Hochschulpakt II
der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Beratungen zur Ausgestaltung der zweiten Phase des Hochschulpakts stehen demnächst an. Es muss zwischen Bund und Ländern geklärt werden, wie die drängenden Probleme im Zusammenhang mit der wachsenden Zahl der Erstimmatrikulationen und der Umsetzung der gestuften Studiengänge gelöst werden können. Die Hochschulen werden mit großen Erwartungen konfrontiert, nicht zuletzt in der Hoffnung, dadurch den gesellschaftlichen Wohlstand dauerhaft sicherstellen zu können. Doch damit diese den Erwartungen gerecht werden können und die hierfür dringend notwendige Leistungssteigerung und -sicherung der Hochschulbildung gewährleisten, müssen sie auskömmlich finanziert werden.
Bund und Länder haben mit der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für den Ausbau der Lehre beschlossen – allerdings gehen die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Wissenschaftsrat (WR) davon aus, dass die im Rahmen des Pakts zur Verfügung gestellten Mittel längst nicht auskömmlich sind, um den Anforderungen gerecht werden zu können. In einigen Ländern wird sogar vor einem „drohenden Kollaps“ der Universitäten gewarnt (vgl. „Universitäten droht 2012 der Kollaps“, 5. November 2007, BERLINER MORGENPOST).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie bewertet die Bundesregierung die erste Phase des Hochschulpakts, insbesondere mit Blick auf die zusätzlich eingerichteten Studienplätze und die Sicherung der Qualität der Lehre?
Inwiefern lässt sich derzeit beurteilen ob die gewählte Berechnungsgrundlage von 5 500 Euro je Studierenden und Jahr angemessen ist bzw. war? Ist die Kritik der HRK und des WR an der Unterfinanzierung des Hochschulpakts als unberechtigt zurückzuweisen? Weswegen?
Wie wird sich die Zahl der Schulabgänger mit Hochschulzugangsberechtigung für die Jahre 2011 bis 2020 prognostisch entwickeln?
Wie wird sich die Übergangsquote der Schulabgänger-Jahrgänge voraussichtlich entwickeln?
Wie prognostiziert die Bundesregierung die Studienanfängerzahlen von 2011 bis 2020, differenziert je nach Bundesland?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), wonach die ursprünglichen Berechnungen zu niedrig ansetzen und zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden müssten? Worauf beruht die Annahme der Bundesregierung?
Wie hoch wird der Bedarf seitens der Bundesregierung veranschlagt, um den Studienplatzaufwuchs der kommenden Jahre zu decken?
Welcher Mittelaufwand wird notwendig sein, um den zusätzlichen Bedarf in den Jahren 2011 bis 2020 zu befriedigen? Wie wird sich die finanzielle Belastung voraussichtlich auf Bund und Länder verteilen?
Geht die Bundesregierung bei der Veranschlagung der Kosten eines durchschnittlichen Studienplatzes, wie in der ersten Phase des Hochschulpakts zugrunde gelegt, von 5 500 Euro je Studierenden und Jahr aus? Weswegen?
Weswegen orientiert sich die Bundesregierung bei der Veranschlagung der zusätzlichen öffentlichen Ausgaben pro Studienplatz pro Jahr nicht am OECD-Staaten-Mittelwert?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung in der zweiten Phase des Hochschulpakts, zusätzliche Mittel für die Verbesserung der Qualität der Lehre bereitzustellen? Wie beurteilt die Bundesregierung derartige Forderungen aus den Reihen der Regierungskoalition (vgl. „Studentenhoch schafft dicke Luft“, die tageszeitung, 4. Juni 2008)?
Inwiefern wird die Bundesregierung die Empfehlungen zur Verbesserung der Lehre des WR aufgreifen?
Beabsichtigt die Bundesregierung an der Systematik der Mittelvergabe im Zusammenhang mit dem Hochschulpakt festzuhalten? Inwiefern ist eine Orientierung an den vergebenen Plätzen und nicht an den vorgehaltenen Platzkapazitäten praktikabel?
Welche Länder haben angekündigt, substantielle Änderungen bei der Ausgestaltung der zweiten Phase des Hochschulpakts vornehmen zu wollen? Mit welchem Beweggrund und Ziel?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, welche Bundesländer in welchem Umfang zusätzlich zur Gegenfinanzierung des Hochschulpakts Mittel zum Ausbau und zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung gestellt haben? In welchem Umfang?