Umrüstung der technisch gesicherten Bahnübergänge in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Auf dem Gebiet der alten Bundesländer wurden Bahnübergänge durch Andreaskreuze mit darüber liegendem roten Blinklicht in einem schwarzen Rechteck technisch gesichert. Hingegen wurden an den Bahnübergängen der DDR Andreaskreuze aufgestellt, in deren Mitte sich das rote Blinklicht befindet. Da § 11 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) das ostdeutsche Sicherungssystem nicht vorsah, traf die Deutsche Reichsbahn (DR) nach dem 3. Oktober 1990 die grundsätzliche Pflicht, die bestehenden Bahnübergänge auf das in der EBO dargestellte Erscheinungsbild umzurüsten. Mit Bescheiden vom 19. August 1993 und 27. November 2003 erteilte das Bundesverkehrsministerium Ausnahmegenehmigungen zur vorläufigen Weiternutzung des ostdeutschen Sicherungssystems; zunächst befristet bis 31. Dezember 2003, später bis 31. Dezember 2010.
Zwischenzeitlich sieht § 11 Abs. 6 EBO zusätzlich auch die Möglichkeit der Sicherung durch Lichtzeichen statt Blinklichtern vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Gründe sprechen dagegen, das in der ehemaligen DDR verwendete Sicherungssystem in die Anlage 5 zur EBO aufzunehmen und somit unbefristet zuzulassen; dies vor allem vor dem Hintergrund, dass auch die StVO das rote Blinklicht als solches anführt, nicht aber dessen Position vorschreibt (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 StVO)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen das ostdeutsche Sicherungssystem im Vergleich zum westdeutschen mit Blinklicht zu höheren Unfallzahlen geführt hat?
Sind der Bundesregierung konkrete Fälle bekannt, bei denen die Unfallzahlen nach Umstellung der Bahnübergangssicherung auf ein EBO-konformes System nachhaltig gesunken sind?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung in Bezug auf die Verständlichkeit, Akzeptanz sowie visuelle Erkennbarkeit des früheren DR-Systems durch die Verkehrsteilnehmer gemacht?
Hat sich das frühere DR-System aus Sicht der Bundesregierung technisch bewährt (Zuverlässigkeit, Instandhaltung)?
Wie viele Bahnübergänge waren zur Zeit der Deutschen Einheit mit dem ostdeutschen Sicherungssystem ausgerüstet?
Wie viele Bahnübergänge wurden in den neuen Bundesländern zwischenzeitlich auf ein EBO-konformes System umgerüstet?
Wie viele Bahnübergänge sind zurzeit noch mit dem Sicherungssystem der ehemaligen DDR versehen?
In welcher Höhe fallen Kosten für die Umrüstung eines Bahnübergangs auf ein in der EBO aufgeführtes System an?
Welche Kosten sind insgesamt für die Umrüstung ostdeutscher Bahnübergänge bislang angefallen? Welchen Anteil hat davon der Bund getragen?
Sehen einzelne Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und der Deutsche Bahn AG zu bestimmten Verkehrsprojekten die vollständige Übernahme der für die Umrüstung der Bahnübergangssicherung anfallenden Kosten durch den Bund vor?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen Bahnstrecken wegen der zu erwartenden Kosten für die Umrüstung der Bahnübergänge stillgelegt wurden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass von Seiten der Europäischen Union ein neues einheitliches System zur Sicherung von Bahnübergängen geplant ist?
Falls ja, welche Merkmale weist dieses auf?