Staatlich verursachte Wettbewerbsverzerrungen auf dem Markt für Postdienstleistungen
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit der Überwindung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG zur Beförderung von Briefen bis 50 g zum 1. Januar 2008 sollte ursprünglich die Liberalisierung der deutschen Postmärkte zum Abschluss gebracht werden. Stattdessen wurde mit der Aufnahme der Briefdienstleistungen in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) ein wettbewerbsverzerrender, gesetzlich verbindlicher Mindestlohn von bis zu 9,80 Euro eingeführt. Angesichts der wesentlich geringeren Stückzahlen bei den Wettbewerbern der Deutschen Post AG wurde somit eine neue Marktzutrittsschranke errichtet, die in ihrer Wirkung nicht hinter dem Briefmonopol zurücksteht.
Parallel dazu besteht mit der Umsatzsteuerbefreiung für den Ex-Monopolisten eine weitere Wettbewerbsverzerrung fort, die es neuen Marktteilnehmern, insbesondere im Kampf um nicht vorsteuerabzugsberechtigte Kunden, erheblich erschwert, konkurrenzfähige Angebote zu unterbreiten.
Darüber hinaus berichtet die Bundesnetzagentur über verschiedene Fälle, in denen Kommunen stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG in Rathäusern subventioniert haben.
Vor diesem Hintergrund ist das politische Ziel einer vollständigen Liberalisierung der Postmärkte in der Bundesrepublik Deutschland vermutlich nachhaltig infrage gestellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Wettbewerbsintensität im deutschen Markt für Postdienstleistungen seit Überwindung der Exklusivlizenz per 1. Januar 2008?
Erfüllt die Deutsche Post AG aus Sicht der Bundesregierung ohne Hinzurechnung der Wertschöpfung von nicht mit der Deutschen Post AG verbundenen Unternehmen die Vorgaben der Post- Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)?
Wie hoch ist der bisher für das Jahr 2008 geltende Anteil der am ersten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellten Briefsendungen gemäß § 2 Nummer 3 der Post-Universaldienstleistungsverordnung an der Gesamtheit einschlägiger Briefsendungen, welche durch die Deutsche Post AG abgewickelt werden?
Wie hoch ist der entsprechende Anteil der bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellten Briefsendungen?
Wie viele Marktaustritte von Konkurrenten der Deutschen Post AG hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Markt für Postdienstleistungen in den ersten drei Quartalen 2008 verzeichnet?
Wie hat sich die Zahl der Marktaustritte entwickelt, verglichen mit den ersten drei Quartalen 2007 und 2006?
Wie hat sich die Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bei Unternehmen im Markt für Briefdienstleistungen in den letzten 18 Monaten entwickelt (Auflistung nach Quartalen erbeten)?
Welche Unternehmen aus dem Markt für Postdienstleistungen haben einen Antrag auf Insolvenzgeld seit dem 1. Januar 2008 gestellt, und auf welches Volumen belaufen sich die entsprechenden Zahlungen in Euro?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis verschiedener Bundesbehörden (inklusive der Bundesagentur für Arbeit), bei Ausschreibungen im Markt für Briefdienstleistungen solche Unternehmen von vorneherein auszuschließen, die nicht den durch die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Branche Briefdienstleistungen vom 28. Dezember 2007 (BAnz. 2007 Nummer 242 Seite 8410) bestimmten Mindestlohn zahlen, angesichts des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 7. März 2008 (VG 4 A 439.07)?
Über welche Möglichkeiten der Anfechtung/Überprüfung des Vergabeverfahrens verfügen diese Unternehmen?
War oder ist diese Praxis Gegenstand einer Untersuchung durch Wettbewerbsbehörden?
Falls ja, zu welchem Ergebnis kam die prüfende Behörde, beziehungsweise wann wird ein solches Prüfergebnis vorliegen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer vorwettbewerblichen Eignungsprüfung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für Postdienstleistungen (Präqualifizierungssystem)?
Wie hoch ist das relative Volumen der Fach- und Teillosverfahren am gesamten Vergabevolumen (in Euro und in Anteil Aufträge) für Postdienstleistungen im Jahr 2008, welche durch Bundesinstitutionen realisiert wurden oder gegenwärtig werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Konsequenzen der Einführung eines gesetzlich verbindlichen Mindestlohns für Briefdienstleistungen auf die Wettbewerbsintensität im deutschen Markt für Postdienstleistungen?
Von wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, in denen Kommunen Filialen der Deutsche Post AG entweder übernommen haben beziehungsweise für die Entlohnung des dort eingesetzten Personals aufgekommen sind?
Welche Kommunen sind dies?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorgänge aus wettbewerbspolitischer Sicht?
Ist ein solches Engagement der Kommunen mit Artikel 87f des Grundgesetzes (GG) zu vereinbaren?
Ist seitens der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode eine Änderung des Postgesetzes (PostG), der Post- Universaldienstleistungsverordnung und/oder der Post-Entgeltregulierungsverordnung (PEntgV) geplant?
Wenn ja, welche Änderungen sind dies im Detail, und bis zu welchem Datum soll eine entsprechende Initiative in den Deutschen Bundestag eingebracht werden?
Waren respektive sind sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter der Deutschen Post AG im Jahr 2008 in Bundesministerien oder -behörden organisatorisch eingebunden (entliehen oder entsandt), und wenn ja, wie viele Personen sind dies in welchen Institutionen?