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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Schutz der Meeresumwelt beim Bau deutscher Offshore-Windparks

<span>Ausweisung von Vorranggebieten für Offshore-Windparks, Zahl und Leistung bestehender Anlagen, Schutz der Meeresfauna v. a. vor Schallimmissionen, Erfahrungsaustausch mit anderen Ländern, Unwägbarkeiten hinsichtlich möglichen Schadenseintritts, Notwendigkeit einer Überarbeitung des Zulassungsinstrumentariums</span>

Fraktion

FDP

Datum

17.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1062915. 10. 2008

Schutz der Meeresumwelt beim Bau deutscher Offshore-Windparks

der Abgeordneten Angelika Brunkhorst, Dr. Christel Happach-Kasan, Michael Kauch, Horst Meierhofer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Ausbauziele für erneuerbare Energien, die die FDP unterstützt, sind auch durch die Nutzung der Offshore-Windkraft umzusetzen. Die Bundesregierung hält laut der „Nationalen Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere“ vom 1. Oktober 2008 die Errichtung von Offshore-Windparks mit einer Leistung von insgesamt 20 000 bis 25 000 Megawatt (MW) bis zum Jahr 2025/2030 für realistisch.

Bau und Betrieb der Offshore-Windkraftanlagen verursacht u. a. Schalleintrag in den Wasserkörper. Bei den Gründungsarbeiten zur Errichtung der Windenergieanlagen auf See sollen v. a. Schlagrammen zum Einsatz kommen, die besonders intensiven Unterwasserschall verursachen. Durch den Schall können die Hörorgane der in der Nord- und Ostsee lebenden Tiere (z. B. der Schweinswale) geschädigt werden. Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im November 2007 u. a., „dass das Thema Unterwasserlärm sehr ernst zu nehmen sei und es insgesamt einer intensiveren Befassung mit der Veränderung von Meeressystemen bedürfe“ (Bundestagsdrucksache 16/7168, S. 5).

Die Verlegung der Stromleitungen zur Anbindung der Offshore-Windparks hat ebenfalls Auswirkungen auf die Umwelt. So wird in der Anmeldung des deutsch-niederländischen Wattenmeeres für die Liste des Weltnaturerbes bei der UNESCO durch die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Niederländische Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Nahrungsmittel, auf mögliche Folgen der Offshore-Windenergie für das Wattenmeer hingewiesen. Tatsächlich sind bei der Verlegung der Kabel für den Offshore- Windpark „Alpha Ventus“ kürzlich Schäden im Wattenmeer entstanden.

Drucksache 16/10629 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Für welche konkreten Standorte wurden Offshore-Windparks bis zum heutigen Tage durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigt (bitte unterscheiden nach Nordsee/Ostsee)?

2

Trifft es zu, dass mit dem geplanten Raumordnungsplan für die ausschließliche Wirtschaftszone Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt werden sollen, die die Windenergienutzung im übrigen Plangebiet ausschließen wird, und wenn ja, aufgrund welcher Datengrundlage aus welchem Jahr wurden die Vorranggebiete festgelegt?

3

Gilt die Ausschlusswirkung auch für bereits beantragte Projekte, die außerhalb von Vorranggebieten liegen, und wenn ja, hält die Bundesregierung die Ausweisung weiterer Vorranggebiete auf der Grundlage einer aktuellen Datengrundlage für möglich?

4

Über wie viele einzelne Windkraftanlagen (Höhe, Rotordurchmesser) verfügen die genehmigten Standorte jeweils?

5

Wann werden die Windparks nach Einschätzung der Bundesregierung jeweils erstmals Strom liefern müssen, damit die von der Bundesregierung genannte Gesamtleistung von 20 000 bis 25 000 MW bis zum Jahr 2025/ 2030 erreicht wird?

6

Wo werden die für den Anschluss erforderlichen Stromleitungen jeweils verlaufen, und wo werden insbesondere die Anlande- und Einspeisepunkte liegen?

7

Trifft es zu, dass die Stromleitungen auch durch Schutzgebiete verlegt werden, und wenn ja, durch welche?

8

Trifft es zu, dass es für den Schalleintrag in das Wasser (z. B. für das Rammen während der Gründungsarbeiten) in der Bundesrepublik Deutschland keine Schallgrenzwerte gibt, und wenn ja, wie wird die Gefährdung der Meeresumwelt derzeit konkret ausgeschlossen?

9

Plant die Bundesregierung die Einführung von Schallgrenzwerten, und wenn ja, wie hoch bzw. niedrig werden diese – ggf. in Abhängigkeit von der Entfernung zur Anlage – sein?

10

Sind der Bundesregierung freiwillige Maßnahmen bekannt, die die Erbauer der Offshore-Windparks ergreifen, um die negativen Auswirkungen der Bauarbeiten auf die Umwelt (Schall, Aufbrechen des Meeresbodens) zu minimieren?

11

Welche Erfahrungen gibt es in anderen Ländern, in deren Hoheitsgebiet Offshore-Windparks betrieben werden, mit den Auswirkungen der Anlagen auf die Umwelt?

12

Welche Tierarten sind durch Schallemissionen, die vom Bau von Offshore- Windparks ausgehen, besonders gefährdet?

13

Welche Änderungen im Artenspektrum von Vögeln, Fischen sowie anderen im Meer lebenden Tierarten erwartet die Bundesregierung durch Bau und Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen?

14

Welche Schäden (wie Taubheit, Verlust des Orientierungsvermögens etc.), drohen insbesondere den Meeressäugern, und ab welchem Schalldruck ist mit solchen Schäden zu rechnen?

15

Welche Möglichkeiten gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung die jeweils betroffenen Tierarten zu schützen (z. B. der Einsatz von Vergrämern vor Beginn der Rammarbeiten)?

16

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Studien zur Wirksamkeit des Einsatzes von Vergrämern, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese?

17

Wenn nein, sind entsprechende Untersuchungen im Hinblick auf das Verhalten der Meeresbewohner geplant, und wenn nein, warum nicht?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es durch den Einsatz von Vergrämern und ähnlichen Maßnahmen wiederum zu anderen Auswirkungen auf die Umwelt kommt (z. B. Änderungen des Verhaltens und der Gewohnheiten betroffener Populationen), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?

19

Wie regeln andere Länder, in deren Hoheitsgebiet Offshore-Windparks betrieben werden, den Schutz der Umwelt vor den Auswirkungen der Anlagen, insbesondere wie ist der Schutz der Meeresfauna vor schädlichen Schallimmissionen geregelt?

20

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen, die die entsprechenden Länder gemacht haben, für etwaige Regelungen für den Bau und Betrieb der in deutschem Hoheitsgebiet geplanten Anlagen?

21

Welche umweltschonenden Verfahren zur Verlegung der Stromleitungen im Meer zum Anschluss der Offshore-Windparks sind der Bundesregierung bekannt, und wo wurden diese in der Praxis erprobt?

22

Welche konkreten Forschungsaufträge hat die Bundesregierung zur Frage der Auswirkungen von Offshore-Winkraftanlagen auf die Umwelt erteilt (bitte tabellarische Angabe des jeweils Auftrag gebenden Ressorts, des konkreten Themas und den Zeitraum der Arbeiten)?

23

Gibt es einen Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern, in deren Hoheitsgebiet Offshore-Windparks betrieben bzw. geplant werden, und wenn ja, wie erfolgt die Zusammenarbeit hierbei?

24

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, die Verquickung der Begriffe der „Gefährdung“ der Meeresumwelt bzw. der „Besorgnis“ der Verschmutzung der Meeresumwelt in § 3 der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) führe zu Unsicherheiten darüber, ab welchem Grad der Wahrscheinlichkeit bzw. der Möglichkeit eines Schadenseintritts an einzelnen Schutzgütern der Meeresumwelt vom Vorliegen des Versagungsgrundes „Gefährdung der Meeresumwelt“ auszugehen sei, da diese Begriffe üblicherweise als alternative Beurteilungsmaßstäbe begriffen würden, die sich gegenseitig ausschlössen (vgl. Überblick über die Zulassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – Der rechtliche Anforderungsrahmen für die Nutzung der verschiedenen Arten von erneuerbaren Energien zu Zwecken der Strom-, Wärme- und Gasversorgung, Bericht im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin 2005, S. 61)?

25

Ab welchem Grad der Wahrscheinlichkeit bzw. der Möglichkeit eines Schadenseintritts an einzelnen Schutzgütern der Meeresumwelt ist nach Auffassung der Bundesregierung vom Vorliegen des Versagungsgrundes „Gefährdung der Meeresumwelt“ auszugehen?

26

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, das Zulassungsinstrumentarium für Offshore-Windparks außerhalb des Küstenmeeres bedürfe einer grundlegenden Überarbeitung, z. B. in Form eines eigenständigen Zulassungsgesetzes, um den außerordentlich komplexen Problemstellungen und Herausforderungen der Errichtung von Offshore-Windparks auf See angemessen gerecht werden zu können (vgl. oben genannter Bericht, S. 8)?

Berlin, den 14. Oktober 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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