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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Schulgeld

<span>Gründe für die Änderungen bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Schulgeld, daraus resultierende Mehrausgaben, Schulgeldsätze an Privatschulen im EG-/EWR-Ausland, Auswirkung auf Betroffene und den Bundeshaushalt, weitere Auswirkungen und Sondertatbestände</span>

Fraktion

FDP

Datum

31.10.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1064515. 10. 2008

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Schulgeld

der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Hellmut Königshaus, Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium der Finanzen hatte im ursprünglichen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 vorgeschlagen, ab 2008 den Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an EG-/EWR-ausländische Privatschulen auszuweiten, sofern diese Schulen zu einem in der Bundesrepublik Deutschland anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss führen. Gleichzeitig sollte der steuerlich wirksame Höchstbetrag zusätzlich zur bereits bestehenden prozentualen Begrenzung auf 3 000 Euro eingeschränkt und in den kommenden Jahren gänzlich abgeschmolzen werden.

Das Vorhaben des Bundesministeriums der Finanzen, Familien mit Kindern an Freien Schulen mit durchschnittlich 178 Euro jährlich zusätzlich zu belasten (vgl. Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller auf die schriftlichen Fragen 20 und 21 auf Bundestagsdrucksache 16/9210 des Abgeordneten Patrick Meinhardt), konnte abgewendet werden – allerdings hält die Koalition daran fest, den Zugang zu Freien Schulen durch eine Verschärfung der steuerrechtlichen Regelungen zu erschweren. Offenbar ist es auch nicht länger im Interesse der Regierung, den Besuch von beruflichen Schulen in freier Trägerschaft steuerlich geltend machen zu können. Dies dürfte zu erheblichen und schmerzhaften Einschränkungen für die Betroffenen führen.

Derzeit werden unterschiedliche Ansätze zur Neuregelung der steuerlichen Absetzbarkeit des Schulgeldes diskutiert. Ob und inwieweit diese Überlegungen auf einer fundierten Datenbasis und verlässlichem Zahlenmaterial aufbauen ist höchst umstritten. Doch ohne eine ausreichende Kenntnis der Sachlage stellen derartige Vorstöße der Bundesregierung die freie Schulwahl für Eltern und die Existenz nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen in Frage.

Drucksache 16/10645 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Mit welcher Intention hat die Bundesregierung eine Änderung der Regelungen hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Schulgeld vorgenommen bzw. beabsichtigt sie, dies zu tun?

2

In welcher Höhe wären Mehrausgaben im Zuge einer Ausweitung des Sonderausgabenabzugs für Schulgeldzahlungen auf Privatschulen im EG-/EWR-Ausland auf den Staat zugekommen, wenn es zu keiner Änderung der bestehenden Regelungen gekommen wäre?

3

Worauf beruhen diese Schätzungen?

Wie viele Schülerinnen und Schüler befinden sich derzeit an schulgeldpflichtigen Privatschulen im EG-/EWR-Ausland?

4

Wie hoch sind die durchschnittlichen Schulgeldsätze (abzüglich Kosten für Betreuung, Beherbergung und Verpflegung) an schulgeldpflichtigen Privatschulen im EG-/EWR-Ausland?

5

Wie verteilen sich die Schulgeldsätze der unterschiedlichen Kostenstufen

bis 1 000 Euro/Jahr,

1 000 Euro bis 2 000 Euro/Jahr,

2 000 Euro bis 3 000 Euro/Jahr,

3 000 Euro bis 5 000 Euro/Jahr,

5 000 Euro bis 7 000 Euro/Jahr,

7 000 Euro bis 10 000 Euro/Jahr,

10 000 Euro bis 15 000 Euro/Jahr,

ab 15 000 Euro/Jahr

auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an schulgeldpflichtigen Privatschulen im EG-/EWR-Ausland?

6

Welche Folgewirkung würde die Begrenzung des steuerlich wirksamen Höchstbetrags auf

2 000 Euro mit einem abzugsfähigen Prozentsatz von 30 Prozent,

2 000 Euro mit einem abzugsfähigen Prozentsatz von 50 Prozent,

3 000 Euro mit einem abzugsfähigen Prozentsatz von 30 Prozent,

3 000 Euro mit einem abzugsfähigen Prozentsatz von 50 Prozent,

einen abzugsfähigen Prozentsatz von 30 Prozent bzw. 50 Prozent ohne Höchstgrenze

für Familien mit Kindern an schulgeldpflichtigen Privatschulen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im EG-/EWR-Ausland haben (bitte getrennt angeben)?

7

Wie viele Familien wären aufgrund der Neuregelung einer höheren finanziellen Belastung unterworfen?

In welcher Höhe?

Wie teilt sich die Belastung auf die unterschiedlichen Beitragssegmente auf?

8

Wie viele Familien würden von einer derartigen Neuregelung profitieren?

In welcher Weise?

9

Wie hoch wird die finanzielle Entlastung des Bundeshaushalts durch die Implementierung der jeweiligen Neuregelung veranschlagt?

10

Inwiefern wären sog. Mehrzahler-Eltern (z. B. an Waldorfschulen) durch eine derartige Neuregelung betroffen und das solidarische Prinzip der Lastenverteilung in Abhängigkeit vom Familieneinkommen, das an diesen Schulen praktiziert wird, gefährdet?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Bedenken der International Schools, wonach mit der Begrenzung der Abzugsfähigkeit des Schulgeldes die Existenz der Einrichtungen massiv gefährdet sei?

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Angebot der International Schools bei?

Sieht die Bundesregierung hier einen Sondertatbestand?

12

Wird die Bundesregierung Ausnahmetatbestände für Privatschulen einräumen, die ohne staatliche Zuwendungen auskommen müssen?

13

Wird die Bundesregierung die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schulgeld für Berufsschulen in freier Trägerschaft wieder zulassen?

In welchem Umfang soll dies künftig möglich sein?

14

Wie hoch wäre die zusätzliche finanzielle Belastung für die Bundesländer, wenn die derzeitigen Schülerinnen und Schüler auf nichtstaatlichen Schulen im allgemeinbildenden und beruflichen Bereich künftig auf das Angebot der staatlich getragenen Bildungseinrichtungen zurückgreifen müssten?

15

Sind in der Phase von Neugründungen von Schulen in freier Trägerschaft Ausnahmetatbestände geplant?

Welche?

Berlin, den 15. Oktober 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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