Umgang mit belastetem Zink aus Deutschland im Hafen von Rotterdam
der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Horst Meierhofer, Michael Kauch, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Seit 1991 lagert das niederländische, mittelständische Unternehmen European Bulk Service (E.B.S.) in Rotterdam mehr als 4 000 Tonnen Zink-Konzentrat, das angabegemäß stark mit Schwermetallen belastet ist. Das Unternehmen hatte die Ladung seinerzeit von zwei deutschen Firmen zur Zwischenlagerung für den Transport nach Polen und in die damalige Sowjetunion erhalten, als die Organisation Greenpeace auf die Schwermetall-Belastung und auf ein polnisches Einfuhrverbot für umweltschädlichen Abfall aufmerksam machte.
Die beiden deutschen Firmen, die den Transport der belasteten Ladung in Auftrag gegeben hatten – die Handels-, Transport- und Abfallverwertungsgesellschaft GmbH (HTA) und die Granulat Handelsgesellschaft mbH (Granulat) – sind nach derzeitigem Kenntnisstand seit 1992 zahlungsunfähig.
Das niederländische Umweltministerium hat die Ladung als Gefahrgut eingestuft, dadurch ist ein Rücktransport der Ladung in das Herkunftsland Bundesrepublik Deutschland zwingend geboten. Ein Rücktransport wurde von den zuständigen deutschen Behörden jedoch unterbunden.
Die Firma E.B.S., die seit 1991 das stark belastete Gefahrgut aus der Bundesrepublik Deutschland verwahrt, hat sich nach erfolglosen Bemühungen bei deutschen Stellen an die Europäische Kommission gewandt, um eine Lösung für die endgültige Verbringung des belasteten Materials herbeizuführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Seit welchem Datum ist der Bundesregierung dieser Verbringungssachverhalt bekannt, und welches Ressort ist seitdem für dessen Bearbeitung federführend verantwortlich?
Wie lautete die Position der Bundesregierung zum Zeitpunkt der erstmaligen Kenntniserlangung hinsichtlich der Rückführung des angesprochenen Gutes in die Bundesrepublik Deutschland?
Wie lautet die gegenwärtige Position der Bundesregierung hinsichtlich der Rückführung des angesprochenen Gutes in die Bundesrepublik Deutschland?
Verfügte die Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt über Informationen, die bereits vor dem Transport des angesprochenen Gutes im Januar 1991 auf zweifelhafte Absichten der Firmen Handels-, Transport- und Abfallverwertungsgesellschaft GmbH (HTA) und die Granulat Handelsgesellschaft mbH (Granulat) schließen ließen?
Wurde den genannten Firmen seitens deutscher Behörden der Export von Gütern untersagt?
Wurde die Bundesregierung von der Organisation Greenpeace über die Vorgänge informiert?
Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Inhalten erfolgte zum Verbringungssachverhalt ein Informationsaustausch mit niederländischen Behörden?
Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Inhalten erfolgte zum Verbringungssachverhalt ein Informationsaustausch mit polnischen Behörden?
Welche Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Deutschland sind seitens der Europäischen Kommission zu diesem Verbringungssachverhalt erfolgt oder sind zu erwarten?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um der deutschen Verantwortung für das Gefahrgut gegenüber dem niederländischen Unternehmen gerecht zu werden?