Zum Stand der Verhandlungen über einen Europäischen Auswärtigen Dienst
der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Markus Löning, Michael Link (Heilbronn), Florian Toncar, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit dem Lissabonner Vertrag wird das institutionelle Gefüge der Europäischen Union im Bereich der Außenbeziehungen auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Vorgesehen sind die Schaffung des Amtes eines „Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik“ und die Gründung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD).
Das Zusammenspiel der einzelnen außenpolitischen Akteure – zu denen dann auch der Präsident des Europäischen Rats zählen wird –, die Abgrenzung ihrer Aufgabenbereiche, die Beteiligung der Mitgliedstaaten an den Meinungsbildungsprozessen und das Verhältnis von Ratssekretariat, EU-Kommission und EAD wurden bisher nicht im Einzelnen geregelt.
Die Verhandlungen über die zukünftigen Strukturen und die Arbeitsweise des EAD befinden sich derzeit in einem entscheidenden Stadium und werden unter französischer Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2008 im Wesentlichen abgeschlossen werden.
Die Bundesregierung muss sich deshalb jetzt mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die deutschen Interessen bei den Verhandlungen über die Umsetzung der Vorgaben des Lissabonner Vertrags maßgeblich Berücksichtigung finden. Dabei gilt es, sowohl den Gemeinschafts- als auch unseren nationalen Interessen angemessen Rechnung zu tragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Welche „Kernparameter“ zum Aufbau des EAD sind nach Meinung der Bundesregierung noch klärungsbedürftig?
Inwieweit soll der Hohe Repräsentant der Europäischen Union nach Meinung der Bundesregierung in die weiteren Planungen zum EAD eingebunden werden?
Welche Vorstellungen des zukünftigen französischen Ratsvorsitzes sind der Bundesregierung zum EAD bekannt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der EAD zum 1. Januar 2009 seine Arbeit aufnehmen sollte oder favorisiert sie einen anderen Zeitpunkt?
Auf welchem Zeit- und Strukturplan basiert der Vorschlag der Bundesregierung zu einem „evolutiven Aufbau“ des EAD?
Was genau versteht die Bundesregierung unter dem von ihr vertretenen Ansatz eines „Sui-generis“-Charakters des EAD?
Entspricht es den Tatsachen, dass die Bundesregierung den Ansatz, den EAD möglichst eng an die Europäische Kommission anzubinden, ablehnt und dem „Sui-generis“-Charakter des EAD als Verhandlungsgrundlage bereits im Ausschuss der Ständigen Vertreter am 10. April dieses Jahres zugestimmt hat?
Welche Mechanismen demokratisch-parlamentarischer Kontrolle sieht die Bundesregierung in Bezug auf den EAD als notwendig an?
Welche Meinung vertritt die Bundesregierung angesichts des Konzeptes eines „Sui-generis“-Charakters des EAD hinsichtlich dessen haushaltswirtschaftlicher Eigenständigkeit?
Welche Meinung vertritt die Bundesregierung angesichts des Konzeptes eines „Sui-generis“-Charakters des EAD hinsichtlich dessen verwaltungstechnischer Eigenständigkeit bzw. dessen Anbindung an vorhandene Strukturen innerhalb der Europäischen Kommission?
Soll der Präsident des Europäischen Rates nach Auffassung der Bundesregierung, die in Brüssel die Position vertritt, dieser solle sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auf den EAD „stützen“ können, ein punktuelles oder umfassendes Weisungsrecht gegenüber dem EAD haben?
Wie soll – vor dem Hintergrund, dass durch die Einsetzung eines „Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik“, der zugleich Vizepräsident der EU-Kommission und EU-Außenkommissar ist, erreicht werden, dass die Union außenpolitisch künftig mit einer Stimme spricht – eine erneute Vielstimmigkeit der EU verhindert werden, wenn zugleich auch der künftige Präsident des Europäischen Rates mit außenpolitischen Fragen befasst sein wird?
Welche Rolle soll der EAD bei der Formulierung außenpolitischer Aussagen und der Erarbeitung inhaltlicher Festlegungen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Gefüge der dafür bisher zuständigen und weiter fortbestehenden Ratsgremien – von den Ratsarbeitsgruppen über das Politische und Sicherheitspolitische Komitee und den Ausschuss der Ständigen Vertreter bis zum Ministerrat – spielen?
Gibt es Überlegungen, dass der EAD auch eine Funktion im Bereich der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik übernehmen soll, und wie ist die Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage?
Von welchen Schätzungen geht die Bundesregierung intern bezüglich der Personalzahlen für den EAD aus, und zwar sowohl mit Blick auf den Gesamtbedarf als auch mit Blick auf den von Deutschland national bereitzustellenden Anteil?
Für wann rechnet die Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen seitens der Europäischen Kommission und des Ratssekretariates bezüglich der Personalzahlen beim EAD?
Zu welchen Teilen sollen Europäische Kommission, Ratssekretariat und Mitgliedstaaten nach Meinung der Bundesregierung im EAD vertreten sein?
Welche Änderungen im Personalstatut hält die Bundesregierung für notwendig, um eine Gleichstellung der von den Mitgliedstaaten entsandten Mitarbeiter im Verhältnis zu den Mitarbeitern der Europäischen Kommission und des Ratssekretariates sicherzustellen?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die von den Mitgliedstaaten in den EAD entsandten Mitarbeiter dort auch Führungsaufgaben übernehmen können?
Ist geplant, dass die von den Mitgliedstaaten entsandten Angehörigen des Europäischen Auswärtigen Dienstes nur in der Brüssel Zentrale eingesetzt werden oder sollen sie auch in den Delegationen im Ausland Dienst tun? Was strebt die Bundesregierung an?
Welche Erwägungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung – wie der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, im Ausschuss für die Angelegenheiten der EU des Deutschen Bundestages erklärt hat – eine Aufgabenstellung des EAD nach der Formel „everything but trade“ anstrebt?
Welche bestehenden Arbeitseinheiten der Europäischen Kommission und des Ratssekretariates sollten nach Meinung der Bundesregierung in den EAD übertragen werden?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das aus den Reihen der Europäischen Kommission und des Ratssekretariates für den EAD rekrutierte Personal einer Rotation in und aus dem EAD unterliegen sollte?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das Personal des EAD einschließlich des Anteils der Mitgliedstaaten aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden sollte?
In welcher Form setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass innerhalb des EAD Deutsch als Arbeitssprache gelten soll?
Unterstützt die Bundesregierung Vorschläge zu Sprachenregimen für den EAD, in denen Deutsch als Arbeitssprache nicht vorgesehen ist, und wenn ja, warum und welche?
Welche Rolle sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Mitgliedstaaten bei der Auswahl des Personals zum EAD spielen?
Welche spezifischen Anforderungen erachtet die Bundesregierung für die Entsendung deutscher Mitarbeiter in den EAD für notwendig?
Wie viel Prozent der Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und anderer Bundesministerien erfüllen derzeit diese Anforderungen?
In welcher Form erfolgt im Auswärtigen Amt und in anderen Bundesministerien die Vorbereitung von Mitarbeitern auf eine Tätigkeit im EAD?
Haben das Auswärtige Amt und andere Bundesministerien bereits konkret Mitarbeiter angesprochen, ob sie für eine Verwendung im EAD Anfang des nächsten Jahres zur Verfügung stünden, auch mit Blick auf die im Falle einer Versetzung nach Brüssel erforderlichen Planungen für die Familien der Beamtinnen und Beamten? Wenn ja, um wie viele Mitarbeiter auf welchen Dienststufen handelt es sich?
Wie viele neue Stellen haben das Auswärtige Amt und andere Bundesministerien für das Haushaltsjahr 2009 beim Bundesministerium der Finanzen zur Kompensation der in den EAD zu entsendenden Mitarbeiter beantragt?
Plant die Bundesregierung eine Beteiligung der Bundesländer an der Entsendung von deutschen Mitarbeitern in den EAD?