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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Datenschutz bei Alterseinkünften (G-SIG: 16010358)

Datenumgang in der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), Kosten der ZfA, Steuereinnahmen durch das Alterseinkünftegesetz, steuerliche Identifikationsnummer <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

27.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/87408. 03. 2006

Datenschutz bei Alterseinkünften

der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung der Alterseinkünfte geändert. Renten aus der Basisversorgung sind nicht mehr mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Sie sind vielmehr bei Rentenbeginn im Jahr 2005 zu 50 Prozent zu versteuern. Dieser Anteil erhöht sich um jeweils 2 Prozentpunkte für jedes späteres Jahr des Rentenbeginns. Im Jahr 2040 sind diese Renten zu 100 Prozent zu versteuern. Zur Erfassung dieser Einkünfte hat die Bundesregierung die so genannte Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg an der Havel eingerichtet. Die Stellen, die Gelder an Ruheständler überweisen, müssen das der ZfA melden. Diese sammelt die Informationen und leitet sie an die Finanzämter weiter.

Die Berichte der nordrhein-westfälischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bettina Sokol, haben grobe Mängel der behördlichen Praxis im Umgang mit den Kontodaten der Bürgerinnen und Bürger offenbart. Es ist deshalb wichtig sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit dem Alterseinkünftegesetz mit den Daten der Rentnerinnen und Rentner verantwortungsbewusst umgegangen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Rentnerinnen und Rentner müssen nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Alterseinkünftegesetz Steuern auf ihre Alterseinkünfte entrichten?

2

Mit welchen zusätzlichen Einnahmen durch das Alterseinkünftegesetz rechnet die Bundesregierung in den Jahren 2006 bis 2010?

3

Wie viele Renterinnen und Rentner müssen keine Steuern entrichten, weil ihre Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags liegen?

4

Welche und wie viele Stellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet, Daten an die ZfA weiterzuleiten?

5

Welche Daten werden seitens der ZfA gesammelt und weitergeleitet?

6

Wie lange werden die Daten vom Finanzamt und der ZfA gespeichert?

7

Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Weiterleitung von Daten entstehenden Kosten bei diesen Institutionen?

8

Wie viele Datensätze wurden bislang an die ZfA übermittelt, und wie viele Datensätze hat die ZfA ihrerseits an die Finanzämter übermittelt?

9

Wie protokolliert die ZfA den Umgang mit den eingegangenen und weitergeleiteten Daten, und auf welche Weise wird der Umgang mit diesen Daten kontrolliert?

10

Auf welche Weise werden die Betroffenen informiert, welche Daten über sie bei der ZfA vorliegen und welche dieser Daten an die Finanzämter weitergeleitet wurden?

11

Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen, die Speicherung bzw. Weiterleitung ihrer Daten gerichtlich überprüfen zu lassen?

12

Sind nach Ansicht der Bundesregierung Anfragen nach den gespeicherten personenbezogenen Daten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes zulässig, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

13

Welche Gebühren würden nach Kenntnis der Bundesregierung für eine solche Anfrage erhoben werden?

14

Auf welche Summe belaufen sich die jährlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der ZfA, und wie lassen sich diese aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten?

15

Wie hoch sind die Kosten, die bislang durch den Auf- und Ausbau des Datenverarbeitungssystems bei der ZfA entstanden sind?

16

Wie viele Personen sind in der ZfA mit der Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt, und wie hoch sind die jährlichen Ausgaben in diesem Bereich?

17

Wie soll sich nach Vorstellung der Bundesregierung der Personalbestand der ZfA in den nächsten 5 Jahren entwickeln?

18

Wie viele Neueinstellungen erfolgten im Zusammenhang mit der Gründung der ZfA, und wie viele Personen konnten dabei von anderen Behörden übernommen werden?

19

Wie lange wird es nach Ansicht der Bundesregierung dauern, bis die persönlichen steuerlichen Identifikationsnummern ausgearbeitet sind?

20

Auf welche Weise werden die Daten bis zu diesem Zeitpunkt den einzelnen Personen zugeordnet, und wie viele Personenstunden wird die nachträgliche Zuordnung der persönlichen steuerlichen Identifikationsnummern beanspruchen?

21

Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung ausschlaggebend dafür, dass die persönlichen steuerlichen Identifikationsnummern noch nicht vergeben werden können?

Berlin, den 8. März 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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