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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Pläne der französischen Ratspräsidentschaft zu einem EU-Einwanderungsabkommen

Initiativen zur Zuwanderungs-, Flüchtlings- und Asylpolitik während der französischen Ratspräsidentschaft, Pläne Frankreichs zu einem EU-Einwanderungsabkommen, Regelungsbereiche und Verhältnis zur geplanten EU-Blue Card, Einschränkungen der nationalen Souveränität; Kontrolle der EU-Außengrenzen, Unterstützung der EU-Anrainerstaaten, europäische Grenzpolizei; Planungen Frankreichs für eine gemeinsame Asylagentur, Verhältnis zu einer bereits beschlossenen europäischen Unterstützungsagentur

Fraktion

FDP

Datum

13.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/937628. 05. 2008

Pläne der französischen Ratspräsidentschaft zu einem EU-Einwanderungsabkommen

der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 1. Juli 2008 übernimmt Frankreich die Präsidentschaft des Rats der Europäischen Union.

Von französischer Seite wurde unter anderem vom Minister für Immigration, Integration, nationale Identität und Ko-Entwicklung, Brice Hortefeux, angekündigt, dass ein Schwerpunkt in dieser Zeit auf der europäischen Asyl- und Migrationspolitik liegen solle („Bericht aus Brüssel Nr. 08/2008“).

Insbesondere sei der Abschluss eines europäischen Einwanderungsabkommens geplant, um die Einwanderung in die EU besser zu koordinieren.

Die ersten Ideen für dieses Abkommen sind bereits in den Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten vorgestellt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welchen Ressorts innerhalb der Bundesregierung wurden die Punkte des geplanten Abkommens wann vorgestellt?

2

Aus welchen Gründen wurde der Deutsche Bundestag, insbesondere der Innenausschuss, nicht darüber unterrichtet?

3

Welche Bereiche sollen durch das Abkommen geregelt werden (bspw. Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, insbesondere von Hochqualifizierten; Asylpolitik; Einbürgerungsverfahren etc.) ?

4

Wie verhalten sich die Regelungen des geplanten Abkommens in Bezug auf die in Planung befindliche „EU-Blue Card“?

5

Sind aus Sicht der Bundesregierung in dem Abkommen Einschränkungen der nationalen Souveränität geplant, die die Regelung des durch den Vertrag von Lissabon neu zu schaffenden Artikel 79 Abs. 5 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) tangieren würde?

6

Welche weiteren Schritte erwartet die Bundesregierung in der Zuwanderungs-, Flüchtlings- und Asylpolitik während der französischen Ratspräsidentschaft und wie bewertet sie diese?

7

Welche einzelnen Punkte schlägt die französische Seite zur Verbesserung der Kontrolle der Außengrenzen der EU vor und wie werden diese Vorschläge von der Bundesregierung bewertet?

8

Ist insbesondere die Schaffung einer europäischen Grenzpolizei vorgesehen?

Wenn ja, wie soll diese sich zur Grenzschutzagentur FRONTEX verhalten?

Wenn nein, soll FRONTEX welche weiteren Kompetenzen bzw. Befugnisse erhalten?

9

Sollen die EU-Anrainerstaaten finanzielle Unterstützung bei der Ausbildung und Ausstattung ihrer Grenzbehörden erhalten?

Wenn ja, in welcher Höhe, unter welchen Voraussetzungen und durch welche nationalen bzw. europäischen Behörden oder Stellen?

10

Wie sehen die Pläne Frankreichs zu einer gemeinsamen Asylagentur konkret aus?

11

Welche organisatorischen Vorarbeiten (Zeitplan, Ort, Personal) wurden bereits hinsichtlich der gemeinsamen Asylagentur getätigt?

12

Ist insbesondere geplant, durch die Asylagentur auch die Asylverfahren und die rechtlichen Grundlagen zu vereinheitlichen?

13

Wenn ja, wie sehen die konkreten Pläne dazu aus und wie werden diese von der Bundesregierung insbesondere in Bezug auf den Menschenrechtsschutz und die Wahrung nationaler Souveränität bewertet?

14

Wenn nein, kann dann aus Sicht der Bundesregierung eine einheitliche Asylarbeit überhaupt auf welche Weise durchgeführt werden?

15

Wie verhält sich dieser Vorschlag insbesondere zu der am 18. April 2008 vom Rat für Justiz und Inneres beschlossenen Koordinierung der Zusammenarbeit der nationalen Asylbehörden durch eine europäische Unterstützungsagentur?

16

Welche Kompetenzen soll die Unterstützungsagentur erhalten?

17

Wie soll die Koordination der Unterstützungsagentur mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. der Bundesregierung aussehen?

18

Welche Kompetenzen soll die Asylagentur haben, und Mitarbeiter welcher europäischen bzw. nationalen Behörden oder Stellen sollen dort arbeiten?

19

Was ist unter der Förderung der „Ko-Entwicklung“ konkret zu verstehen?

Berlin, den 22. Mai 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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