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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kindergeld

<span>Anzahl Kindergeldberechtigter, Auszahlungshöhe von 2006 bis 2008, Einkommenshöhe für Profitierung von Kindergeldzahlung bzw. von Kinderfreibetrag, Anzahl der Kinder mit Kinderfreibeträgen, Anzahl der von der Absenkung des Kindergeldes für über 25jährige Kinder Betroffenen, Höhe der Einsparungen, Verwendung des eingesparten Geldes, Höhe des Existenzminimums für Kinder, Unterschiede hinsichtlich der Kindergeldberechtigung, rechtliche Änderungen, Höhe des Kindesgeldes für Hartz-IV-Berechtigte, Planungen zur Harmonisierung des Steuer- und Sozialrechts durch Angleichung von Kindergeld, Sozialgeld und Mindestunterhalt</span>

Fraktion

FDP

Datum

15.07.2008

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/984625. 06. 2008

Kindergeld

der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Ina Lenke, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Eltern erhalten Kinderfreibeträge und Kindergeld, um das steuerliche Existenzminimum von Kindern freizustellen. Nach der Fraktion der FDP haben sich auch Minister der Koalition der Fraktionen CDU/CSU und SPD und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen für eine Erhöhung der Freibeträge und des Kindergeldes ausgesprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Für wie viele Kinder besteht die Kindergeldberechtigung?

2

In welcher Höhe wurde bzw. wird in den Jahren 2006 bis 2008 Kindergeld ausgezahlt?

3

Bis zu welchem Einkommen von ledigen bzw. verheirateten Eltern ist die Zahlung von Kindergeld günstiger als die Verrechnung von Kinderfreibeträgen?

4

Für wie viele Kinder wirkte bzw. wirkt sich der Kinderfreibetrag in diesen Jahren aus?

5

Wie viele Eltern sind von der Absenkung des Kindergeldes für über 25-jährige Kinder zum 1. Januar 2007 in diesem und im letzten Jahr betroffen?

6

Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen dieser Maßnahme für die öffentlichen Haushalte?

7

Für welche Maßnahmen wird das eingesparte Geld verwendet?

8

Hat die Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber, ob das Existenzminimum für Kinder im Siebten Existenzminimumsbericht höher festgesetzt wird?

9

Inwieweit werden bei einer Anhebung des Existenzminimums und des Kindergeldes Ergebnisse des Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen einfließen?

10

Für wie viele Kinder, die im Ausland leben, wird Kindergeld gezahlt?

11

Wie erklären sich Unterschiede hinsichtlich der Kindergeldberechtigung bei sich in Untersuchungshaft oder dauerhaft in Haft oder einer Erziehungsanstalt befindlichen Kindern und solchen Kindern, die Wehr- oder Zivildienst leisten bzw. einen Freiwilligendienst absolvieren?

12

Plant die Bundesregierung diese Rechtslage zu ändern, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche Überlegungen der Bundesregierung gibt es, das Kindergeld nach dem Alter der Kinder zu staffeln?

14

Welche Überlegungen innerhalb der Bundesregierung gibt es, das Kindergeld je nach Kinderzahl gestaffelt auszugestalten?

15

Wie hoch ist das Kindergeld, wenn der Berechtigte Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Hartz IV) erhält?

16

Ist eine – auch stufenweise – Anhebung des im Einkommensteuerrecht geregelten Kindergeldes auf dieses Niveau der Berechtigten nach SGB II (Hartz IV) geplant, und wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

17

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt, dass nicht Erwerbstätige höhere Leistungen erhalten als Erwerbstätige?

18

Wenn nein, welche Schritte plant die Bundesregierung zur Änderung dieser Rechtslage?

19

Welche Leistungen für Kinder gibt es außerdem für die Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV)?

20

Welchen Bruttolohn muss ein Arbeitnehmer (verheiratet, 2 Kinder) verdienen, um über das gleiche Einkommen zu verfügen wie ein Bezieher von Leistungen nach SGB II (Hartz IV)?

21

Inwieweit plant die Bundesregierung eine Harmonisierung des Steuer- und Sozialrechts bzw. des Unterhaltsrechts mit Blick auf ein einheitliches Existenzminimum für Kinder durch eine Angleichung von Kindergeld, Sozialgeld und Mindestunterhalt?

Berlin, den 25. Juni 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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