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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages in der Menschenrechtspolitik durch die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode

<span>Umsetzung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages zu Kuba, UN-Resolution 1325 (Frauen, Frieden und Sicherheit), EU-Menschenrechtspolitik, verfolgte religiöse Minderheiten, Laogai-Lager in China, Rechte der Roma in Europa, weltweite Durchsetzung von Meinungs- und Pressefreiheit</span>

Fraktion

FDP

Datum

03.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1063015. 10. 2008

Stand der Umsetzung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages in der Menschenrechtspolitik durch die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode

der Abgeordneten Burkhardt Müller-Sönksen, Florian Toncar, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat in der 16. Wahlperiode bis August 2008 42 Anträge des federführenden Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in der 16. Wahlperiode behandelt. Davon wurden sechs Anträge, ein Entschließungsantrag und ein interfraktioneller Entschließungsantrag angenommen. 27 Anträge wurden abgelehnt und sieben für erledigt erklärt. Der Deutsche Bundestag hat in Anlehnung an die Empfehlungen des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe folgende Anträge mit der Mehrheit der Stimmen angenommen:

  • Bundestagsdrucksache 16/2006: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/934 – Presse- und Meinungsfreiheit in Kuba einfordern und zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 16/945 – Menschenrechte in Kuba einfordern und die kubanische Zivilgesellschaft fördern mit der Annahme eines Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.,
  • Bundestagsdrucksache 16/3004: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 15/5800 – Siebter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen und zu dem Antrag der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 16/1999 – 7. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen mit der einstimmigen Annahme eines interfraktionellen Entschließungsantrags,
  • Bundestagsdrucksache 16/3501: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: UN-Resolution 1325 – Frauen, Frieden und Sicherheit – konsequent umsetzen,
  • Bundestagsdrucksache 16/3607: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Stärkung der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union,
  • Bundestagsdrucksache 16/3608: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Solidarität mit verfolgten Christen und anderen verfolgten religiösen Minderheiten,
  • Bundestagsdrucksache 16/4559: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für die Verurteilung des Systems der Laogai-Lager in China,
  • Bundestagsdrucksache 16/5736: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Die Rechte der Roma in Europa stärken,
  • Bundestagsdrucksache 16/8871: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD: Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchsetzen und der Internetzensur entgegentreten.

Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Zeitraum seit Verabschiedung der jeweiligen Beschlüsse des Deutschen Bundestages.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

In welcher Form hat die Bundesregierung bilateral sowie auf europäischer Ebene die kubanische Regierung zur Freilassung ihrer politischen Gefangenen aufgefordert sowie auf die Aufhebung der Reiseverbote gegen die „Damen in Weiß“ und Oswaldo Payá Sardiñas gedrängt, und welche Ergebnisse konnte sie erzielen?

2

In welcher Form hat die Bundesregierung die demokratische Opposition und Menschenrechtsverteidiger Kubas unterstützt, auf die Abschaffung der Todesstrafe und willkürlicher Verhaftungen nach dem Ley 88 des kubanischen Strafrechts sowie auf die Achtung der Presse- und Meinungsfreiheit gedrängt, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

3

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung auf EU-Ebene hinsichtlich einer Ausarbeitung einer mittel- und langfristigen Strategie der EU gegenüber Kuba unternommen?

Inwieweit hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die kubanische Regierung den VN-Zivilpakt und VN-Sozialpakt zeichnet und ratifiziert sowie als Mitglied des VN-Menschenrechtsrats die international anerkannten Menschenrechtsstandards achtet, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

4

Inwieweit hat die Bundesregierung die Umsetzung des „Systemweiten Aktionsplans 2005 bis 2007“ der Vereinten Nationen begleitet und unterstützt?

5

In welcher Form hat sich die Bundesregierung in den im „Aktionsplan II“ erwähnten Gremien (S. 67) für die Umsetzung der VN-Resolution 1325 eingesetzt, und welche Ergebnisse konnten erzielt werden?

6

Welche Kandidatinnen aus der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung für Führungspositionen der UNO vorgeschlagen, und waren die Vorschläge erfolgreich?

7

Falls nicht, aus welchem Grund?

8

In welchen konkreten Fällen hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass bei humanitären und entwicklungspolitischen Maßnahmen, insbesondere bei der Ausgestaltung von Flüchtlingslagern, die Belange von Frauen und Mädchen berücksichtigt werden?

9

In welcher Form wird bei Maßnahmen der Demobilisierung und Wiedereingliederung von weiblichen Soldatinnen den Bedürfnissen von Frauen Rechnung getragen?

10

Wie viele Gender-Beraterinnen welcher Nationen wurden in welchen Friedensmissionen eingesetzt, um der Umsetzung der VN-Resolution 1325 Rechnung zu tragen?

11

Wie hat sich die Bundesregierung am „Brüsseler Aktionsplan“ und an der Kampagne des Europarats gegen Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen beteiligt?

12

Wurden in allen EU-Friedensmissionen Menschenrechtsbeobachter integriert, und falls nicht, warum?

13

Wie häufig und mit welchen konkreten Zusagen und Ergebnissen hat die Bundesregierung im Menschenrechts- und Rechtsstaatsdialog mit der Volksrepublik China und der Russischen Föderation Menschenrechtsverletzungen angesprochen, und in welchen Fällen hat sie sich gezielt für bedrohte und inhaftierte Menschenrechtsverteidiger eingesetzt?

14

Welche Ergebnisse und Zusagen konnte die EU im Menschenrechtsdialog mit dem Iran erreichen, und hat sie Zielvorgaben sowie ein Monitoring-Verfahren vereinbart?

15

Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung das menschenrechtswidrige Verhalten russischer Streitkräfte hinsichtlich der Behandlung der tschetschenischen Zivilbevölkerung als inakzeptablen Verstoß gegen internationale Menschenrechtsnormen thematisiert?

16

Inwieweit und mit welchen Ergebnissen hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die EU konsequent auf der Einhaltung der Demokratie- und Menschenrechtsklauseln in bilateralen Assoziierungsabkommen mit Nachbarstaaten besteht (auch in der euro-mediterranen Partnerschaft)?

17

Wurde ein Monitoring-Verfahren eingeführt sowie bei Verletzung der Klauseln die dafür vorgesehenen Maßnahmen ergriffen?

18

Hat die Bundesregierung bilateral sowie im EU-Rahmen eine IStGH-Klausel (IStGH – Internationaler Strafgerichtshof) in Partnerschaftsabkommen befürwortet?

19

Falls ja, bei welchen Abkommen, und mit welchem Erfolg?

20

Welche Schritte hat die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied der Expertengruppe zum internationalen Waffenhandelsabkommen (Arms Trade Treaty – ATT) unternommen, um national und international die Voraussetzungen für transparente Waffenlieferungen zu schaffen und einen rechtsverbindlichen EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren zu erarbeiten?

21

Hat die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft regionale Schutzprogramme in Zusammenarbeit mit dem United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) gefördert?

22

Falls ja, welche sind das?

23

Inwiefern hat sich die Bundesregierung für eine finanzielle Stärkung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eingesetzt, und mit welchen Ergebnissen?

Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Beschlüsse des Deutschen Bundestages die Absenkung des deutschen Beitrages für den EGMR im Haushaltsentwurf für das Jahr 2009?

24

Inwieweit wurde in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Wahrung der Religionsfreiheit Aufmerksamkeit geschenkt, und gibt es spezielle Programme in diesem Bereich?

25

Mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung die Problematik verfolgter Christen in den EU-Menschenrechtsdialogen und den Rechtsstaatsdialogen angesprochen?

26

In welcher Form und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auf die Situation der dort lebenden Christen aufmerksam gemacht und die freie Ausübung der Religion sowie die Klärung der Statusfrage von Kirchengemeinden eingefordert?

27

Hat die Bundesregierung innerhalb des interkulturellen Dialogs mit dem Islam und bei der Deutschen Islam Konferenz die Situation von Christen in Staaten mit muslimischer Mehrheit angesprochen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

28

Inwieweit hat das Auswärtige Amt in seinen Länderberichten den Stand der Umsetzung des Rechts auf Religionsfreiheit aufgenommen, bzw. aus welchen Gründen hat es hierauf verzichtet?

29

Wann hat die Bundesregierung die Zustände in den chinesischen Laogai-Lagern öffentlich verurteilt und innerhalb des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs sowie des EU-China-Menschenrechtsdialogs zur Sprache gebracht, und mit welchen Ergebnissen?

30

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Zahl der Lager, der inhaftierten Personen und von Todesfällen in Laogai-Lagern vor, und zu welchen Anlässen wurde eine Schließung der Lager bei Gesprächen mit China thematisiert?

31

Inwieweit hat die chinesische Regierung bei der Informationsbeschaffung geholfen, und welche Bestrebungen hat es von deutscher Seite gegeben, die Laogai-Problematik auf EU-Ebene anzusprechen?

32

Wie hat sich die Bundesregierung für die Identifikation von Produkten aus Laogai-Lagern eingesetzt, und mit welchen Ergebnissen, und gab es Bestrebungen, ein freiwilliges Gütesiegel zu schaffen, das Produkte und Komponenten aus Laogai-Lagern kenntlich macht?

33

Welche Bestrebungen gab es von Seiten der Bundesregierung, um die Laogai-Lager auf die Tagesordnung des VN-Menschenrechtsrats zu setzen und Besuche der VN-Menschenrechtskommissarin in Laogai-Lagern zu erwirken?

34

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um sich gemeinsam mit den überwiegend zuständigen Ländern dafür einzusetzen, dass das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Einheiten in Bezug auf Sinti und Roma fortgeführt und die vom Ministerkomitee des Europarates noch festgestellten Mängel reduziert werden, und mit welchem Erfolg?

35

Inwieweit hat sich die Bundesregierung für die Umsetzung der Ziele des Aktionsplans der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) „Zur Verbesserung der Lage der Roma im OSZE-Gebiet“ eingesetzt und im Rahmen der einzelnen Politik- und Verwaltungsbereiche Verbesserungen erreicht?

36

Welche Initiativen und Programme hat die Bundesregierung entwickelt, um gemeinsam mit den Partnern der EU und des Europarates folgende Probleme zu behandeln:

a) für Roma mit der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Staates und für ausländische Roma mit Recht zum dauernden Aufenthalt den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern;

b) die Voraussetzungen für den tatsächlichen Zugang der Roma-Kinder zu einer kostenlosen und qualitativ hochwertigen Schulbildung weiterzuentwickeln;

c) den gleichberechtigten Zugang der Angehörigen der Roma zum Gesundheitswesen und zu Leistungen der sozialen Sicherheit, der ihrem jeweiligen Rechtsstatus entspricht, zu verbessern;

d) den gleichberechtigten Zugang zu angemessenem Wohnraum für Roma, die die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates oder dort ein Recht zum dauernden Aufenthalt besitzen, zu fördern;

e) die Teilnahme von Roma mit der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Staates an Wahlen und am gesellschaftlichen Leben zu fördern;

f) für Roma mit der Staatsangehörigkeit des Aufenthaltslandes die Geltung gleicher Voraussetzungen für den Zugang zum öffentlichen Dienst sicherzustellen?

37

Wie hat sich die Bundesregierung konkret dafür eingesetzt, dass speziell die Situation von Roma-Frauen besser berücksichtigt und verbessert wird?

38

Zu welchen Anlässen und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung in Gesprächen mit Vertretern der Roma in der Bundesrepublik Deutschland und anderen europäischen Ländern darauf hingewirkt, dass diese sich innerhalb ihrer Gemeinschaft für die Bekämpfung von Verhaltensweisen einsetzen, die der Verwirklichung der Menschenrechte für alle und einer Chancengleichheit der Roma in der Mehrheitsgesellschaft entgegenstehen (hierzu zählen häusliche Gewalt, Menschenhandel, Zwangsverheiratungen sowie Vorbehalte gegen den Schulbesuch von Kindern)?

39

Inwieweit hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, dass Vertreter der Roma-Gemeinschaften in die Ausarbeitung, Durchführung und Überwachung von Projekten im Rahmen von Programmen zur Förderung der Roma einbezogen werden?

40

Gegenüber welchen Staaten hat die Bundesregierung schwerpunktmäßig die Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit angesprochen und sich dafür eingesetzt, dass von den jeweiligen Staaten eingegangene völkerrechtliche Verträge, in denen auch die Meinungs- und Pressefreiheit festgeschrieben ist, eingehalten werden?

41

Inwieweit hat sich die Bundesregierung für die Einhaltung der so genannten Tunis-Verpflichtung in den Signatarstaaten eingesetzt?

42

Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des OSZE-Medienbeauftragten, insbesondere bei der Umsetzung der Forderungen der „Paris Recommendations on Libel and Insult Laws“ aus dem Jahr 2003?

43

In welchen konkreten Fällen setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung von Journalisten, die im Rahmen von unfairen und nicht rechtsstaatlichen Kriterien entsprechenden Prozessen zu Haftstrafen verurteilt wurden ein, und wie engagiert sie sich bei der lückenlosen Aufklärung von Überfällen und Morden an Journalisten, in jenen Ländern, in denen eine innerstaatliche Strafverfolgung nicht gewährleistet ist?

44

Inwieweit thematisiert die Bundesregierung die Zensur im Internet, und wie tritt sie ihr entgegen?

Berlin, den 15. Oktober 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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