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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sachstand zur Förderung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch die Nationale Kontaktstelle

<span>Personal- und Finanzausstattung der Nationalen Kontaktstelle (NKS), Transparenz, Arbeitsweise, Ressortzuordnung, Vorschläge zur Neustrukturierung, parlamentarische Kontrolle, Maßnahmen der NKS zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen</span>

Fraktion

FDP

Datum

18.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1063115. 10. 2008

Sachstand zur Förderung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen durch die Nationale Kontaktstelle

der Abgeordneten Marina Schuster, Florian Toncar, Dr. Werner Hoyer, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die so genannten Nationalen Kontaktstellen (NKS), eingesetzt von den Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten, fördern die Bekanntmachung und Anwendung der „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. Die deutsche Nationale Kontaktstelle (NKS) setzt sich dafür ein, den Bekanntheitsgrad der „OECD-Leitsätze“ zu erhöhen und Beschwerdefälle beizulegen. Dabei hat die NKS keine Befugnis, über den Inhalt von Beschwerden zu entscheiden, sondern kann lediglich vermitteln, um einvernehmliche Lösungen zwischen den Beteiligten zu erwirken. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Nationale Kontaktstelle beim für Auslandsinvestitionen zuständigen Referat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) angesiedelt. Im Sachstandsbericht, der im September 2008 dem Deutschen Bundestag zugeleitet wurde, werden seit dem Bestehen der NKS 2001 insgesamt zehn Anfragen ausgewiesen, von denen die NKS drei als zulässige Beschwerdefälle angenommen hat.

Die verfahrenstechnischen Anleitungen sehen vor, dass die Nationalen Kontaktstellen in ihrer Tätigkeit den „Schlüsselkriterien der Sichtbarkeit, Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht“ gerecht werden sollen. Dazu soll sich die NKS aktiv für die Förderung der Leitsätze einsetzen, Informationen über die Leitsätze durch Veranstaltungen, Seminare und Tagungen verbreiten, Anfragen bearbeiten und Inlands- und Auslandsinvestoren sowie potentielle Investoren über die Leitsätze unterrichten. Im Arbeitskreis „OECD-Leitsätze“ sind darüber hinaus Vertreter der anderen relevanten Ressorts der Bundesregierung (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Auswärtiges Amt (AA)), der Sozialpartner, der Wirtschaftsverbände sowie von Nichtregierungsorganisationen (NRO) beratend eingebunden. Entscheidungsbefugt hinsichtlich der Annahme von Beschwerden ist allein die im BMWi angesiedelte NKS.

In jüngster Zeit wurde die Bedeutung der OECD-Leitsätze mehrfach auf höchster Ebene unterstrichen, ebenso die Notwendigkeit einer verbesserten Umsetzung des Instrumentes. So stellte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 24. Mai 2007 vor dem Deutschen Bundestag die OECD-Leitlinien als wichtigen Baustein für den Verhandlungserfolg der G8 in Heiligendamm heraus. In der Abschlusserklärung zum Gipfel haben sich die G8-Staaten verpflichtet, „international vereinbarte Standards im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen und im Arbeitsrecht (wie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen[…]) und bessere Unternehmensführung durch die in den OECD-Leitsätzen genannten Nationalen Kontaktstellen aktiv zu fördern“.

Die Bundesregierung hat bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 15/1103) betont, dass das damals zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft „in verschiedenen Veranstaltungen für die Umsetzung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen geworben und auch an jedes im Ausland engagierte deutsche Unternehmen appelliert, sich gemäß den OECD-Leitsätzen zu verhalten und ihnen damit zu Wirksamkeit und Erfolg zu verhelfen“.

Im Frühjahr 2008 hat der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen (VN) für Menschenrechte und Unternehmen, John Ruggie, in seinem Abschlussbericht hervorgehoben, dass die Nationalen Kontaktstellen bisher viele Einflussmöglichkeiten nicht genutzt haben. So kritisiert John Ruggie wörtlich: „The housing of some NCPs primarily or wholly within government departments tasked with promoting business, trade and investment raises questions about conflicts of interest.“ Dies trifft auch auf die deutsche NKS zu.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie ist die NKS personell (wie viele Mitarbeiter sind zu welchem Prozentsatz beschäftigt) und finanziell ausgestattet?

Wie hoch ist der Finanzbedarf für die NKS (nach Jahren seit der Gründung aufgeschlüsselt)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf – auch im Hinblick auf die Empfehlung 3 bis 40 der Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“ (Bundestagsdrucksache 14/9200), die NKS sei unzureichend ausgestattet?

3

Welche Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein, damit eine aufgeworfene Frage über die Vorprüfung hinaus in einem ordentlichen Verfahren von Seiten der NKS bearbeitet wird?

4

Welche Konsequenzen können bei der Identifizierung eines Verstoßes gegen die OECD-Leitsätze über das so genannte naming and shaming hinaus eintreten?

Sind auch strafrechtliche Konsequenzen möglich?

5

Warum wurden Fälle im Rahmen der Vorprüfung zur Bearbeitung angenommen?

Welche Ausschlussgründe lagen gegen die abgewiesenen Beschwerden vor, und wie wurde mit diesen Fällen weiter verfahren?

6

Gibt es bei der deutschen NKS einen Zeitrahmen, in dem die an die NKS herangetragenen Fälle behandelt werden müssen, und werden die Ergebnisse der Untersuchung – sowohl der angenommenen als auch der abgelehnten Fälle – der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Wenn nicht, warum?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung von John Ruggie, Sonderbeauftragter der VN für Menschenrechte und Unternehmen, die nationalen NKS solchen Regierungsstellen hauptsächlich unterzuordnen, bei denen kein Interessenkonflikt zu vermuten ist, wie das beim BMWi der Fall ist?

8

Inwiefern kann eine unabhängige Entscheidungsfindung der NKS gewährleistet werden, und wie wird die NKS kontrolliert?

9

In welcher Form erfolgte die Einbindung anderer Ressorts, z. B. des BMZ und des Auswärtigen Amts, in die Entscheidungsfindung bei eingehenden Beschwerdefällen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge aus dem BMZ und von Nichtregierungsorganisationen, neben dem BMWi andere relevante Ressorts gleichberechtigt an Entscheidungen zu beteiligen und eine interministeriell aufgestellte NKS einzurichten?

11

Warum ist die Bundesregierung noch nicht den Beschlüssen des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2002 und 2003 nachgekommen, „darauf hinzuwirken, dass die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen umgesetzt werden und die deutsche Nationale Kontaktstelle für die Leitsätze als interministerielle Struktur eingerichtet wird, in der die Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen in allen wichtigen Fragen beteiligt werden“ (Bundestagsdrucksachen 14/7483 und 15/136 mit dem gleichen Wortlaut)?

12

Wann wird gegebenenfalls eine solche Reform eingeleitet?

13

Inwiefern wurden die Vorschläge verschiedener Nichtregierungsorganisationen aus dem Jahr 2006 berücksichtigt und entsprechende Umstrukturierungen der NKS eingeleitet?

14

Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung rückblickend für einen alleinigen Verbleib der NKS beim BMWi?

15

Inwiefern wurden in diesem Zusammenhang andere, beispielsweise in anderen OECD-Staaten praktizierte und auch in der Bundesrepublik Deutschland eingeforderte Formen der Ausgestaltung der NKS geprüft?

16

Wie kommt die Bundesregierung bei ihrem Konzept der NKS den geforderten Kriterien nach Sichtbarkeit, Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht jeweils nach?

Wo sieht sie Verbesserungsmöglichkeiten?

17

Gegenüber welcher Instanz muss die NKS Rechenschaft ablegen?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, die NKS einer stärkeren Kontrolle durch den Deutschen Bundestag zu unterstellen?

19

Ist der Empfehlung 3 bis 41 (Bundestagsdrucksache 14/9200) der Enquete-Kommission „Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“, die Wirksamkeit der Verhaltenskodizes zu evaluieren, bereits Rechnung getragen worden?

Wenn nein, warum nicht?

20

Welche konkreten Maßnahmen wurden in den letzten acht Jahren seitens der Bundesregierung bzw. der NKS unternommen, um die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in der Öffentlichkeit bekannter zu machen, und erachtet die Bundesregierung bzw. die NKS diese in Anbetracht ihres nach wie vor geringen Bekanntheitsgrades als ausreichend?

Gibt es weitere Pläne, die Bekanntheit zu erhöhen?

21

Welche Veranstaltungen hat die NKS bisher in diesem Zusammenhang durchgeführt (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?

22

Wie wurden Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft über Bestehen und Aufgaben der NKS informiert?

23

Welche Art des Informationsflusses und des Austausches findet zwischen der NKS und den Mitgliedern des Arbeitskreises OECD-Leitsätze im Zeitraum zwischen den jährlichen Sitzungen, abgesehen von den öffentlichen Abschlusserklärungen zu den vorliegenden Fällen, statt?

24

Welche Gründe liegen nach Ansicht der Bundesregierung vor, dem Arbeitskreis OECD-Leitsätze keine Geschäftsordnung zu geben, in der dessen Rolle, Kompetenz und Verbindlichkeit geklärt werden?

25

In welcher zeitlichen Regelmäßigkeit und wie umfassend werden die Mitglieder des Arbeitskreises OECD-Leitsätze über aktuelle Beschwerdefälle informiert?

Berlin, den 15. Oktober 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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