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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Transparenz über gerichtliche Verfahren gegen die IKB Deutsche Industriebank AG

<span><span>Zahl und Gegenstand der gegen die IKB im In- und Ausland anhängigen Gerichtsverfahren sowie gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche, Aufwendungen der IKB für Rechtsberatung</span></span>

Fraktion

FDP

Datum

30.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/950204. 06. 2008

Transparenz über gerichtliche Verfahren gegen die IKB Deutsche Industriebank AG

der Abgeordneten Frank Schäffler, Jürgen Koppelin, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage der IKB Deutsche Industriebank AG ist das Institut gegenwärtig Beklagter in zahlreichen gerichtlichen Verfahren. Hieraus ergeben sich Risiken für die Inanspruchnahme der Risikoabschirmung durch die KfW respektive den Bund. Eine Beurteilung des tatsächlichen Risikos einer Ausweitung des Engagements der KfW bei der IKB setzt eine Bewertung aller Rechts- und Prozessrisiken voraus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele gerichtliche Verfahren sind gegenwärtig gegenüber der IKB anhängig?

2

Wie hoch ist der Anteil von Rechtsstreitigkeiten gegen die IKB mit einem inländischen Gerichtsstand?

3

In welchen anderen Staaten wurden gerichtliche Verfahren gegen die IKB angestrengt und wie viele Verfahren sind dies je Staat genau?

4

Haben öffentlich-rechtliche Gesellschaften aus der Bundesrepublik Deutschland Klage gegen die IKB erhoben?

Wenn ja, welche sind das und worauf lautet der jeweilige Klageantrag?

5

Wie viele Verfahren gegen die IKB betreffen Vorgänge oder Ergebnisse von Hauptversammlungen des Instituts, auf denen die KfW seit 2002 die Mehrheit des anwesenden stimmberechtigten Kapitals stellte (Bundestagsdrucksache 16/9010)?

Wie sind aus Sicht der Bundesregierung die Erfolgsaussichten dieser Klagen zu beurteilen?

6

Wie viele Verfahren gegen die IKB betreffen nicht durch die IKB bilanziell erfasste Zweckgesellschaften des Instituts und worauf zielen die Klagen jeweils ab?

7

Wie viele Verfahren gegen die IKB betreffen Vermögenspositionen bzw. Ansprüche, für welche die KfW oder der Bund Garantien ausgesprochen haben?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese Verfahren zu einer – teilweisen – Inanspruchnahme der Garantien führen?

Wenn nein, wie hoch ist das maximale Rechts- und Prozessrisiko aus diesen Verfahren?

9

Zu welchen Zeitpunkten wurden die entsprechenden Gerichtsverfahren angestrengt?

10

Wurden seitens der IKB in den letzten 12 Monaten gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten geschlossen, welche im Zusammenhang mit den genannten Vorgängen stehen?

11

Wie haben sich die Rückstellungen der IKB für Rechts- und Prozessaufwand in den vergangenen fünf Geschäftsjahren entwickelt (Veränderung und Bilanzwert) und welche Rückstellungen wurden in den vergangenen zwölf Monaten für welche Rechtsstreitigkeiten gebildet (tabellarische Auflistung erbeten)?

12

Wie entwickelte sich der GuV-wirksame Aufwand (Gewinn- und Verlustrechnung) der IKB für Rechtsberatung (exklusive Rückstellungen) in den vergangenen fünf Geschäftsjahren?

13

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Geschäftsfähigkeit der IKB auch vor dem Hintergrund bestehender Rechts- und Prozessrisiken gewährleistet ist?

Wenn ja, wodurch?

14

Sind gegenwärtig strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegenüber ehemaligen beziehungsweise aktuellen Mitarbeitern der IKB anhängig?

Wenn ja, wie viele Personen sind davon betroffen und wie lauten die Strafvorwürfe?

15

Erwägen die KfW oder die Bundesregierung, gegenüber der IKB oder ehemaligen wie aktuellen Mitarbeitern des Instituts zivilrechtliche Verfahren, z. B. zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen anzustrengen?

Wenn nein, warum nicht?

16

In welchem Umfang verfügen die IKB bzw. ihre Organe über einen Versicherungsschutz aus D&O-Versicherungen (Directors & Officers Liability Insurance)?

Berlin, den 4. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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