Schwierigkeiten beim entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“
der Abgeordneten Dr. Karl Addicks, Sibylle Laurischk, Hellmut Königshaus, Dr. Werner Hoyer, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Januar 2008 startete mit den ersten 50 Freiwilligen der neue entwicklungspolitische Freiwilligendienst „weltwärts“. Die Bundesregierung rechnet für den Jahresverlauf 2008 mit insgesamt 2000 jungen Teilnehmern zwischen 18 und 28 Jahren. In den kommenden Jahren sind 10 000 Freiwillige pro Jahr eingeplant.
Nachdem der Freiwilligendienst „weltwärts“ angelaufen ist, treten erhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Dienstes auf. Träger mit langjährigen Erfahrungen im Bereich des Entwicklungsdienstes beklagen, dass etliche Probleme noch nicht abschließend geklärt wurden bzw. unverständliche bürokratische Hürden seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgebaut werden, die zu Lasten der engagierten Freiwilligen gehen. Berichtet wird, dass die Visumsvergabe noch nicht hinreichend mit den Entsendeländern abgestimmt wurde.
Die Erteilung der Visa für die entsendeten Freiwilligen gestaltet sich anscheinend für einige Projektländer äußerst problematisch. Sowohl in El Salvador und Nicaragua als auch in Guatemala werden die Freiwilligen voraussichtlich bei den Einreisen nur ein 3-Monats-Visum erhalten, das möglicherweise einmal verlängert wird. Anschließend muss zweimal eine Ausreise nach Mexiko oder Costa Rica erfolgen, um für jeweils für ein weiteres Vierteljahr aufgrund eines Touristen-Visums aufenthaltsberechtigt zu sein. Es ist für die Träger nicht kalkulierbar, mit welchen Kosten dieses Verfahren verbunden ist. Auch ist dieses Verfahren angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) handelt, äußerst fragwürdig. Das vorhandene erhebliche Sicherheitsrisiko, wenn aus Zeit- bzw. Geldmangel, aber auch aus purer Unwissenheit, hierbei eine unsichere Staatsgrenze überschritten wird, kommt noch hinzu. Die Träger machen klar, dass die entstehenden Kosten dieses „Visa-Verfahrens“ nach gegenwärtigem Stand von den Freiwilligen getragen werden müssten. Die Entsendeorganisationen und auch das zentrale „weltwärts“-Büro in Bonn sind nicht in der Lage, diese Kosten vor der Ausreise auch nur annähernd zu beziffern; im ungünstigen Fall könnten mehr als 400 US-Dollar Gebühren und hohe Kautionszahlungen auf die Freiwilligen zukommen.
Es ist dringend erforderlich, dass die Freiwilligen – ähnlich wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutscher Entwicklungsdienst (DED) oder der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) – ein 1-Jahres-Visum erhalten, möglichst verbunden mit einem Dokument, das ihren besonderen Status ausweist, erhalten. Dies wird nur durch diplomatische Intervention gelingen, die wegen der fortgeschrittenen Zeit jetzt mit Nachdruck betrieben werden muss.
Es ist Aufgabe der Bundesregierung, nicht nur ein Programm in der Entwicklungszusammenarbeit zu initiieren, sondern auch klare und einheitliche Rahmenbedingungen zur Durchführung dieses Programms zu schaffen. Dazu gehört es auch, für die Akzeptanz und einen formellen Status in den Projektländern zu sorgen. Die Entsendeorganisationen, insbesondere die kleineren unter ihnen, sind mit dieser Anforderung überfordert.
Im Rahmen von „weltwärts“ sind aber noch andere administrative Schwierigkeiten vorhanden, da die neuen Plätze parallel zur Anerkennung im Rahmen des „weltwärts“-Antrags noch einmal gesondert beim BMFSFJ als so genannter Anderer Dienst im Ausland beantragt werden müssen. Dies dient dazu, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer eine Anerkennung für ihren Zivildienstersatzdienst nach § 14b des Zivildienstgesetzes (ZDG) erlangen.
In der Darstellung des BMZ galt dies bisher als unproblematische Formalie. Das für die Anerkennung zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vertritt aber nun, da die Ausreise der engagierten Freiwilligen unmittelbar bevorsteht, die Position, dass das Anerkennungsverfahren, an dem das Auswärtige Amt und die diplomatische Vertretung im Projektland beteiligt seien, bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen könne. Eine Ausreise sei erst nach Anerkennung zulässig, da sonst keine Anerkennung als Zivildienstersatz erfolgt und der Freiwillige in der Bundesrepublik Deutschland nochmals einen Dienst ableisten muss.
Es kann aber nicht richtig sein, dass die Förderungswürdigkeit eines Projektplatzes im Entwicklungszusammenhang doppelt und unkoordiniert geprüft wird und damit ein derart unangemessener Zeitaufwand einhergeht, der zudem noch Bürokratiekosten verursacht.
In der Konsequenz bedeutet dies für „weltwärts“- Teilnehmer, die eine Anerkennung nach § 14b ZDG benötigen, dass sie befürchten müssen, wegen der mangelnden Fähigkeit zweier Ministerien sich abzustimmen, die Anerkennung nach § 14b ZDG nicht mehr rechtzeitig bekommen und an dem Programm nicht teilnehmen können.
Weitere Probleme sind offenbar zumindest in einem Land auch in der Folge einer unzureichenden länderkundlichen Vorbereitung der Teilnehmer aufgetreten. Zudem zeigt sich, dass die weltweit einheitliche Festlegung der erstatteten Kosten für Unterkunft und Verpflegung ungeachtet der im jeweiligen Land gegebenen Kaufkraft zu unzumutbaren Belastungen führen kann. Unklar ist zudem, welche Möglichkeiten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern angeboten werden, deren vom Träger vorgesehener Einsatzplatz sich später als im konkreten Fall als unpassend oder unzumutbar erweist.
Fragen an die Bundesregierung:
Fragen44
Wie definiert die Bundesregierung das entwicklungspolitische Ziel des Freiwilligendienstes „weltwärts“?
Wie viele Bewerber haben sich bisher für den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst als Interessent gemeldet, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter?
Wie viele Bewerber wurden bisher aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Alter ausgewählt?
Wie wurden die Bewerber ausgewählt? Welche Kriterien lagen dabei zugrunde? Was waren die Gründe für die Ablehnung von Bewerbern?
Mit welchen Teilnehmerzahlen rechnet die Bundesregierung für die kommenden Jahre?
Welcher Mittelabruf aus den für 2008 vorgesehenen 25 Mio. Euro im Bundeshaushalt hat bisher stattgefunden? Mit welchem Mittelabruf rechnet die Bundesregierung für das gesamte Haushaltsjahr 2008?
Warum ist der Mittelabruf bisher derartig geringfügig? Spricht dies für eine mangelnde Akzeptanz der Ausgestaltung von „weltwärts“ seitens der Träger?
Welche Mittel hat das BMZ in die Umsetzung der nachfolgenden Bereiche investiert, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese finanziert?
– „weltwärts“-Büro samt Personal beim DED,
– Entwicklungshelfer beim DED, die sich ausschließlich mit der Implementierung des „weltwärts“-Programms befassen,
– Öffentlichkeitsarbeit für das Programm „weltwärts“ jeweils für die Jahre 2007 und 2008,
– Qualitätssicherung des Programms,
– Aufbau der Partnerschaftlichen Strukturen für das „weltwärts“-Programm sowohl in den Partnerländern als auch in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie sollen die Ausschreibungsbedingungen für die Evaluation des „weltwärts“-Programms ausgestaltet sein, und wann soll mit der Evaluierung begonnen werden?
Konnten die Freiwilligen immer in das von Ihnen präferierte Einsatzland bzw. Projekt vermittelt werden? Wenn nein, welche Gründe führten zu einer Ablehnung?
Wie werden die Partner vor Ort in die Entwicklung des „weltwärts“-Programms einbezogen?
Welchen „Gewinn“ sehen die Partner vor Ort aus dem Einsatz der Freiwilligen?
Wie werden die Entsendeorganisationen in ihrer Arbeit durch das BMZ und den Deutschen Entwicklungsdienst (DED) in der Vorbereitung unterstützt?
Warum wird nur das „weltwärts“-Sekretariat, welches durch Bundesmittel beim DED eingerichtet wurde, seitens des Bundes unterstützt und nur zentralistische Foren, wie das so genannte Trägerforum neu eingerichtet, während bestehende vergleichbare Zusammenschlüsse aus dem Bereich des zivilgesellschaftlichen Engagements nicht unterstützt werden?
Besteht die Möglichkeit während eines Einsatzes die Einsatzstelle bzw. sogar das Einsatzland zu wechseln, und wie gestaltet sich gegebenenfalls ein solches Verfahren?
Wie viele „weltwärts“-Teilnehmer sind aus welchen Gründen vorzeitig aus dem Ausland zurückgekehrt oder haben den Dienst abgebrochen? Was taten diese Teilnehmer im Anschluss an den beendeten Dienst (bitte auch diejenigen, die aufgrund der Sicherheitslage den Dienst beenden mussten)?
Wie werden die Freiwilligen während ihres Aufenthaltes in einem Entwicklungsland sozialpädagogisch/psychologisch beraten/betreut, um die speziellen Anforderungen eines Entwicklungslandes besser verarbeiten zu können?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Schwierigkeiten bei der Visa-Erteilung für Teilnehmer am neuen Freiwilligendienst „weltwärts“?
Bei welchen Entsendeländern sind bisher Probleme bei der Visa-Erteilung bekannt bzw. zu erwarten (bitte vollständige Auflistung mit Begründung der Ablehnung der Visa mit Sonder- bzw. Arbeitnehmerstatus)?
Welche Partnerländer stellen unter Umständen ein Arbeitnehmervisum für „weltwärts“-Teilnehmer aus (bitte vollständige Auflistung)?
Welche Partnerländer stellen ein 1-Jahres-Visum vergleichbar den besonderen Visa für Angehörige des DED und der GEZ für „weltwärts“-Teilnehmer aus (bitte vollständige Auflistung)?
Worin liegt die Schwierigkeit, Teilnehmern des „weltwärts“-Programms ein 1-Jahres-Visum zu gewähren, wie es Entwicklungshelfer des DED bzw. der GTZ erhalten?
Welche Gespräche führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Auswärtigen Amt, um die Situation der Visa-Vergabe zu klären?
Welche Bemühungen seitens des Auswärtigen Amtes wurden bisher bei den Partnerländern des „weltwärts“-Programms gestartet, um zu einer befriedigenden Lösung der Visa-Problematik zu gelangen? Welche Ergebnisse liegen bisher vor?
Wie unterstützt die Bundesregierung die oftmals kleinen Entsendeorganisationen bei der Beantragung der Visa für die Freiwilligen?
Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen der Träger, dass die Kosten für die kurzzeitige Ein- und Ausreise aus einem Entsendeland zur Wiedererlangung eines 3-Monats-Visums von den Freiwilligen getragen werden muss?
Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich den Einsatz von Touristen-Visa im „weltwärts“-Progamm?
Welche Kosten sind durch diese Verfahren zu erwarten, und wer sollte diese nach Auffassung der Bundesregierung tragen?
Welche Sicherheitsrisiken können für die Freiwilligen bestehen, wenn sie von einem „sicheren“ Partnerland des „weltwärts“-Programms in ein unsicheres Land zur Wiedererlangung des Touristen-Visa reisen, wie z. B. an der Grenze zwischen Ruanda und Ostkongo?
Welchen Sicherheitsrisiken waren in den vergangenen Monaten Freiwillige aus dem „weltwärts“-Programm ausgesetzt, und zu welchen Reaktionen seitens der Bundesregierung führte dies, wie z. B. die Rückholung der Freiwilligen aus Guatemala nach einem Anschlag auf einen Bus, in dem sich auch ein Freiwilliger befand?
Wie kam die Bundesregierung zu der Einschätzung Guatemalas als unsicher einzustufen und der Aufforderung an die Trägerorganisationen, Freiwillige nicht mehr nach Guatemala zu schicken und einen entsprechenden Transport zu stoppen, obwohl das Auswärtige Amt zu diesem Zeitpunkt noch keine Reisewarnung ausgesprochen hatte? Wie funktioniert in diesen Fällen die Abstimmung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
Wer übernimmt in diesen Fällen die entstehenden Kosten, z. B. für den Flug, wenn diese kurzfristig storniert werden müssen?
Wie garantiert die Bundesregierung, dass alle Teilnehmer medizinisch umfassend nach G35 (Tropentauglichkeit) voruntersucht wurden sowie alle nötigen Impfungen und Präventionsmedikamente für ihren Auslandsaufenthalt erhalten haben?
Wer trägt die Kosten für die medizinische Voruntersuchung?
Welche Kosten pro Teilnehmer entstehen, wenn die Teilnehmer rentenversichert würden (bitte aufschlüsseln nach Niveau):
1. der Inlandsfreiwilligendienste bzw. FSJ/FÖJ im Ausland,
2. der Pflichtdienste Wehr- u. Zivildienst,
3. einer privaten Rentenversicherung auf dem Niveau der Pflichtdienste Wehr- u. Zivildienst?
In welcher Form werden die Teilnehmer bei der Vorbereitung auf ihren Dienst explizit über die fehlende Rentenversicherung und die Folgen, die sich daraus ergeben (z. B. im Bereich der Rentenzeiten etc.), aufgeklärt?
Welche Sprachkenntnisse werden von den Freiwilligen für den Dienst im Ausland vorausgesetzt, und wie werden diese Sprachkenntnisse kontrolliert?
Wie werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer des „weltwärts“-Programms auf die komplexe Problematik der Praktik von weiblicher Genitalverstümmelung in den betreffenden Ländern, insbesondere in Afrika, vorbereitet?
Wie viele Männer haben einen Antrag auf Anerkennung des „weltwärts“-Dienstes als Zivildienstersatz (§ 14b ZDG) gestellt?
Warum ist eine gesonderte Antragsstellung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) notwendig, um den Freiwilligendienst auch als Anderen Dienst im Ausland anerkennen zu lassen?
Warum ist es nicht möglich, seitens des BMZ eine Prüfung auf Anwendung des § 14b ZDG vorzunehmen und hiernach dem Bundesamt für Zivildienst eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen?
Wie erklärt sich die Aussage des BMFSFJ, dass das Anerkennungsverfahren bis zu 6 Monate dauern kann, vor dem Hintergrund, erheblicher Personalkapazitäten im Bundesamt für den Zivildienst?
Aus welchem Grund muss das Auswärtige Amt und die diplomatische Vertretung im Projektland in die Prüfung involviert werden, und was wird dort geprüft, was nicht auch nach dem Beginn des Projektes geprüft werden kann?
Was wird seitens des BMZ und BMFSFJ unternommen, um die Situation der Anerkennung nach § 14b ZDG zu klären, und bis wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?