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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Besserer Lärmschutz an der A 93 (Rosenheim-Kiefernfelden)

Beurteilung der Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes durch die Bundesregierung

Fraktion

FDP

Datum

15.10.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1040124. 09. 2008

Besserer Lärmschutz an der A 93 (Rosenheim–Kiefersfelden)

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die A 93 zweigt von der A 8 südlich ab in Richtung Österreich. Es handelt sich um eine vierstreifig ausgebaute Bundesautobahn. Sie ist eine der Hauptträger des Nord-Süd-Verkehrs. Vergleichbar ausgebaute Fernstraßen nach Österreich existieren in Oberbayern nicht.

Die A 93 ist deswegen verkehrlich stark belastet. Der Lärmschutz an der A 93 ist unzureichend. Dies hat seinen Grund darin, dass die A 93 als Bestandsprojekt bestenfalls Lärmschutz nach dem „Lärmsanierungsprogramm“ erhält. Dies wird jedoch tatsächlich der den Anliegern entstehenden Lärmbelastung in keiner Weise gerecht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Lärmbelastungssituation auf dem genannten Autobahnabschnitt?

2

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichend sind?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung Verbesserungen des Lärmschutzes durch ein Lkw-Überholverbot in beiden Richtungen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung Verbesserungsmöglichkeiten beim Lärmschutz durch ein generelles Tempolimit von 120 km/h in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr?

5

Ist die Bundesregierung bereit, bei zukünftigen Sanierungsarbeiten größeren Umfangs die vorhandene Asphaltschicht durch lärmmindernde Beläge (z. B. Flüsterasphalt) zu ersetzen?

6

Zieht die Bundesregierung in Betracht, die besonders lärmimmissionsstarken Brücken in Stahlbauweise auf Lärmsanierungsmöglichkeiten zu überprüfen, und diese unverzüglich zu veranlassen?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um zu einer Verlagerung von lärmintensiven Lkw-Güterverkehren beizutragen, die Einrichtung einer „rollenden Landstraße“ zwischen Rosenheim und Innsbruck zu fördern?

Berlin, den 23. September 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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