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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sachstand und Perspektiven für den Aufbau des Justizsystems in Afghanistan

<span>Schaffung eines intakten Justizsystems in Afghanistan: Handlungsbedarf, Maßnahmen der hierfür verantwortlichen Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft sowie deutsche Beteiligung, Fortschritte beim Aufbau, Berücksichtigung von Menschenrechtsstandards, Aufgaben des Justizkoordinators in Kunduz; Hafteinrichtungen, Flucht festgehaltener Terrorismusverdächtiger, Freilassung afghanischer Straftäter zum Zwecke der Auslieferung ausländischer Geiseln</span>

Fraktion

FDP

Datum

14.10.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1037824. 09. 2008

Sachstand und Perspektiven für den Aufbau des Justizsystems in Afghanistan

der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Dr. Hellmut Königshaus, Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für die effektive Rechtsprechung, Rechtspflege und Rechtsdurchsetzung ist ein intaktes Justizsystem nötig, das nach rechtsstaatlichen Verfahren und Grundsätzen tätig ist. Hierzu gehört neben unabhängigen Gerichten eine funktionsfähige Staatsanwaltschaft und ein funktionierender Strafvollzug. Darüber hinaus muss die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei gewährleistet sein, um Rechtsverstöße erkennen, abwehren sowie zügig und angemessen ahnden zu können.

In ihrem Afghanistankonzept vom 9. September 2008 führt die Bundesregierung aus, dass die internationale Gemeinschaft dem Aufbau des Justizsystems in Afghanistan bislang zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet habe. Weiter führt sie darin aus, dass mit der Umsetzung zentraler Elemente des neuen Nationalen Justizprogramms, das unter anderem eine Verbesserung juristischer Dienstleistungen und der Bürgerbeteiligung am Rechtssystem beinhalte, im Frühjahr 2008 begonnen worden sei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welches Mitglied der in Afghanistan engagierten Staatengemeinschaft hat in welcher Funktion die Verantwortung für den Justizaufbau übernommen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Bemühungen dieser verantwortlichen Staaten?

3

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Grundlage des in Afghanistan aufzubauenden Rechtssystems international anerkannten Menschenrechtsstandards entspricht?

4

Hat sich die Bundesregierung an Maßnahmen im Rahmen der Staatengemeinschaft beteiligt, um den Aufbau des Justizsystems in Afghanistan zu fördern, und wenn ja, welche, in welchem Umfang, und seit wann?

5

Plant die Bundesregierung in Zukunft Maßnahmen im Rahmen der Staatengemeinschaft durchzuführen, und wenn ja, welche?

6

Hat die Bundesregierung bilaterale Maßnahmen ergriffen, um den Aufbau des Justizsystems in Afghanistan zu fördern, und wenn ja, welche, und seit wann?

7

Plant die Bundesregierung in Zukunft bilaterale Maßnahmen, und wenn ja, welche?

8

In welcher Höhe, aus welchen Einzelplänen und seit wann sind durch die Bundesregierung etwaige Maßnahmen zum Aufbau des Justizsystems in Afghanistan finanziert worden?

9

Worin sieht die Bundesregierung die Ursache, dass dem Aufbau des Justizsystems in Afghanistan bislang zu wenig Aufmerksamkeit durch die internationale Gemeinschaft gewidmet wurde?

10

Welchen künftigen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um ein funktionsfähiges Justizsystem in Afghanistan zu schaffen, und welchen Beitrag soll die Bundesrepublik Deutschland dabei aus ihrer Sicht leisten?

11

Welche konkreten Erfolge beim Aufbau des afghanischen Justizsystems sind aus Sicht der Bundesregierung ihrem Regierungshandeln zuzuschreiben?

12

Treffen Presseberichte (vgl. bspw. FAZ.net-Artikel „Geheimnisumwitterte Elitekämpfer“ vom 7. August 2008) zu, wonach z. B. von der Bundeswehr festgehaltene Terrorismusverdächtige, die den afghanischen Sicherheitskräften übergeben wurden, aus afghanischen Gewahrsam entkommen konnten, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?

Plant die Bundesregierung tätig zu werden, um dies zukünftig zu verhindern?

Wenn ja, welche Maßnahmen sind dies?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit in Afghanistan vorgehaltene Anzahl sowie den baulichen Zustand der Einrichtungen, in denen ein Freiheitsentzug vollzogen werden kann?

Sieht sie hier Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen?

Plant sie, sich an ggf. nötigen Maßnahmen zu beteiligen, und wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang?

14

Welche Aufgaben nimmt der von der Bundesrepublik Deutschland über das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) eingesetzte Justizkoordinator in Kundus wahr?

15

Wie bewertet die Bundesregierung die Freilassung afghanischer Straftäter zum Zwecke der Auslieferung ausländischer Geiseln unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten?

Berlin, den 24. September 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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