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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aktualisierung der Bilanzrechtsreform in Deutschland aufgrund der Erfahrungen mit der aktuellen Lage an den Finanzmärkten

<span>Kurzfristige Anpassung des Entwurfs des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgrund der Finanzmarktlage, unterschiedlicher Gipfelbeschlüsse und der Entwicklung in den USA, Verschiebung oder Inkrafttreten von Teilregelungen, Erhalt als eigenständiges Regelwerk auf Basis der HGB-Bilanzierung, europäische und amerikanische Rechnungslegungsvorschriften, Fair-Value-Bewertung und Internationale Bilanzstandards (IFRS), Vorbereitungs- und Umstellungsaktivitäten von Unternehmen</span>

Fraktion

FDP

Datum

30.10.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1063315. 10. 2008

Aktualisierung der Bilanzrechtsreform in Deutschland aufgrund der Erfahrungen mit der aktuellen Lage an den Finanzmärkten

der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, hat in der Regierungserklärung zur Lage der Finanzmärkte am 7. Oktober 2008 ausgeführt, dass eine Transparenzinitiative für die internationalen Finanzmärkte gestartet werden müsse. Des Weiteren hat sie u. a. Regulierungen für Rating-Agenturen angeregt, ein besseres Liquiditätsmanagement angemahnt und die Anpassung der europäischen Bilanzierungsregeln an die amerikanischen Bilanzierungsregeln gefordert.

Auch hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, schon früher, z. B. in einem Interview des „Münchner Merkur“ am 20. September 2008, mehr Transparenz auf den Finanzmärkten gefordert. Der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, spricht in einem Interview im „Handelsblatt“ am 9. Oktober 2008 von einer „Flexibilisierung“ der Bilanzregeln für Banken, die „vor allem“ in Europa schnellstmöglich umgesetzt werden müssten. Es wird zudem im „Handelsblatt“ vom 8. Oktober 2008 berichtet, dass die EU-Finanzminister den Banken erlauben wollen, in bestimmten Fällen Finanzanlagen nach dem Anschaffungswert statt nach dem Marktwert zu bilanzieren.

Im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), welches bereits in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde, sind einige Anpassungen im Hinblick auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften vorgesehen. So soll u. a. für zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente die Zeitwertbilanzierung (Fair Value) erstmals im deutschen Recht eingeführt werden. Die Bundesregierung hat dabei hervorgehoben, dass das BilMoG als eigenständiges Regelwerk konzipiert sein soll und damit einerseits das Handelsgesetzbuch (HGB)-Bilanzrecht erhalten und andererseits für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt werden soll.

In einer Pressemitteilung der amerikanischen Börsenaufsicht SEC (United States Securities and Exchange Commission) vom 30. September 2008 wird ausgeführt, wie eine Fair-Value-Bewertung nach FASB 157 (FASB – Financial Accounting Standards Board) in illiquiden Märkten zu ermitteln sei. Die Presse vom 2. Oktober 2008 interpretiert darin eine Abkehr von der marktorientierten bzw. zeitwertorientierten Fair-Value-Bewertung. Auch wurde in den USA der „Emergency Economic Stabilization Act of 2008“ (EESA 2008) verabschiedet, der nicht nur die Summe von 700 Mrd. Dollar als Notprogramm bezifferte, sondern auch die Börsenaufsicht SEC nach Sec. 133 verpflichtet, die Auswirkungen der „mark-to-market“-Bewertung nach FASB 157 zu untersuchen und mögliche Alternativen aufzuzeigen. Nach Sec. 132 des EESA 2008 soll die Börsenaufsicht SEC auch die Möglichkeit erhalten, die Anwendung des FASB 157 auszusetzen.

Am 1. Oktober 2008 hat EU-Kommissionspräsident José Manuel Durão Barroso angekündigt, dass eine Novellierung der Bewertungsvorschriften zu erwarten sei. Zudem war in unterschiedlichen Presseorganen zu lesen, dass auf dem Gipfeltreffen der europäischen G8-Staaten sowie der Euro-Gruppe am 4. bzw. 12. Oktober 2008 Regelungen zu den europäischen Bilanzierungsvorschriften diskutiert und beschlossen wurden.

In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 13. Oktober 2008 wird nochmals hervorgehoben, dass es in Europa wie in den USA vergleichbare Bilanzierungsregelungen geben müsse, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dabei wird ausgeführt, dass zur Bewertung von Finanzinstrumenten bei denen ein objektiver Marktwert nicht zu ermitteln ist, nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) und den US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) Barwertmodelle vorgesehen sind, um die ökonomische Werthaltigkeit der Finanzinstrumente zu bemessen – und dieses als Möglichkeit zur Ermittlung verlässlicher Zeitwerte anzusehen. Alternativ wird über die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten in andere Anlageklassen diskutiert, die auf die Anschaffungskosten und die Halteabsicht des Bilanzierenden abstellen.

Aktuell wird auch über Fachmedien grundsätzlich über die Sinnhaftigkeit der Fair-Value-Bewertung von Finanzinstrumenten gerade im Hinblick auf die Lage an den Finanzmärkten diskutiert. Dabei werden unterschiedliche Argumente ausgetauscht: es sei, so wird beispielsweise diskutiert, durch die Fair-Value-Bewertung gerade bei illiquiden oder inaktiven Märkten mit Bewertungsschwierigkeiten zu rechnen, die gerade in schwierigen Lagen der Finanzmärkte zu Problemen führen könnten. So seien u. a. grundsätzlich bei neuen oder wenig handelbaren Finanzinstrumenten erhebliche Schwankungsbreiten und Transparenzprobleme auszumachen, da die unterschiedlichen Modelle mit ihren Methoden, Annahmen und Parametern einen erhöhten Berichterstattungsaufwand verursachen würden, der dann nur schwer nachvollziehbar sei. Die Vergleichbarkeit würde dadurch leiden.

Hinsichtlich des Zeitplans der Umsetzung des BilMoG führt das Bundesministerium der Justiz in einer Pressemitteilung vom 21. Mai 2008 aus: „Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen, insbesondere die Erhöhung der Schwellenwerte, könnten teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.“ Eine Aktualisierung des Zeitplans ist bisher nicht erfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das BilMoG aufgrund der aktuellen Lage an den Finanzmärkten, der Beschlüsse auf den unterschiedlichen Gipfeltreffen und aufgrund der Entwicklungen in den Vereinigten Staaten noch kurzfristig angepasst werden?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, weshalb nicht?

2

Geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass das BilMoG als eigenständiges Regelwerk auf der Basis der HGB-Bilanzierung bestehen bleibt?

Wenn ja, weshalb?

Wenn nein, weshalb nicht?

3

In welchen Bereichen und wie möchte die Bundesregierung selbst oder über Dritte entsprechend der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, vom 7. Oktober 2008 die europäischen Rechnungslegungsvorschriften denen der amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften anpassen?

4

In welchen Bereichen und wie sollen die Bilanzregeln für Banken flexibilisiert werden?

5

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in den Vereinigten Staaten der Gedanke der Fair-Value bzw. der markt- und zeitwertorientierten Bewertung zumindest in einzelnen Aspekten in Frage gestellt wurde?

Wenn ja, weshalb?

Wenn nein, weshalb nicht?

6

Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich der Marktwertbewertung in illiquiden Märkten für die nach IFRS und US-GAAP vergleichbaren Barwertmodelle (sog. discount cash flows) auf der einen und der Möglichkeit der Umklassifizierung der Finanzinstrumente in andere Anlageklassen (aus dem Handelsbestand in den Anlagebestand) auf der anderen Seite?

7

Sieht die Bundesregierung durch die Regelungen des „Emergency Economic Stabilization Act 2008“ eine Änderung der bisherigen Bilanzierungsvorgaben nach amerikanischen Standards?

Wenn ja, weshalb, und welche?

Wenn nein, weshalb nicht?

8

Trifft es zu, dass die Bundesregierung mit EU-Staaten vereinbart hat, an dem Grundsatz der Fair-Value-Bewertung in den IFRS oder allgemein festzuhalten?

Wenn ja, weshalb?

Wenn nein, weshalb nicht?

9

Plant die Bundesregierung den engen Anwendungsbereich der Fair-Value-Bewertung im BilMoG anzupassen?

Wenn ja, wie?

10

Ist mit der EU-Kommission ein Verfahren hinsichtlich der Anpassung der europäischen Bilanzierungsvorschriften vereinbart?

Wenn ja, welches?

11

Ist seitens der Bundesregierung geplant, mit dem IASB (International Accounting Standards Board) auch nach den Veröffentlichungen des IASB am 13. Oktober 2008 hinaus Kontakt aufzunehmen, um Änderungen der Internationalen Bilanzstandards (IFRS) vorzunehmen?

Wenn ja, in welchen Bereichen und wie?

12

Ist seitens der EU-Kommission geplant, mit dem IASB auch nach den Veröffentlichungen des IASB am 13. Oktober 2008 hinaus Kontakt aufzunehmen, um Änderungen der IFRS vorzunehmen?

Wenn ja, in welchen Bereichen und wie?

13

Welche Regulierungen hinsichtlich der Rating-Agenturen werden seitens der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland oder bezüglich Initiativen gegenüber der EU oder Dritten erwogen?

14

Befürwortet die Bundesregierung eine Verschiebung des Gesetzesvorhabens und ggf. nur ein Inkrafttreten von Teilregelungen des BilMoG?

15

Falls ein Inkrafttreten des BilMoG nur in Teilen befürwortet wird, welche Teilbereiche sollten davon wie und weshalb betroffen sein?

16

Ist der Bundesregierung bekannt, dass aufgrund der Veröffentlichung des Referentenentwurfs des BilMoG und im Vertrauen auf den veröffentlichten Zeitplan seitens einer größeren Anzahl von Unternehmen Investitionen (Fortbildung, Umstellungsplanung etc.) zur Vorbereitung auf die Anwendung der potenziellen neuen Rechnungslegungsstandards nach dem Bil- MoG bereits jetzt getroffen wurden?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es für einige der ab dem 1. Januar 2009 nach dem Zeitplan der Bundesregierung geltenden Regelungen des BilMoG bei Unternehmen einen Umstellungszeitbedarf besteht, der deutlich vor dem Jahreswechsel beginnt (z. B. die Aktivierungspflicht selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände)?

Wie gedenkt sie, diesem gerecht zu werden?

Berlin, den 15. Oktober 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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