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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr

Einsatz von Ganzkörper-Scannern (sog. Nacktscannern) auf Flughäfen, Prüfgeräte zum Aufspüren gefährlicher Flüssigkeiten, EU-Pläne zur Aufhebung der derzeit geltenden Beschränkungen bezüglich des Mitführens von Flüssigkeiten im Handgepäck

Fraktion

FDP

Datum

28.11.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1094212. 11. 2008

Gewährleistung der Sicherheit im Luftverkehr

der Abgeordneten Gisela Piltz, Jan Mücke, Dr. Max Stadler, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Anfang Oktober 2008 wurde darüber berichtet, dass die Europäische Kommission plane, den Einsatz von Personen-Scannern (sog. Nacktscanner) an den europäischen Flughäfen zu ermöglichen. Diese Scanner durchleuchten die Kleidung, so dass ein Bild erstellt wird, auf dem die jeweilige Person nackt zu sehen ist. Unter anderem meldete die „Süddeutsche Zeitung“ am 24. Oktober 2008, dass die Bundespolizei die Ganzkörper-Scanner im Labor testen wolle.

Am 1. November 2008 berichtete das Magazin „WirtschaftsWoche“, dass der EU-Kommissar für Verkehr, Antonio Tajani, plane, bis zum April 2010 die geltenden Beschränkungen für das Mitnehmen von Flüssigkeiten im Handgepäck aufzuheben. Alle Staaten der Europäischen Union außer der Bundesrepublik Deutschland unterstützen ihn dabei. Bis zum April 2010 seien Maschinen entwickelt, die technisch in der Lage seien, gefährliche von ungefährlichen Flüssigkeiten zu unterscheiden. Die Zeitung „DIE WELT“ berichtete am 4. November 2008, dass das Bundeskriminalamt (BKA) bereits entsprechende Maschinen teste. Diese sollen innerhalb von einer Sekunde mithilfe von Mikrowellen den Inhalt von Glasflaschen oder Tuben erkennen können.

Bereits im Oktober 2007 hatte die Fraktion der FDP den Antrag „Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugreisenden auf den Prüfstand stellen“ (Bundestagsdrucksache 16/6641) in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem sie u. a. die Bundesregierung aufforderte, sich gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, die entsprechende Verordnung aufzuheben, und Forschungsvorhaben zu unterstützen, die das Ziel haben, Verfahren zum Aufspüren von gefährlichen Flüssigkeiten zu entwickeln.

Drucksache 16/10942 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Seit wann bzw. ab welchem Zeitpunkt testet die Bundespolizei welche Arten von Ganzkörper-Scannern welcher Firmen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Ganzkörper-Scannern, zum einen sicherheitspolitisch und zum anderen im Hinblick auf den Schutz der Würde des Menschen?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bereits hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit der gescannten Personen, insbesondere auch auf ungeborene Kinder?

4

Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffung der Scanner und der Durchführung der Tests bei der Bundespolizei?

5

Aus welchem konkreten Haushaltstitel werden die Anschaffung der Scanner und die Durchführung der Tests finanziert?

6

Weshalb führt die Bundespolizei Tests mit den genannten Scannern durch, wenn selbst der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, laut Presseberichten den Plänen der EU-Kommission skeptisch gegenübersteht?

7

Was ist der genaue Untersuchungsgegenstand der geplanten Tests der Bundespolizei?

8

Seit wann und mit welchen Ergebnissen testet das BKA welche Maschinen zum Aufspüren von gefährlichen Flüssigkeiten?

9

Ab wann sind nach Auffassung der Bundesregierung derartige Maschinen an den Flughäfen einsatzbereit?

10

Welchen Sicherheitsgewinn hat die bisher geltende Regelung in Bezug auf Flüssigkeiten im Handgepäck aus Sicht der Bundesregierung erbracht?

11

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung den Plänen des EU-Kommissars für Verkehr, die derzeit geltenden Beschränkungen in Bezug auf Flüssigkeiten im Handgepäck aufzuheben, ablehnend gegenübersteht?

Falls ja, aus welchen Gründen?

12

Werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Regeln über die Beschränkung von mitgeführten Flüssigkeiten im Flugzeug erst aufgehoben, wenn die neuartigen Prüfgeräte zur Identifizierung von Flüssigsprengstoffen flächendeckend auf allen Flughäfen der Europäischen Union vorhanden sind?

Wenn nicht, welche Regelungen wird es geben?

13

Wann werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Regeln über die Beschränkung von mitgeführten Flüssigkeiten im Flugzeug in den Vereinigten Staaten von Amerika geändert bzw. aufgehoben?

Welche Gründe werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung von den USA hierfür vorgebracht?

Berlin, den 12. November 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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