Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges in Europa
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Informationssystem Eurocanet (European Carousel Network) dient der Bekämpfung und Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug. Das System speichert Daten, die es staatlichen Behörden ermöglichen, sogenannte Karussellgeschäfte frühzeitig aufzudecken und dadurch Steuerausfälle zu vermeiden. Die Effektivität des Systems hängt in erheblicher Weise von der Qualität und Quantität der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Daten ab.
Sowohl in Bezug auf Eurocanet als auch auf das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem MIAS, das der Aufklärung vollendeter Straftaten dient, gestaltet sich die Partizipation der Bundesrepublik Deutschland schwierig. Die aus Deutschland übermittelten Daten sind nicht abgeglichen, da es keine datentechnische Verbindung zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Landesfinanzbehörden gibt. Ein Abgleich zwischen Monatsmeldung und Quartalsmeldung ist damit erst auf europäischer Ebene möglich, weil nur dort eine entsprechende Datenverbindung besteht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hat sich die Zahl der jährlichen Umsatzsteuerbetrugsdelikte in den letzten fünf Jahren geändert, und wie haben sich die geschätzten jährlichen Steuerausfälle aufgrund von Umsatzsteuerbetrugsdelikten in den letzten fünf Jahren geändert?
Hat sich Eurocanet als Instrument zur Vermeidung und Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges bewährt, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Wie viele Datensätze haben die Bundesregierung bzw. die zuständigen Finanzbehörden in den letzten fünf Jahren jährlich Eurocanet zur Verfügung gestellt bzw. abgefragt?
In wie vielen Fällen konnten seit Einrichtung von Eurocanet abgefragte Daten zur Aufklärung eines Umsatzsteuerbetruges beitragen, und auf welche Summe beliefen sich die damit verbundenen Steuerausfälle?
Wie hoch ist die Summe der Einnahmen aus Verfahren zu Umsatzsteuerbetrugsdelikten, die unter Zuhilfenahme von über Eurocanet zur Verfügung gestellter Daten erfolgreich aufgeklärt werden konnten?
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst, staatlichen Stellen in Deutschland die Nutzung von Eurocanet in Einzelfällen zu untersagen, welchen Einfluss hat dieses nach Ansicht der Bundesregierung auf die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges in Deutschland, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Welche anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellen Eurocanet keine Daten zur Verfügung bzw. verzichten auf eine Auswertung der via Eurocanet verfügbaren Daten, und seit wann arbeiten diese Staaten jeweils nicht mehr bei Eurocanet mit?
Welche Mitgliedstaaten der Europäischen Union weigern sich nach Kenntnis der Bundesregierung, Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes in den Finanzbehörden der jeweiligen Länder zu ermöglichen, und welche Länder teilen die Auffassung der Bundesregierung, dass eine Rechtsgrundlage für entsprechende Prüfungen des Europäischen Rechnungshofes fehle?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die an das Mehrwertsteuerinformationsaustauschsystem (MIAS) weitergeleiteten Daten künftig so aufzubereiten, dass diese dort problemlos eingespeist werden können?
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlasst auf die Entsendung eines Vertreters zu der Tagung des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlamentes am 26. März 2008 zu verzichten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges zu ergreifen, falls sich das Reverse-Charge-Modell als auf europäischer Ebene nicht durchsetzbar erweist, und bis wann wird die Bundesregierung ein entsprechendes Konzept vorlegen?