Schaffung eines zukunftssicheren Gesamtsystems für Einzelgenehmigungsprüfungen von Kraftfahrzeugen in Deutschland
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Unter der Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erfolgt gegenwärtig die Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in nationales Recht. Die Rahmenrichtlinie dient zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge. Als Umsetzungsfrist für die notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ist der 29. April 2009 durch die Rahmenrichtlinie vorgegeben.
Aufgrund der Rahmenrichtlinie wird zukünftig nicht nur ein erweiterter und einheitlicher europäischer Rahmen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen gesetzt, wie dies bereits seit vielen Jahren schon existiert, sondern es werden erstmals auch Einzelgenehmigungsprüfungen durch die europäischen Vorgaben erfasst. Hierdurch wird ein stringentes und klar strukturiertes europaweit einheitliches Genehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge aufgesetzt, was insbesondere hinsichtlich der Einzelgenehmigungsprüfung für den Bürger sowie für kleine und mittelständische Unternehmen große Vorteile bringt.
Im Januar 2008 wurde durch das BMVBS eine Anhörung zu einem ersten Umsetzungsentwurf „Verordnung zur Neuordnung des Rechts von EG-Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge“ durchgeführt. Nach der Anhörung hat es wesentliche Änderungen zu den europarechtlich vorgeschriebenen Zuständigkeiten für Einzelgenehmigungsprüfungen gegeben. So wurden die von TÜV und DEKRA betriebenen Technischen Prüfstellen wieder eingefügt, obwohl in internen Aktenvermerken des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hierzu die europarechtliche Zulässigkeit in Frage gestellt wurde. Auch existiert bereits eine aktuelle Stellungnahme der Europäischen Kommission, die das Festhalten an den monopolistisch tätigen Technischen Prüfstellen für die Einzelgenehmigungsprüfung ausschließt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie ist der derzeitige Sachstand bei der Umsetzung der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in nationales Recht, und geht die Bundesregierung von einer fristgerechten Umsetzung aus?
Hat das BMVBS, als es die Technischen Prüfstellen im Änderungsentwurf vom 15. Mai 2008 wieder als zuständige Stellen für die Einzelgenehmigungsprüfungen einsetzte, eine europarechtliche Prüfung dieser Einsetzung vorgenommen, und wie ist diese Prüfung, wenn sie stattgefunden hat, ausgefallen?
Wird das BMVBS die Zuständigkeit der Technischen Dienste für Einzelgenehmigungsprüfungen wieder festlegen, sobald dem Bundesministerium hierzu eine klare Auskunft der Europäischen Kommission vorliegt?
Erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, dass auch zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten in den Anwendungsbereich der Technischen Dienste aufgenommen werden?
Warum sind im nationalen Verordnungsentwurf vom 19. Dezember 2007 hinsichtlich der Einzelgenehmigungsprüfungen Übergangsfristen für die derzeit noch zuständigen Technischen Prüfstellen geplant, wenn deren Betreiber TÜV und DEKRA ohnehin bereits akkreditierte Technische Dienste sind?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung noch sinnvoll, an dem System der tätigen Technischen Prüfstellen festzuhalten, obwohl die amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen den Bereich der periodischen Fahrzeugüberwachung und die Technischen Dienste den Bereich der technischen Einzel- und Typgenehmigungsprüfungen weitestgehend übernommen haben beziehungsweise übernehmen werden?
Erachtet die Bundesregierung es als sinnvoll, im Rahmen der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie die Zuständigkeiten der Fahrerlaubnisprüfungen auch für Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen freizugeben?