssekretär Caio Kai Koch-Weser die Vorlage für den Bundesfinanzminister abgezeichnet hat? (Heute im Bundestag, Nr. 108, S. 3)
Trifft die Aussage des Alt-Bundeskanzlers Gerhard Schröder zu, der wörtlich erklärte: „Entscheidend ist, dass GASPROM bereits erklärt hat, dass es diesen Finanzierungsvorschlag der beiden Banken nicht angenommen hat und nicht annehmen wird.“ (DER SPIEGEL, 15/2006)
Wurden im Rahmen der Vereinbarungen des Gaspipelineprojekts zwischen Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder und Präsident Wladimir Putin auch Finanzierungen vereinbart?
Werden die Darlehensverträge der Banken auch eine Verpflichtung GASPROMs enthalten, ausreichende Gasmengen zur Befüllung der Unterseeleitung zur Verfügung zu stellen (Vorlage an den Haushaltsausschuss)?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Darlehensverträge?
Aus welchen Gründen ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erst am 23. März 2006 durch das BMF informiert worden?
Wann hat sich die Deutsche Bank wegen einer Bundesgarantie an die Bundesregierung gewandt?
Wann haben sich Deutsche Bank und KfW durch einen formellen Antrag für eine Bundesgarantie an die Bundesregierung gewandt?
Teilt die Bundesregierung die Meinung von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, der laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 5. April 2006 erklärte: „Es riecht sehr“?
Teilt die Bundesregierung die Meinung von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, der laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 5. April 2006 erklärte: „Warum musste das alles in der Interimszeit so sein“?
Ist der Bundesregierung der Bericht in der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 24. Oktober 2005 bekannt gewesen, in dem behauptet wurde, dass Staatssekretär Caio Kai Koch-Weser „vermutlich zu einer privaten Bank wechseln werde, und Insider bei der Deutschen Bank bestätigten, dass er mit dem Top-Management bereits über seine Rolle gesprochen hat“?
Hat es zu den Meldungen in der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 24. Oktober 2005 eine Stellungnahme des Staatssekretärs Caio Kai Koch-Weser gegeben oder ist er dazu vom Bundesminister befragt oder aufgefordert worden sich schriftlich zu äußern?
Trifft es zu, dass Staatssekretär Caio Kai Koch-Weser am 25. Oktober 2005 sein Ausscheiden aus der Bundesregierung angekündigt hat (DER SPIEGEL, 15/2006)?
Wenn nein, wann und in welcher Form hat Staatssekretär Caio Kai Koch-Weser sein Ausscheiden angekündigt?
Wann hat der Staatssekretär Caio Kai Koch-Weser gegenüber dem Finanzminister sein Ausscheiden aus dem Amt erklärt?
Teilt die Bundesregierung die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks, dass es besser gewesen wäre, wenn Staatssekretär Caio Kai Koch-Weser „den Anschein einer Befangenheit vermieden hätte“ (Fragestunde des Deutschen Bundestages, 5. April 2006)?
Trifft es zu, dass Staatssekretär Caio Kai Koch-Weser am 31. Oktober 2005 die Zustimmung des Bundesfinanzministeriums für die Garantiezusage des Ungebundenen Finanzkredits erteilt hat?
Hätte nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung Staatssekretär Dr. Bernd Pfaffenbach den damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder informieren müssen und warum hat er dies „bewusst nicht getan“ (DER SPIEGEL, 15/2006)?
Durch wen wird die Urkunde für die Garantie unterzeichnet, und wann ist dies erfolgt oder wird dies erfolgen?
Liegen der Bundesregierung Anfragen bezüglich der Gewährung von Bundesgarantien für den Offshore-Teil des Geschäfts vor?
Wie ist der Stand der Verhandlungen zum Offshore-Teil des Geschäfts?