BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Situation von deutschen Gefangenen im Ausland (G-SIG: 16010369)

Anzahl deutscher Staatsangehöriger in ausländischen Gefängnissen, Staaten, Haftbedingungen, Folter, Todesstrafe, Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung für z.B. Entwicklungshelfer, Truppenstationierungsabkommen, Abweichung von Strafmaß im Verhältnis zum deutschen Strafrecht, Transferabkommen <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

28.03.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/89508. 03. 2006

Situation von deutschen Gefangenen im Ausland

der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die aktuellen Berichte über angebliche Verhöre von im Ausland festgehaltenen deutschen Staatsbürgern durch deutsche Ermittler rücken das generelle Schicksal Deutscher in ausländischen Gefängnissen in den Vordergrund der politischen Debatte. Es sind jedoch nicht nur die Haftbedingungen der Deutschen von Belang, die im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terror im Ausland inhaftiert sind. Die Mehrzahl der im Ausland inhaftierten Deutschen ist aufgrund von Vorwürfen wegen krimineller Delikte ohne politischen Hintergrund inhaftiert. Entweder befinden sie sich in Untersuchungshaft oder sind rechtskräftig verurteilt. Häufig sind die Umstände der Inhaftierung ungewiss.

Nach § 7 KonsulG ist es Aufgabe der deutschen Konsulate, deutsche Untersuchungs- und Strafgefangene auf deren Verlangen hin zu betreuen und ihnen insbesondere Rechtsschutz zu vermitteln. Das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) vom 24. April 1963 bestimmt in Artikel 36 Abs. 1 lit b.), dass auf Verlangen des Betroffenen die konsularische Vertretung des Entsendestaats (in diesem Fall Deutschlands) zu unterrichten ist. Darüber hinaus bestehen mit zahlreichen Staaten Abkommen, wonach eine Unterrichtung der konsularischen Vertretung in jedem Fall und unabhängig vom Willen des Betroffenen – also von Amts wegen – stattfinden muss. Die Fälle El-Masri oder der Gebrüder LaGrand haben jedoch gezeigt, dass diese Unterrichtung der Bundesregierung nicht immer erfolgt. Es ergibt sich also eine Dunkelziffer von Personen, die wahrscheinlich von anderen Staaten festgehalten werden, deren Inhaftierung der Bundesrepublik jedoch nicht gemeldet wurde. Dadurch können sowohl die Rechte der Strafgefangene als auch die Rechte der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.

Die aktuelle Diskussion über die mögliche Verletzung von Menschenrechten von Deutschen in ausländischen Haftanstalten hat die Sorge um das Wohl dieser Bürger verstärkt. Der Deutsche Bundestag muss bemüht sein, ein aktuelles Bild über die Haftbedingungen von im Ausland gefangenen Deutschen zu erhalten und zu erfahren, wie die Bundesregierung ihrem Schutzauftrag diesen Bürgern gegenüber nachkommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

a) Wie viele deutsche Staatsangehörige befinden sich derzeit im Gewahrsam anderer Staaten?

1

b) Treten dabei bestimmte Staaten und Regionen besonders hervor?

1

c) Wie viele deutsche Staatsangehörige befinden sich in Untersuchungshaft, und wie viele sitzen rechtskräftig verurteilt eine Haftstrafe ab?

1

d) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer von inhaftierten deutschen Staatsbürgern ein, über deren Festsetzung die Bundesrepublik nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht informiert wurde?

1

e) Gibt es Staaten, bei denen es im Zeitraum von 2000 bis 2005 vorkam, dass sie die Inhaftierung von deutschen Staatsbürgern nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß den deutschen Behörden gemeldet haben?

Wenn ja, welches sind diese Staaten, was waren die Gründe dafür?

1

f) Gibt es Staaten, in denen deutsche Staatsbürger ohne Anklage in Haft sitzen?

Falls ja, welche Staaten sind dies, und seit wann sind dort deutsche Staatsbürger inhaftiert?

1

g) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen deutsche Staatsbürger einem „Verschwindenlassen“ zum Opfer gefallen sind bzw. gibt es Fälle, in denen dies vermutet wird?

Falls ja, welches sind die verantwortlichen Staaten und welche Maßnahmen wurden zur Aufklärung dieser Fälle ergriffen?

1

h) Gibt es Staaten, in denen die Dauer der Untersuchungshaft regelmäßig unverhältnismäßig lang ist, und steht die Bundesregierung ggf. mit diesen Staaten in Verhandlungen, um für deutsche Untersuchungsgefangene Abhilfe zu schaffen?

2

a) Wie detailliert ist die Bundesregierung über die Haftbedingungen von deutschen Staatsbürgen im Ausland informiert?

2

b) In welchen Staaten wurde den deutschen Behörden in welchen Einzelfällen im Zeitraum von 2000 bis 2005 der Zugang zu inhaftierten deutschen Staatsbürgern verwehrt, sodass sich die deutschen Konsularbeamten kein Bild von den Haftbedingungen machen können?

2

c) Für welche Länder schätzt die Bundesregierung die Haftbedingungen dort inhaftierter Deutscher als schlecht oder sogar als prekär ein?

2

d) Ist der Bundesregierung bekannt, ob deutsche Staatsbürger im Ausland in staatlicher Haft/Verwahrung gefoltert wurden?

Falls ja, wo und unter welchen Umständen?

2

e) Was unternimmt die Bundesregierung, um das Los von im Ausland inhaftierten Landsleuten zu erleichtern?

2

f) Gibt es Ressourcendefizite, mit denen die deutschen Konsularbehörden bei der Unterstützung von im Ausland inhaftierten Deutschen zu kämpfen haben?

3

a) Wie vielen Deutschen droht in welchen Staaten derzeit die Todesstrafe?

Wie viele davon sind bereits rechtskräftig verurteilt, und wie viele Verfahren laufen noch?

3

b) Für welche Vergehen wurden diese inhaftierten Deutschen zum Tode bzw. zu körperlichen Strafen verurteilt?

3

c) Wie viele Todes- oder körperliche Strafen wurden im Zeitraum von 2000 bis 2005 im Ausland gegen Deutsche vollstreckt?

4

Wie geht die Bundesregierung in Fällen vor, in denen ein deutscher Staatsbürger darüber hinaus noch eine weitere oder mehrere andere Staatsbürgerschaften besitzt?

5

a) Genießen Deutsche, die im Rahmen offizieller Missionen oder mit einem Auftrag im öffentlichen Interesse ins Ausland reisen, ohne Diplomaten zu sein (z. B. THW-Mitarbeiter bei Bergungsarbeiten nach Erdbeben, Entwicklungshelfer oder Helfer von NROs), besondere Schutzmechanismen, die ihnen einen besseren Schutz vor eventueller strafrechtlicher Verfolgung gewähren?

5

b) Gibt es für diese Personen Vereinbarungen, die etwa mit den Truppenstationierungsabkommen vergleichbar sind?

Falls ja, mit welchen Staaten, für welche Personen und mit welchem Inhalt bestehen diese Vereinbarungen?

Falls nein, was sind die Gründe für das Fehlen solcher Vereinbarungen?

5

c) Wie werden diese Personen im Hinblick auf eine mögliche Strafverfolgung auf ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet?

6

a) Wie viele Deutsche sind im Ausland zu Strafen verurteilt worden bzw. warten auf ein Urteil auf der Grundlage von Straftatbeständen, die es in Deutschland nicht gibt (Beispiel Ehebruch)?

6

b) Welche Staaten, welche Straftatbestände, welche Sanktionen und welches Strafmaß betrifft dies?

6

c) In welchen Ländern gibt es für gleiche Tatbestände eklatante Abweichungen des Strafmaßes im Verhältnis zum deutschen Strafrecht (beispielsweise Todesstrafe oder extrem hohe Haftstrafen selbst für geringe Mengen Drogenbesitzes in einigen Ländern Südostasiens)?

6

d) Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, dass Reiseveranstalter verpflichtet werden sollten, ihre Kunden auf das unterschiedliche Risiko durch drastische Strafen bei Vergehen in einigen Ländern hinzuweisen?

7

a) Wie viele im Ausland verurteilte Deutsche wurden bis heute nach dem so genannten Transferabkommen (Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen vom 21. März 1983) nach Deutschland überführt, um hier ihre Strafe zu verbüßen?

7

b) In welchem Verhältnis stehen die in Deutschland verbüßten Reststrafen zu den ursprünglich ausgesprochenen?

8

Falls der Bundesregierung in Bezug auf die vorangegangenen Fragen keine konkreten Zahlen vorliegen, was ist der Grund dafür, und wie würde die Bundesregierung die entsprechenden Angaben schätzen?

Berlin, den 7. März 2006

Florian Toncar Burkhardt Müller-Sönksen Dr. Werner Hoyer Jens Ackermann Dr. Karl Addicks Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Patrick Döring Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Paul K. Friedhoff Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Miriam Gruß Joachim Günther (Plauen) Dr. Christel Happach-Kasan Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Michael Kauch Hellmut Königshaus Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Jan Mücke Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Gisela Piltz Jörg Rohde Dr. Konrad Schily Marina Schuster Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Christoph Waitz Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Martin Zeil Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen