Auswirkungen des Bürokratieabbaus auf die Kommunen
der Abgeordneten Frank Schäffler, Birgit Homburger, Gisela Piltz, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Dr. Erwin Lotter, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die kommunale Ebene klagt über zunehmende Bürokratielasten, die von Ländern, Bund und der europäischen Ebene den Kommunen aufgebürdet werden. Deshalb muss die kommunale Ebene in den Bürokratieabbau einbezogen werden. Diese Forderung wurde von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände während einer Tagung des Bielefelder Kompetenzzentrums für Bürokratiekostenabbau der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM) am 15. Oktober 2008 in Berlin erhoben. Die Kommunen sehen sich danach in erheblichem Ausmaß Informationspflichten ausgesetzt. Die Gutachter der FHM schätzen die Zeit, die benötigt wird, um solche kommunalfremden Pflichten gegenüber der EU, dem Bund und den Ländern zu erfüllen, auf 10 Millionen Arbeitsstunden jährlich (Frankfurter Allgemeine vom 16. Oktober 2008). Die daraus entstehenden Personalkosten werden von den Wissenschaftlern derzeit auf 400 Mio. Euro geschätzt. Die FHM, die bereits für das „Erste Deutsche Handbuch für das Messen und Reduzieren administrativer Belastungen für Unternehmen und Betriebe in Deutschland“ verantwortlich zeichnete, stützte sich bei ihrer Prognose auf Untersuchungen in den Städten Baden-Baden, Bünde, Freiburg und dem Landkreis Lippe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung schon gegenwärtig die kommunale Ebene, so dass es zu keiner weiteren Belastung durch Bürokratie, sondern zu einem Bürokratieabbau kommt?
Wann und in welcher Weise hat die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, beziehungsweise die Bundesregierung auf die in einem Schreiben vom 8. Januar 2007 an die Bundeskanzlerin geäußerte Bitte der Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände reagiert, das Standardkosten-Modell auch zum Nutzen der Kommunen anzuwenden?
Wie ist allgemein der Stand der Bürokratiekostenmessung in Bezug auf die Verwaltung zu beurteilen, nachdem im vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen „Methodenhandbuch der Bundesregierung“ zur Einführung des Standardkosten-Modells auf der Bundesebene vom August 2006, angekündigt worden war, dass jedenfalls solche Informationspflichten der Verwaltung schnell gemessen werden sollten, bei denen bereits jetzt die Vermutung einer außergewöhnlich hohen Belastung offensichtlich ist?
Welche Informationspflichten der Kommunen gegenüber dem Bund wurden in dieser Legislaturperiode eingeführt, abgeschafft oder geändert?
Inwieweit können weiterhin Informationspflichten durch Bundesrecht den Kommunen auferlegt werden, obwohl seit dem 1. September 2006 das Verbot des Artikels 84 Abs. 1 Satz 7 des Grundgesetzes (GG) gilt, wonach durch Bundesgesetz den Gemeinden und Gemeindeverbänden keine Aufgaben übertragen werden dürfen?
Sind nach dem 8. Dezember 2006, dem Tag, an dem der Bundespräsident, Horst Köhler, den gesetzgebenden Körperschaften mitteilte, dass er das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation wegen Verstoßes gegen Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 GG nicht unterschreiben werde (vgl. Bundestagsdrucksache 16/3866), Bundesgesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes ergangen, in denen Kommunen Informationspflichten im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) unmittelbar oder mittelbar übertragen worden sind oder sind entsprechende Gesetzesvorlagen der Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebracht worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ihren Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG) vom 28. Januar 2008, in dem auch eine Änderung der §§ 193, 196 des Baugesetzbuchs vorgesehen ist (Bundestagsdrucksache 16/7918, S. 22), die zu einer erheblichen Ausweitung kommunaler Berichtspflichten gegenüber dem Finanzamt führen würde?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich insbesondere Kommunen, auf deren Gebiet sich zahlreiche besonders teure Grundstücke befinden, Sorgen wegen der möglichen Mehraufwendungen für Personal machen, die wegen der verstärkten Berichtspflichten gegenüber dem Finanzamt drohen zu entstehen?
Sieht die Bundesregierung in der vorgeschlagenen Regelung keinen Verstoß gegen Artikel 84 Abs. 1 Satz 7 GG, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich insbesondere Kommunen, auf deren Gebiet sich zahlreiche besonders teure Grundstücke befinden, Sorgen wegen der möglichen Mehraufwendungen für Personal machen, die wegen der verstärkten Berichtspflichten gegenüber dem Finanzamt drohen zu entstehen?
Wie viele Arbeitsstunden fallen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich bei den Kommunen an, um Informationspflichten im Sinne des § 2 Abs. 1 NKRG gegenüber Bund und Ländern zu erfüllen?
Welche Kosten entstehen den Kommunen durch diese Informationspflichten, und worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Plant die Bundesregierung den Abbau von Bürokratiekosten, die den Kommunen durch Bundesrecht entstehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 3. Juli 2007 veröffentlichte, später aber wieder zurückgezogene Ausschreibung zum Thema „Standardkostenmodell – Erarbeitung eines wissenschaftlichen Konzepts zur Anwendung des SKM auf kommunaler Ebene“ erneut auszuschreiben, und inwieweit würden in diesem Fall auch die Belange der Kommunen berücksichtigt werden?
Wann wird die Messung der Bürokratiekosten nach dem Standardkostenmodell abgeschlossen sein, und wann wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über das Ergebnis unterrichten?
Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, bis zum Jahr 2011 25 Prozent der Bürokratiekosten abzubauen?
Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, bis zum Ende der Legislaturperiode die Hälfte des geplanten Bürokratieabbaus (vgl. Frage 18) umzusetzen?
Wann wird die Bundesregierung ihren Jahresbericht 2008 zur Anwendung des Standardkosten-Modells vorlegen?