Nationale Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention der Bundesregierung
der Abgeordneten Detlef Parr, Daniel Bahr (Münster), Heinz Lanfermann, Dr. Konrad Schily, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 9. Juni 2008 hat der Drogen- und Suchtrat einstimmig Empfehlungen für Nationale Aktionsprogramme beschlossen. Der Drogen- und Suchtrat schlägt hier zahlreiche und umfangreiche Maßnahmen vor, wie der Tabakkonsum weiter reduziert sowie ein verantwortlicher und zurückhaltender Alkoholkonsum gefördert werden könnte.
Diese Maßnahmen stoßen bereits jetzt auf Kritik: Die jugendpolitische Sprecherin der Fraktion der SPD, Caren Marks, hat in einer Pressemitteilung vom 18. Juni 2008 mitgeteilt: „Der Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen wäre allerdings verfehlt, denn Gesetze wie das Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz sind sehr wirksam, werden aber nicht immer strikt befolgt.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche der in dem nationalen Aktionsprogrammen vorgeschlagenen Maßnahmen sollen konkret durch gesetzgeberische Maßnahmen in Form von Gesetzen oder Rechtsverordnungen umgesetzt werden, und wie?
Welchen Zeitplan gibt es jeweils für die in den Nationalen Aktionsprogrammen umzusetzenden Maßnahmen?
Ist bereits heute bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ein Konflikt mit den Bundesländern abzusehen, und wenn ja, in welchen Bereichen?
Wer übernimmt die Koordinierung der Umsetzung der Aktionspläne, und welche Institutionen müssen sich wie untereinander abstimmen?
Ist vorgesehen einen Kabinettsbeschluss zur Umsetzung des Aktionsplanes für Tabakprävention einzuholen, und wenn ja, wann?
Ist vorgesehen einen Kabinettsbeschluss zur Umsetzung des Aktionsplanes für Alkoholprävention einzuholen, und wenn ja, wann?
Welche Erkenntnisse bestehen derzeit über das Ausmaß des Zigarettenschmuggels in der Bundesrepublik Deutschland, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Phänomen?
Wie sehen die konkreten verstärkten Maßnahmen gegen illegale Einfuhr und illegalen Handel von Tabakwaren durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder andere Ministerien aus?
In welchem Rahmen wird die in der Pressemitteilung vom 17. Juni 2008 („Drogen- und Suchtrat beschließt Empfehlungen für Nationale Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention“) für den Herbst vorgesehene Expertenanhörung stattfinden, und wer wird die Experten bestimmen, die eingeladen werden sollen?
Wird die Bundesregierung den Gesundheitsausschuss in diese Anhörung mit einbeziehen, und in welcher Form?
Plant die Bundesregierung, den betroffenen Interessengruppen im Vorfeld der Anhörung eine erste Bewertung der Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates durch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, zuzuleiten?