Nationales Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Alkoholprävention
der Abgeordneten Detlef Parr, Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 9. Juni 2008 hat der Drogen- und Suchtrat Empfehlungen für ein Nationales Aktionsprogramm Alkoholprävention vorgelegt. Übergeordnetes Ziel des Aktionsplanes ist es, den verantwortungsvollen und maßvollen Umgang mit Alkohol zu fördern. Die empfohlenen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Einschränkung der Verfügbarkeit von Alkohol, Werbe- und Sponsoringverbote, Verringerung des Konsums, Verzögerung des Einstiegsalters sowie Information über schädliche Folgen des Alkoholkonsums.
Im Rahmen eines Hearings vom 15. September 2008 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) äußerten die geladenen Verbände und Einzelexperten Kritik an den geplanten Regulierungen wie Werbe- und Sponsoringverboten, Steuererhöhungen und Verkaufsverboten. Die Wirtschaft befürchtet weit reichende Konsequenzen: Verlust von Arbeitsplätzen, Betriebsschließungen, Umsatzeinbußen, Investitionsrücknahmen. Werbe- und Sponsoringverbote verknappen die Fördermittel vor allem für Sportvereine und den Breitensport, also dort, wo Jugendliche gefordert und gefördert werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, beabsichtigt, den Aktionsplan dahingehend zu prüfen und zu überarbeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welcher Zeitrahmen ist für die Umsetzung des Aktionsplans Alkohol vorgesehen?
Wie will man die im Hearing festgestellten Wissenslücken (z. B. in den Bereichen Prävention und Werbung) schließen und diese Ergebnisse dann in den endgültigen Plan angemessen einfließen lassen?
Wie definiert die Bundesregierung den moderaten bzw. übermäßigen Konsum von Alkohol?
Was sind die wichtigsten Ursachen für den Alkoholmissbrauch, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, und gibt es hierzu wissenschaftliche Untersuchungen?
Gibt es Untersuchungen darüber, welche Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch insbesondere bei Kindern und Jugendlichen am wirkungsvollsten sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag von Vereinen und professionellen Institutionen im Bereich Sport und Kultur zur Bildung, Erziehung und Körpererziehung der Jugend in der Bundesrepublik Deutschland – vor allem im Hinblick auf die Zahl der Kinder, denen ein Engagement in diesen Systemen ermöglicht wird, andererseits im Hinblick auf die Finanzmittel, die diese Systeme in die Jugendarbeit investieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag von Werbung und Sponsoring der Alkoholindustrie zur Finanzierung der professionellen wie auch der Amateurstrukturen in Sport und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen wie Kultur in der Bundesrepublik Deutschland?
Mit welchen finanziellen Konsequenzen für Vereine und anderen Institutionen in Sport und Kultur rechnet die Bundesregierung, wenn die vom Drogen- und Suchtrat geforderten Werbe- und Sponsoringverbote umgesetzt würden?
Wie sollen diese Finanzierungslücken kompensiert werden?
Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Staates aus der Branntweinsteuer, der Sektsteuer und der Biersteuer (2002 bis 2007)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der in den Empfehlungen unter Ziffer 2.4 des Aktionsprogramms zur Alkoholprävention vorgesehenen Maßnahmen (auf längere Sicht ein vollständiges Verbot der Alkoholwerbung; Verbot von Sponsoringmaßnahmen durch die Alkoholindustrie; Warnhinweise auf Behältnissen alkoholischer Getränke) im Hinblick auf die Ergebnisse der Studie „Ursachen des Alkoholkonsums Jugendlicher“, von Bergler/Haase/Poppelreuter/Schneider/Wemhoff (Köln 2000), wonach „Werbeverbote letztlich ohne Einfluss auf den Beginn und das Ausmaß jugendlichen Alkoholkonsums bleiben“?
Verfügen die Bundesregierung und die von ihr eingesetzte Drogenbeauftragte, Sabine Bätzing, MdB, über valide nationale wissenschaftliche Untersuchungen über die Ursachen schädlichen Alkoholkonsums insbesondere bei jungen Menschen, die sie bei der angekündigten Überprüfung der Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates zugrunde legen können, und wenn ja, welche?
Verfügen die Bundesregierung und die von ihr eingesetzte Drogenbeauftragte, Sabine Bätzing, MdB, über valide wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirksamkeit von Warnhinweisen auf Behältnissen für alkoholhaltige Getränke, die deutlich auf die Gefahren des Alkoholkonsums in Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen und während der Schwangerschaft aufmerksam machen, und wenn ja, welche?