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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Die Perspektive der Union für das Mittelmeer

<span>Union für das Mittelmeer (UfM): Einfluss Frankreichs, Einführung neuer Strukturen, Auswahl, Gestaltung und Finanzierung von Projekten, Haushaltskontrolle, Rolle der Governance-Kriterien bei der Projektumsetzung, Einbindung der südlichen und östlichen Mittelmeeranrainerstaaten sowie der deutschen Privatwirtschaft, Förderung des intraregionalen Handels, Projekt "Civil Protection", Mandat und Personal des UfM-Sekretariats</span>

Fraktion

FDP

Datum

22.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1125903. 12. 2008

Die Perspektive der Union für das Mittelmeer

der Abgeordneten Marina Schuster, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die französische Initiative zur Neugestaltung der Beziehungen zu den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten führte am 13. Juli 2008 zur Gründung der Union für das Mittelmeer (UfM). Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten und – bis auf Libyen – aller südlichen Mittelmeerländer vereinbarten eine Reform der Funktionsweisen und Aktionsmöglichkeiten der bestehenden Formen der Mittelmeerkooperation. Auf der Basis einer gleichberechtigten Partnerschaft wurden sechs Bereiche für Schlüsselprojekte benannt.

Ein halbes Jahr nach Gründung der UfM bleibt deren tatsächlicher Mehrwert jedoch weiter im Unklaren. Anstatt neuartiger Projekte stehen weiterhin institutionelle Fragen im Vordergrund. Auch das Treffen der Euromed-Außenminister am 4. November 2008 in Marseille hat gezeigt, dass die Zusammensetzung und Funktionsweise der Gremien nach wie vor grundlegender Klärung bedürfen und die Basis für die Projektimplementierung noch immer nicht gelegt ist.

Um eine Wiederholung der Fehler des Barcelona-Prozesses zu vermeiden, müssen nun offene Fragen zur Projektauswahl, Finanzierung und Evaluierung schnellstmöglich geklärt werden. Als größtes Geberland muss die Bundesrepublik Deutschland Interesse an einem effizienten, transparenten und dynamischen Implementierungsrahmen haben. Dabei gilt es, den gesamteuropäischen Charakter der UfM stärker zu betonen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung das Mandat des Sekretariats ausgestaltet werden, insbesondere hinsichtlich der Auswahl, Finanzierung und Evaluation der Projekte?

2

Für wann geht die Bundesregierung davon aus, dass die im Abschlussdokument des Euromed-Außenministertreffens angekündigten Leitlinien und Kriterien verabschiedet werden?

3

Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung das Sekretariat operativ voll funktionsfähig sein? Ist ein Zeitplan für den Arbeitsbeginn vorgesehen, und wenn ja, welcher?

4

Welche personelle Beteiligung (Zahl der Mitarbeiter) ist im Sekretariat von deutscher Seite angestrebt, und wie werden sie auf Ihre Tätigkeiten vorbereitet? Welche geographische Zusammensetzung ist erwünscht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Ernennung von fünf bzw. sechs Vize-Generalsekretären, insbesondere im Hinblick auf das Ziel einer effizienten Governance und der Forderung nach einem „schlanken Sekretariat“?

6

Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund des gesamteuropäischen Charakters der Initiative für angemessen, dass in der Vergabe der Posten für Vize-Generalsekretäre die südlichen EU-Staaten bevorzugt wurden, und inwiefern hat sich die Bundesregierung für die Schaffung eines deutschen bzw. nord- oder osteuropäischen Vize-Generalsekretärpostens eingesetzt?

7

Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass Frankreich bis zum 30. Juni 2009 an der Führung der UfM beteiligt bleibt – obwohl die Euromed-Außenminister am 4. November 2008 erklärt haben, dass sich der Vorsitz von Seiten der EU im Einklang mit der in den geltenden EU-Verträgen festgelegten Außenvertretung zeigen muss? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die gemeinsame Ausübung des EU-Vorsitzes durch die französische und die tschechische Regierung zu Reibungsverlusten führen wird, und wenn ja, warum?

8

Erwartet die Bundesregierung, dass Frankreich auch im zweiten Halbjahr 2009 an der Führung der UfM beteiligt sein wird, und sind ihr diesbezüglich bereits Informationen über Gespräche zwischen der französischen und der schwedischen Regierung bekannt?

9

Wie oft, wo und in welcher Zusammensetzung hat das Joint Permanent Committee bisher getagt, und wie gestaltet sich die Arbeitsteilung mit den Sitzungen der Senior Officials?

10

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die neuen Strukturen der UfM die Entscheidungsfindungsprozesse bei der Projektarbeit beschleunigen werden?

11

Wie kann nach Meinung der Bundesregierung die im Abschlussdokument des letzten Euromed-Außenministertreffen abgestimmte ausgeglichene Verteilung der Beiträge zur Finanzierung des Sekretariats zwischen der EU, den EU-Mitgliedstaaten und den südlichen Anrainerstaaten gestaltet werden, insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass die Beiträge auf freiwilliger Basis geleistet werden sollen?

12

In welchem Umfang plant die Bundesregierung, sich an der Finanzierung des Sekretariats zu beteiligen?

13

Wie hoch wird das jährliche Gesamtbudget für die UfM sein?

14

Erfolgt die Haushaltskontrolle für die UfM durch das Europäische Parlament? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, wer kontrolliert dann den Haushalt?

15

Fällt die Kontrolle der Ausgaben für die UfM unter die Zuständigkeit des Europäischen Rechnungshofes? Wenn nein, warum nicht?

16

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die südlichen und östlichen Mittelmeeranrainerstaaten direkt in die Finanzierung von Projekten einzubinden, und wenn ja, welche?

17

Wie bewertet die Bundesregierung das Ziel einer verstärkten Drittmittelfinanzierung sowie den möglicherweise damit verbundenen Verlust an staatlichen Steuerungsmöglichkeiten bei der Projektimplementierung? Sieht die Bundesregierung vor, sich für eine Begrenzung des Anteils privater Mittel einzusetzen, und wie hoch sollte diese ggf. sein?

18

Strebt die Bundesregierung eine Einbindung der deutschen Privatwirtschaft in unternehmensrelevante Projekte der UfM an? Welche Instrumente sind vorgesehen, um die Privatwirtschaft in allen Phasen angemessen und erfolgversprechend zu beteiligen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte in der Projektarbeit und wo sieht sie Probleme? In welchen Projekten plant sich die Bundesregierung in besonderem Maße zu engagieren, und welche Maßnahmen wurden diesbezüglich getroffen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung den zu erwartenden französischen Einfluss auf die Auswahl, Gestaltung und Finanzierung von Projekten, und welche Erkenntnisse besitzt sie über die Vertretung französischer Industrieinteressen über die Fondation pour le monde Méditerannéen?

21

Zu welchen Ergebnissen hat die Investorenkonferenz zum Solarplan am 22. November 2008 in Paris geführt, insbesondere hinsichtlich der zu beteiligenden Unternehmen (Namen)?

22

Wie schätzt die Bundesregierung die Perspektiven für das Engagement der südlichen Mittelmeeranrainerstaaten ein, insbesondere Algeriens und Syriens? Ist zu erwarten, dass der israelisch-palästinensische Konflikt die Fortentwicklung der Initiative behindern wird?

23

Sieht die Bundesregierung das Co-Ownership-Modell bisher ausreichend umgesetzt?

24

Welche Projekte wurden von südlichen Mittelmeeranrainerstaaten initiiert?

25

Inwiefern plant die Bundesregierung, den intraregionalen Handel zwischen den nichteuropäischen Mittelmeeranrainern zu fördern?

26

Wo sieht die Bundesregierung den Mehrwert des auf dem Pariser Gipfel am 13. Juli 2008 vorgeschlagenen Projekts mit dem Titel „Civil Protection“ gegenüber dem bereits bestehenden Euromed-Programm zur Prävention, Verringerung und Bewältigung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen (PPRD)?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im Rahmen der UfM keine politische Konditionierung vorgenommen wird? Wie möchte sie dazu beitragen, sicherzustellen, dass bei der Projektumsetzung Governance-Kriterien eine zentrale Rolle spielen?

Berlin, den 2. Dezember 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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