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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ausgestaltung der Reform der Investitionskostenfinanzierung für Universitätskliniken

<span>Unterschiede in der Investitionskostenfinanzierung bei Krankenhäusern nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und Universitätskliniken nach dem Hochschulbauförderungsgesetz</span>

Fraktion

FDP

Datum

31.07.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/967418. 06. 2008

Ausgestaltung der Reform der Investitionskostenfinanzierung für Universitätskliniken

der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, Dr. Heinrich L. Kolb, Detlef Parr, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Krankenkassen finanzieren die Betriebskosten von Krankenhäusern über die Leistungsentgelte für Krankenhausbehandlung. In diesen Vergütungen sind Investitionskosten der Krankenhäuser nicht enthalten. Die Investitionskosten werden aus Steuermitteln finanziert. Die Förderung erfolgt i. d. R. projektbezogen, d. h. direkt auf das jeweilige Investitionsvorhaben bezogen. Diese Trennung von Betriebs- und Investitionskostenfinanzierung wird als duale Finanzierung bezeichnet.

Die duale Finanzierung ist für die Universitätsklinika einerseits und die restlichen Krankenhäuser andererseits unterschiedlich ausgestaltet. Für die große Zahl der gut 2 100 deutschen Krankenhäuser gilt die duale Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Demnach ist das jeweilige Bundesland für die Finanzierung der Investitionskosten der im Landeskrankenhausplan aufgeführten Krankenhäuser zuständig. Federführend ist dafür i. d. R. das Sozialministerium.

Für die 34 deutschen Universitätsklinika, die rund 9 Prozent aller Krankenhausfälle versorgen, gilt ein anderer Finanzierungsmodus. Bis Ende 2007 wurden ihre Investitionen über das Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) finanziert. Hochschulbau war Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und der Länder. Es galt der Grundsatz der Kofinanzierung, d. h. das Land musste für den Zugriff auf Bundesmittel in gleicher Höhe eigene Mittel beisteuern. Förderentscheidungen im Rahmen des HBFG erfolgten durch eine gemeinsame, ständige Bund-Länder-Kommission aufgrund von Empfehlungen des Wissenschaftsrats.

Seitens der Landesregierung waren i. d. R. die Wissenschafts- und Finanzressorts beteiligt.

Mit der Föderalismusreform wurde dieses System erheblich modifiziert. Seit 2008 sind die Länder weitgehend alle n für den Hochschulbau zuständig. Der Bund behält nur eine Restzuständigkeit für den Bereich sog. Leuchtturmforschung von überregionaler Bedeutung. Damit ist das alte System der Kofinanzierung mit Ausnahme eines kleinen Restbereichs entfallen. Die Länder entscheiden seither weitestgehend eigenständig über die investive Mittelausstattung der Universitätsklinika. Die Ressortzuständigkeit hierfür liegt i. d. R. weiterhin bei den jeweiligen Finanz- und den Wissenschaftsressorts.

Somit sind auch nach neuem Recht die Investitionsmittelbudgets für Universitätsklinika und KHG-Krankenhäuser auf Landesebene getrennt. Die Bemessung dieser Budgets, ihre Zuweisung zu Fachressorts und ihre Verwendung sind entkoppelt und unterschiedlich organisiert. Zudem liegen der Investitionsfinanzierung unterschiedliche Rechtsgrundlagen zugrunde.

Die Reform der Investitionskostenfinanzierung für Krankenhäuser ist erklärtes Reformziel der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat wiederholt den Übergang von der heutigen dualen auf eine monistische Finanzierung gefordert. Prof. Bert Rürup hat im Auftrag des BMG am 12. März 2008 das Gutachten „Umstellung auf eine monistische Finanzierung von Krankenhäusern“ vorgelegt und darin ein Reformmodell für die KHG-Krankenhäuser skizziert. Die Universitätsklinika bleiben in dem Gutachten außen vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Regelungen zur Investitionskostenfinanzierung für Universitätsklinika?

2

Inwieweit bewertet die Bundesregierung die Investitionskostenfinanzierung für Krankenversorgung in den Universitätsklinika anders als die Investitionskostenfinanzierung nach KHG?

3

Wie begründet die Bundesregierung ihre aktuelle Forderung nach einer Umstellung der Investitionskostenfinanzierung auf die Monistik?

4

Inwieweit gelten bei der Investitionskostenfinanzierung der Universitätsklinika die gleichen Argumente für eine Reform, wie sie die Bundesregierung aktuell zur Begründung ihrer Forderung nach der Einführung einer Monistik für KHG-Häuser vorträgt?

5

Inwieweit greifen diese Argumente für die Investitionskostenfinanzierung der Universitätsklinika nicht bzw. gibt es hierbei weitere Aspekte, die berücksichtigt werden müssen?

6

Wie sind vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung die wettbewerbliche Ausrichtung des Krankenhausmarktes durch entsprechende Gesetzgebung vorantreiben will und die Universitätsklinika ebenso wie alle anderen Krankenhäuser einheitliche Fallpauschalen zur Vergütung ihrer Krankenversorgungsleistungen erhalten, Fehlallokationen von Mitteln oder Wettbewerbsverzerrungen zwischen Universitätsklinika und den KHG-Krankenhäusern zu verhindern, wenn für Universitätsklinika das bisherige System der Investitionskostenfinanzierung beibehalten wird, während für KHG-Krankenhäuser die Monistik eingeführt wird?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

7

Befürwortet die Bundesregierung die Einführung einer monistischen Finanzierung nur für den KHG-Bereich oder, sofern Investitionen in die Krankenversorgung betroffen sind, auch für den Bereich der Universitätsklinika?

8

Falls die Monistik für Universitätsklinika abgelehnt wird: Wie begründet die Bundesregierung dies?

9

Falls die Einbeziehung der Universitätsklinika befürwortet wird: Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diesbezüglich Reformkonzepte zu entwickeln?

Berlin, den 18. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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