Auswirkungen auf den Finanzstandort Deutschland durch Geschäfte der Porsche SE mit Derivaten auf Stammaktien der Volkswagen AG
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ein leistungsfähiger Kapitalmarkt benötigt ein klares ordnungspolitisches Konzept, welches durch einen entsprechend effizienten rechtlichen Rahmen und eine handlungsfähige Aufsicht umgesetzt werden muss. Transparenz marktbewegender Transaktionen ist dabei eines der wichtigsten Erfordernisse. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kapitalmarktteilnehmer über den gleichen Informations- und Handlungsrahmen verfügen.
Am 26. Oktober 2008 gab die Porsche SE per Pressemitteilung bekannt, nicht nur den eigenen Anteil an der Volkswagen AG auf 42,6 Prozent der Stammaktien erhöht zu haben, sondern zusätzlich noch sogenannte cash settled options (CSOs), also auf Barausgleich gerichtete Aktienoptionen auf weitere 31,5 Prozent der VW-Stammaktien zu besitzen und eine beherrschende Mehrheit an der Volkswagen AG (VW) von 75 Prozent der Stammaktien und den Abschluss eines Beherrschungsvertrages anzustreben.
Zusammen mit dem bekannten Anteil des Landes Niedersachsen in Höhe von 20,1 Prozent der einschlägigen Stammaktien ergab sich damit ein theoretischer Free Float am Markt von unter 5,8 Prozent – die obligatorischen Bestände von Indexfonds auf den Dax 30 und andere Indizes, in denen die VW-Stammaktien enthalten sind, sind hiervon noch nicht abgezogen. Den Marktteilnehmern war jedoch suggeriert worden, dieser Free Float läge bei über 40 Prozent.
Nach der Meldung vom 26. Oktober 2008 folgte am 27. Oktober 2008 und 28. Oktober 2008 ein so genannter Super Short Squeeze, bei dem sich Besitzer von Short-Positionen aus dem nur noch sehr kleinen Free Float um jeden Preis mit VW-Stammaktien eindecken mussten. Die VW-Stammaktie, die am 24. Oktober 2008 noch bei 210,85 Euro geschlossen hatte, schloss am 28. Oktober bei 945,00 Euro (Xetra) und lag an diesem Tag in der Spitze bei über 1 005 Euro. Zum Handelsschluss hatte damit die Stammaktie der Volkswagen AG aufgrund der enorm gestiegenen Marktkapitalisierung ein Gewicht von 26 Prozent im Dax 30 erreicht. Nach Angaben der einschlägigen Industrie waren indexnahen Aktienfonds auf Indizes enthalten sind, diese zum bis zu 10-Fachen ihres fair value nachzukaufen. Darüber hinaus waren diese Fonds wegen des geringen Free Floats der VW-Stammaktie gezwungen, andere Indexwerte in fallende Märkte hinein abzugeben, um so die Gewichtung der VW-Stammaktie im Index nachzustellen. Damit waren und sind deutsche Privatanleger unmittelbar betroffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Auf Basis welcher gesetzlicher Vorschriften können Anbieter von Aktienfonds und/oder Zertifikaten auf Indizes verpflichtet sein, auch offensichtlich dysfunktionale Marktbewegungen einzelner Aktienkurse in ihrem Portfolio abzubilden?
Können derartige Verpflichtungen auch auf Basis vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Emittenten einschlägiger Aktienfonds und den Investoren beispielsweise über die Emissionsprospekte ausgeschlossen werden?
In welchem Umfang und mit welchem Effekt waren Anbieter von Aktienfonds und/oder Zertifikaten auf Indizes vom Super Short Squeeze im besagten Fall betroffen?
Welche Kenntnisse hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor der Börsenöffnung am 27. Oktober 2008 über die Möglichkeit eines Super Short Squeeze als Folge der Veröffentlichungsaktivitäten von Porsche?
Welche Maßnahmen wurden vorab erwogen und/oder getroffen, um einen solchen Super Short Squeeze auszuschließen oder seine Folgen zu mildern?
Welche Maßnahmen hat die BaFin seit Börsenöffnung am 27. Oktober 2008 im vorliegenden Sachverhalt erwogen und welche getroffen?
Hat Porsche nach Auffassung der Bundesregierung die sich aus der europäischen Marktmissbrauchs-Richtlinie ergebenden Verpflichtungen erfüllt, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Inwieweit hat die BaFin für die Einhaltung dieser Verpflichtungen Sorge getragen?
Trifft es zu, dass Porsche am 29. Oktober 2008 die Auflösung von CSOs im Umfang von bis zu fünf Prozent der VW-Stammaktien ankündigte und die BaFin von Porsche vorab über die erwogene Maßnahme und deren Veröffentlichung unterrichtet wurde?
Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt wurde die BaFin unterrichtet?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der Deutsche Börse AG im skizzierten Fall, erst spätabends am 28. Oktober 2008, also als der Schaden durch den Super Short Squeeze bereits eingetreten war, zu entscheiden, die Gewichtung der VW-Stammaktien im Dax ab dem 3. November 2008 auf zehn Prozent zu begrenzen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass einerseits inzwischen die Deutsche Börse AG und andere Indexherausgeber nur noch von einem Free Float der VW-Stammaktien von unter sechs Prozent ausgehen, also den am 26. Oktober 2008 gemeldeten CSO-Anteil fest Porsche zuordnen, andererseits aber die BaFin immer noch davon ausgeht, dass solche CSOs keine meldepflichtigen Aktienbezugsrechte sind?
Warum hält es die Bundesregierung – unter Berücksichtigung der EU- Richtlinien über zulässige Marktpraktiken (2004/72/EG) und Marktmissbrauch (2003/6/EG) – für sachlich gerechtfertigt, Finanzinstrumente wie „cash settled equity swaps“ nicht in den Anwendungsbereich von § 25 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) einzubeziehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Deutschen Börse AG angesichts des Falls Porsche/VW erlassenen neuen Regeln?