BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

<span>Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Widerspruch zu anderen Studien: Veröffentlichung, Details zu Erhebungsverfahren und Berechnungsverfahren, Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden, geplante Erweiterung der EU-Richtlinie und Kostenwirkung</span>

Fraktion

FDP

Datum

30.10.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1064115. 10. 2008

Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Ina Lenke, Birgit Homburger, Mechthild Dyckmans, Jörg Rohde, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat am 14. August 2008 in einer Pressekonferenz eine Studie zu den Kosten des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Diese sollen nur 26 Mio. Euro betragen und nicht 1,73 Mrd. Euro, wie dies eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) mit der Universität Dortmund vor einem Jahr errechnet hatte. Die Studie der ADS hat in den Medien Aufsehen erregt, da die Zahlen erheblich von den bisher genannten abweichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Zu welchem Datum ist mit der Veröffentlichung der Langfassung der ADS-Studie zu rechnen, da sicher nur eine Kurzfassung vorliegt?

2

Warum wurde selbst die Kurzfassung nur auf Anfrage herausgegeben und nicht zumindest auf der Internetseite der ADS veröffentlicht?

3

Bis zu welchem Zeitpunkt sollen jeweils die Kurz- und Langfassungen der Studie den Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder zumindest den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie sowie des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den weiteren mitberatenden Ausschüssen zugeleitet werden?

4

Sind für die ADS-Studie zielgerichtet Unternehmen zu den Kosten des AGG befragt worden?

5

Wenn für die ADS-Studie ausschließlich auf die Zahlen der INSM-Studie zurückgegriffen wurde: Hat man bei der Erstellung der Studie mit den Erstellern der INSM-Studie Kontakt aufgenommen, um sich Zahlen, Methoden, Unklarheiten und gegebenenfalls Ungereimtheiten erläutern zu lassen?

6

Wie setzen sich die von der ADS als Kosten des AGG genannten 26 Mio. Euro zusammen?

Auf welche Zahlen wurde dabei zurückgegriffen?

7

Wie ist die Hochrechnung der direkten Kosten erfolgt?

Auf welche Unternehmenszahl wurde abgestellt?

Wurde nach der Größe von Unternehmen differenziert?

8

Welchen Zeitraum erfassen die Kosten?

9

Warum ist die ADS der Ansicht, dass indirekte Kosten (zum Beispiel die Arbeitszeit, die die Arbeitnehmer für die AGG-Schulung aufwenden und in der sie nicht produktiv arbeiten können) keine Kosten des AGG seien, da nur direkte Kosten in die ADS-Berechnungen einbezogen wurden?

10

Warum hält die ADS den Kostenkomplex „Screening“ für fragwürdig, also die Überprüfung aller betrieblichen Verfahrensabläufe und aller Betriebsvereinbarungen, Überprüfung von Öffentlichkeitsarbeit/Imagewerbung/Webauftritt usw. auf AGG-Konformität?

11

Wie hätten die Kosten ohne jegliche Schätzungen, da die ADS-Studie den Verfassern der INSM-Studie vorwirft, sie hätte mit Schätzungen gearbeitet, durch die Unternehmen ermittelt werden sollen, wenn es sich um die Ersteinführung der AGG-Maßnahmen handelte (Einrichtung der Beschwerdestelle, Überprüfung aller betrieblichen Verfahrensabläufe und aller Betriebsvereinbarungen auf AGG-Konformität, Überprüfung von Öffentlichkeitsarbeit/Imagewerbung/Webauftritt usw.), und diese zum Zeitpunkt der Befragung schon erledigt waren?

12

Wie stellt sich die ADS die Bezifferung des Nutzens des AGG vor?

13

Könnten Unternehmen den Nutzen von Vielfalt auch ohne das AGG erschließen?

14

Gibt es einen Nachweis, welcher Nutzen tatsächlich auf das AGG zurückgeführt werden kann?

15

Welche Methoden hätten nach Ansicht der ADS zu einer einwandfreien Kostenerrechnung geführt, und wurden diese durch die ADS selbst angewandt?

16

Welche Methoden der Kostenrechnung wurden von der ADS selbst angewandt, und wie wird die Auswahl dieser Methode begründet?

17

Welche internen und externen Aufwendungen sind für die Erstellung der ADS-Studie angefallen, und in welchen Haushaltspositionen sind diese abgebildet?

18

Auf Basis welcher Motive wurde eine Pressekonferenz durchgeführt, wenn noch gar keine endgültigen Ergebnisse vorliegen?

19

Beabsichtigt die ADS, möglicherweise fehlerhaft berechnete Zahlen zu korrigieren, und wie soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden?

20

Ist es für die Berechnung der Höhe der Kosten durch die Einführung des AGG relevant, dass es sich um die Umsetzung von EU-Richtlinien und keine freie Entscheidung des nationalen Gesetzgebers handelte?

Wenn nein, warum betont die ADS diesen Umstand in ihrer Kurzfassung so besonders?

21

Plant die ADS noch eine eigene Studie über Nutzen und Kosten des AGG?

Wenn ja, wann soll diese durchgeführt werden?

Wenn nein, warum nicht?

22

Wie sieht das in der Pressemitteilung der ADS angesprochene Bündnis mit der Wirtschaft aus, wann wurde/wird es gegründet, hat die Wirtschaft ihre Beteiligung bereits zugesagt, was ist das gemeinsame Ziel des Bündnisses, und welche gemeinsamen Aktivitäten sind geplant?

Wer ist Mitglied dieses Bündnisses?

23

Auf welche Wirtschaftsverbände wird in der Pressemeldung abgestellt, nach der im Zusammenhang mit dem Bündnis mit der Wirtschaft von einem Eckpunktepapier die Rede ist?

Wer hat daran mitgewirkt, beziehungsweise wie waren die Reaktionen der Wirtschaftsverbände auf dieses Papier?

24

Wie steht die Bundesregierung zu den Vorschlägen von EU-Kommissar Spidla, wonach die Benachteiligungen wegen Alters, der sexuellen Orientierung, Behinderung oder ethnischen Herkunft über die bereits umgesetzten EU-Richtlinien hinaus durch eine zusätzliche Richtlinie erweitert werden soll?

25

Welche konkreten Ergebnisse brachte das Gespräch der zuständigen Minister der Staaten der EU in Luxemburg, Anfang Oktober 2008, auf dem diese neue Richtlinie diskutiert wurde, und welche Haltung wurde seitens der Bundesregierung eingenommen?

26

Welche weiteren Kosten und Verwaltungslasten werden voraussichtlich für die KMU und Selbstständigen durch die Bestimmungen der neuen „Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“ entstehen, wenn diese in deutsches Recht umgesetzt wird?

Berlin, den 15. Oktober 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen