Steuerbürokratie in Deutschland
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Gutachten vom 3. August 2006 festgestellt, dass ein Großteil der Steuererklärungen in den Finanzämtern nicht mehr ordnungsgemäß geprüft werden kann. Die Steuergerechtigkeit sei damit nicht mehr gewährleistet. Laut Bundesrechnungshof erschwere eine komplizierte und sich ständig ändernde Steuergesetzgebung erheblich die Arbeit der Finanzämter. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass es der Finanzverwaltung nicht mehr möglich sei, sich einen Überblick über die geltende Rechtslage in den jeweiligen Veranlagungsjahren zu verschaffen. Die umfangreichen und unverständlichen Regelungen führten dazu, dass viele Steuerfragen auf dem Rechtsweg entschieden werden müssen. Die Gerichtsurteile müssten wiederum von der Verwaltung berücksichtigt und umgesetzt werden, was die Arbeit in den Finanzämtern weiter erschwere.
Der Bericht des Bundesrechungshofes zeigt deutlich, dass die Steuergesetzgebung in ihrer bisherigen Form den Ansprüchen an ein modernes, einfaches und gerechtes Steuersystem nicht mehr gerecht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass ein Großteil der Steuererklärungen nicht mehr ordnungsgemäß geprüft werden kann?
Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass bei der Bearbeitung der Steuererklärungen quantitative Ziele eine größere Rolle spielen als qualitative Maßstäbe?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass veranlagungsbegleitende und -fremde Tätigkeiten zunehmen und so für die eigentliche Veranlagungsarbeit immer weniger Zeit bleibt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die ständig geänderte und daher komplizierte Steuergesetzgebung die Arbeit in den Veranlagungsstellen erheblich erschwert?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die infolge der ständig geänderten Steuergesetzgebung herausgegebenen Verwaltungsanweisungen die Arbeit in den Finanzämtern ebenfalls erschweren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass komplizierte steuerrechtliche Regelungen, die zudem häufig auch kurzfristig geändert werden, zu Fehlern bei der Rechtsanwendung und daher zu vermehrten Einspruchsverfahren führen?
Welche Vorschriften des Einkommensteuer-, des Körperschaftsteuer- und des Umsatzsteuergesetzes wurden seit Beginn der 15. Legislaturperiode – gegebenenfalls mehrfach – geändert?
Wie viele Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen wurden seit Beginn der 15. Legislaturperiode herausgegeben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofes und der Rechnungshöfe mehrerer Länder, dass insbesondere unter dem Druck zeitgerechter Mengenbewältigung die Steuern unvollständig und ungleich festgesetzt werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der gesetzmäßige und gleichmäßige Vollzug der Steuergesetze nicht mehr gewährleistet ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Effizienz der deutschen Steuerverwaltung im europäischen Vergleich?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofes, das Steuerrecht durchgreifend zu vereinfachen, weil die Steuerverwaltung nicht mehr in der Lage ist, die Vielzahl der äußerst komplizierten Regelungen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers umzusetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung des Bundesrechnungshofes, die Einführung eines vollelektronischen Veranlagungsverfahrens auf der Basis bundesweit kompatibler Steuersoftware einzuführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof bei der Verwaltung der Gemeinschaftssteuern festgestellten Mängel, die überwiegend im föderalen Steuersystem begründet liegen sollen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einrichtung einer Bundessteuerverwaltung durch Übertragung der Verwaltungskompetenz bei den Gemeinschaftssteuern von den Ländern auf den Bund?
Wie beurteilt die Bundesregierung als Alternative zu einer Bundessteuerverwaltung die effektivere Ausnutzung des Weisungsrechts des Bundes bei der Auftragsverwaltung der Länder (Artikel 85 Abs. 3 GG)?
Welche weiteren Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts im Sinne des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD plant die Bundesregierung?