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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (G-SIG: 16010261)

Finanzierungsmöglichkeiten für die Eingliederungshilfe <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

06.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/70315. 02. 2006

Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

der Abgeordneten Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Patrick Döring, Patrick Meinhardt, Marina Schuster, Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann, Christoph Waitz, Gudrun Kopp, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach § 39 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) bzw. den §§ 53 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind in den letzten 15 Jahren kontinuierlich angestiegen. Nach Informationen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes stiegen die Leistungen für behinderte Menschen allein zwischen 1991 und 2004 jährlich um 8,5 % von 4 Mrd. Euro auf 11,5 Mrd. Euro an. Knapp 45 % aller kommunalen Sozialhilfeleistungen werden heute für behinderte Menschen aufgewendet. Es steht zu befürchten, dass angesichts der schwierigen Haushaltslage der Kommunen in Deutschland das Hilfesystem für Menschen mit Behinderung in der derzeitigen Form nicht länger zu finanzieren sein wird. Rahmenbedingungen für unsere behinderten Mitmenschen dürfen nicht nach der Haushaltslage, sondern sollten nach der Bedürftigkeit des Menschen ausgestaltet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Ursachen hat der Anstieg der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Bundessozialhilfegesetz bzw. dem Sozialgesetzbuch?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen des Anstiegs der Eingliederungshilfe auf die öffentlichen Haushalte?

3

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um die Kostenlast der Eingliederungshilfe zu reduzieren, ohne den Grundsatz der Bedarfsdeckung aufzugeben?

4

Ist das „Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX“ vom 21. Januar 2005 der Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ im Büro des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen auch in dieser Legislaturperiode Grundlage der Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des SGB IX?

5

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die vorhandenen Gelder zielgerichteter einzusetzen, um die öffentlichen Haushalte finanziell zu entlasten?

6

Ist die im „Eckpunktepapier zur Fortentwicklung des SGB IX“ erwähnte Machbarkeitsstudie über genauere Wirksamkeitskontrollen der Maßnahmen der Eingliederungshilfe sowie eventuell zusätzlich gesetzlich zu verankernde Kriterien der Wirksamkeitskontrollen bereits in Auftrag gegeben worden, und wenn ja, welche Ergebnisse liegen mittlerweile vor?

Wenn nein, warum greift die Bundesregierung die Anregungen einer solchen Machbarkeitsstudie nicht auf?

7

Welche Lösungsvorschläge hat die gemeinsame Länderarbeitsgruppe mit Bundesbeteiligung zur Eindämmung der erwarteten Kostenentwicklung im Bereich der Eingliederungshilfe vorgelegt, und wie bewertet die Bundesregierung die dort gemachten Vorschläge?

8

Hat es seit Juni 2005 im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung bzw. Bundesministerium für Gesundheit oder im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bzw. im Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine gemeinsame Erörterung aller Beteiligten (überörtliche Sozialhilfeträger, kommunale Spitzenverbände, höhere Kommunalverbände, freie Träger und Selbsthilfeverbände) zum Thema Eingliederungshilfe gegeben, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, warum nicht?

9

Welche Zwischenergebnisse hat das Modellprojekt zur Erprobung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets hervorgebracht?

10

Sieht die Bundesregierung die Eingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft als gesamtstaatliche Aufgabe, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung gemäß dem Konnexitätsprinzip mit einem Leistungsgesetz des Bundes dieser Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht stellen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wird die Bundesregierung das Leistungssystem für behinderte Menschen überarbeiten, und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums?

Wenn nein, warum nicht?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der angestrebten Föderalismusreform die Frage der Finanzierung der Eingliederungshilfe aufzugreifen sowie Neuregelungen anzustreben, und wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. Februar 2006

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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