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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Finanzierung von rechtsextremistischen Vereinen, Stiftungen und Organisationen in Deutschland

Anzahl rechtsextremistischer Vereine, Stiftungen und Organisationen, vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen, Finanzierung der Organisationen, geplante Änderungen der vereins-, stiftungs- und steuerrechtlichen Vorschriften zur Vermeidung staatlicher Finanzierung von rechtsextremistischen Vereinen, Gemeinnützigkeit rechtsextremistischer Vereine, fehlende Information durch Verfassungsschutzbehörden an Finanzbehörden über rechtsextremistische Aktivitäten des Vereins „Collegium Humanum“, weitere Fälle

Fraktion

FDP

Datum

27.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/913207. 05. 2008

Finanzierung von rechtsextremistischen Vereinen, Stiftungen und Organisationen in Deutschland

der Abgeordneten Christian Ahrendt, Miriam Gruß, Dr. Max Stadler, Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 16/8711) zur Gemeinnützigkeit bei verfassungsfeindlichen Vereinen geht hervor, dass der Regierung die Zahl dieser Vereine nicht bekannt ist. Obgleich nach Ansicht der Bundesregierung die Förderung rechtsextremistischer Inhalte nach geltendem Recht nicht gemeinnützig sein kann, wird beispielsweise der in den Medien bekannt gewordene rechtsextremistische Verein „Collegium Humanum“ vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Dennoch teilt die Bundesregierung mit, Verfassungsschutzbehörden bemühten sich in konkreten Einzelfällen, die zuständigen Finanzbehörden über die Verfassungsfeindlichkeit der als gemeinnützig anerkannten Organisationen zu unterrichten.

Die Unterschiedlichkeit von rechtsextremistischen Organisationen bietet den Anhängern eine breite Basis für deren Gesinnung und Betätigung.

Daher finden sich für viele Zielgruppen innerhalb der „rechten“ Szene passende Organisationen. So gibt es für Jugendliche verschiedene Jugendorganisationen, z. B. „Heimattreue Deutsche Jugend e. V.“. Für Menschen, die wegen einer politisch rechts motivierten Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, und deren Angehörige, gibt es die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V.“.

Da das Bestehen und Tätigwerden rechtsextremistischer Organisationen nicht nur von personellen, sondern insbesondere auch von finanziellen Ressourcen abhängt, sind deren Finanzierungsmöglichkeiten gerade auch durch eine mittelbare Staatsfinanzierung in Form der Gemeinnützigkeit kritisch zu hinterfragen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche rechtsextremistischen Vereine, Stiftungen und Organisationen gibt es in Deutschland (bitte Auflistung nach Bundesländern)?

2

Welche der unter Frage 1 genannten rechtsextremistischen Vereine, Stiftungen und Organisationen werden vom Verfassungsschutz beobachtet?

3

Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse dahingehend, wie sich die rechtsextremistischen Vereine, Stiftungen und Organisationen finanzieren?

4

Gibt es Unterscheidungen bzw. Eigenheiten bei der Finanzierung im Hinblick auf die verschiedenen Organisationsformen (Vereine, Stiftungen, …)?

5

Gibt es für rechtsextremistische Vereine, Stiftungen und Organisationen Möglichkeiten, staatliche Förderungen zu nutzen, und wenn ja, auf welche Weise werden diese Fördermaßnahmen genutzt?

6

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen staatliche Fördermittel durch rechtsextremistische Vereine, Stiftungen und Organisationen zweckentfremdet bzw. missbräuchlich verwendet wurden, und wenn ja, was tut die Bundesregierung, um einen solchen Missbrauch zu unterbinden?

7

Welche Bedeutung haben nach Ansicht der Bundesregierung die Vertriebsdienste etwa von Medien mit rechtsextremistischen Inhalten für die Finanzierung von entsprechenden Vereinen, Stiftungen und Organisationen?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung die Finanzierungsmöglichkeiten von rechtsextremistischen Vereinen, Stiftungen und Organisationen einzuschränken bzw. zu erschweren?

Wenn ja, auf welche Weise?

9

Erwägt die Bundesregierung insbesondere welche Änderungen der vereins-, stiftungs- und steuerrechtlichen Vorschriften, um die staatliche Finanzierung von rechtsextremistischen Vereinen zu verhindern?

Wenn nein, weshalb nicht?

10

Wie erklärt die Bundesregierung in Anbetracht ihrer Aussage, dass die Förderung rechtsextremer Inhalte nicht gemeinnützig sei, Fälle, in denen die zuständigen Finanzbehörden Vereinen trotz ihres rechtsextremistischen Wirkens die Gemeinnützigkeit zusprechen bzw. zugesprochen haben?

11

Warum haben die Verfassungsschutzbehörden konkret im Fall von „Collegium Humanum“ die zuständige Finanzbehörde nicht von den rechtsextremistischen Aktivitäten des Vereins informiert?

12

Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen der Informationsfluss zwischen Verfassungsschutzbehörden und den Finanzbehörden hinsichtlich rechtsextremistischer Betätigungen nicht erfolgt ist bzw. nicht reibungslos funktioniert hat?

13

Wie sieht die konkrete Vernetzung hinsichtlich des Informationsaustausches in Bezug auf rechtsextremistische Vereine zwischen den Finanz- und Sicherheitsbehörden momentan aus?

14

Plant die Bundesregierung eventuell auch in Zusammenarbeit mit den Ländern welche Änderungen in Bezug auf den vorgenannten Informationsaustausch?

15

Hält es die Bundesregierung für möglich, dass neben dem Verein „Collegium Humanum“ weitere rechtsextremistische Vereine den Status der Gemeinnützigkeit genießen?

Berlin, den 7. Mai 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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