Bürokratieabbaupotentiale beim Elektro- und Elektronikgerätegesetz
der Abgeordneten Birgit Homburger, Horst Meierhofer, Michael Kauch, Angelika Brunkhorst, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist unter anderem die Vermeidung und Verminderung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten. Hierbei setzt das Gesetz richtigerweise auf eine umfassende Produktverantwortung der Privatwirtschaft. So schreibt § 6 Absatz 1 ElektroG für die Abwicklung der Rücknahme gebrauchter Geräte die Einrichtung einer durch die Hersteller organisierten und finanzierten gemeinsamen Stelle vor. Die auf dieser Grundlage geschaffene Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) koordiniert zum einen die Aufstellung und Abholung der Sammelbehälter durch die Hersteller und berechnet unter anderem in eigener Zuständigkeit die zeitlich und örtlich gleichmäßige Verteilung der Abholpflichten auf alle registrierten Hersteller. Darüber hinaus nimmt die EAR als vom zuständigen Umweltbundesamt (UBA) beliehene Stelle die diesem obliegenden Aufgaben einschließlich der Vollstreckung der hierzu ergehenden Verwaltungsakte wahr. Hierzu gehören unter anderem die Registrierung der Hersteller sowie der Erlass von Abholanordnungen.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden mittelständischer Unternehmen hatte die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag die mit dem Vollzug des ElektroG verbundenen Bürokratiekosten bereits zu Jahresbeginn im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung thematisiert (Altgeräteentsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Bundestagsdrucksache 16/8129). In ihrer Antwort vom 29. Februar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8329) führte die Bundesregierung seinerzeit aus, den Vollzug der Regelungen gemeinsam mit der Stiftung EAR nochmals überprüfen zu wollen. Unterdessen beklagen kleine und mittlere Hersteller und Importeure von Elektrogeräten jedoch unverändert, dass sie im Vergleich zu größeren Unternehmen, die ebenfalls zum Kreis der Verpflichteten gehören, überproportional häufig mit kostenintensiven Pflichten konfrontiert würden. Eine Registrierung der betreffenden Produkte könne über die Internetpräsenz der Stiftung EAR von einem juristischen Nicht-Fachmann de facto kaum geleistet werden. Die Beauftragung von darauf spezialisierten Dienstleistungsunternehmen sei extrem kostspielig; die zusätzlich zu den tatsächlich entstehenden Entsorgungskosten zu tragenden Aufwendungen beliefen sich im Einzelfall auf mehrere tausend Euro. Zwar sind die Regelungen zur Altgeräteentsorgung im Elektro- und Elektronikbereich seinerzeit in enger Abstimmung und unter Mitwirkung der Branchen formuliert worden. Nicht zuletzt ist dabei auch dem Wunsch der Betroffenen nach möglichst weitgehender Selbstorganisation durchaus entsprochen worden.
Dennoch begründen aktuelle Erfahrungen mit dem praktischen Normenvollzug den Wunsch, flexiblere, einfachere und kostengünstigere Wege für den Vollzug zu finden. Dies gilt u. a. dann, wenn die betreffenden Artikel zunächst lediglich auf deren Marktgängigkeit getestet werden sollen. Da es dem Vernehmen nach keine Möglichkeit gibt, die Registrierung und den damit verbundenen hohen administrativen Aufwand zumindest für jene Produkte aufzuschieben, deren Marktgängigkeit erst getestet werden soll, können die Stückkosten für eine Registrierung in solchen Fällen prohibitiv sein und die Markteinführung ggf. verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass derzeit keine Möglichkeit existiert, die Registrierung zumindest für solche Produkte aufzuschieben, deren Marktgängigkeit erst getestet werden soll, und wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt stattdessen dar?
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der damit verbundene administrative Aufwand im Einzelfall unvertretbar hoch sein kann, und dass die Markteinführung damit a priori verhindert werden könnte?
3. Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesem Missstand abzuhelfen und den betroffenen Unternehmen mögliche Wachstumspotentiale nicht zu verbauen?
4. Welche Erfahrungen wurden mit dem Vollzug des ElektroG seit der Antwort der Bundesregierung auf die eingangs zitierte Kleine Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag allgemein gemacht, und zu welchen Ergebnissen haben die in der eingangs zitierten Antwort der Bundesregierung avisierten Überprüfungen bisher geführt?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die Regelungen und der Vollzug des ElektroG von den betroffenen Unternehmen zwischenzeitlich bewertet werden? Wenn ja, wie lauten diese Erfahrungen, und welche konkreten Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Vollzugs- und Verwaltungskosten für die betroffenen Unternehmen durch die Regelungen und den Vollzug des ElektroG bisher entstanden sind, und wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
7. Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, sich über diese Kostenwirkung im Einzelnen kundig zu machen? Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, auf welche Weise, und innerhalb welches konkreten Zeitraums?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Kosten für die vom ElektroG betroffenen Unternehmen, die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der eingangs zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag „im Rahmen ihrer individuellen Selbstverantwortung auch Dienstleistungsunternehmen beauftragen“ könnten, damit durchschnittlich verbunden sind, und wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
9. Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, sich über diese Kostenwirkung im Einzelnen kundig zu machen? Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, auf welche Weise, und innerhalb welches konkreten Zeitraums?
10. Ist die Bundesregierung noch immer unverändert der Auffassung, dass die „Meldepflichten der Hersteller nach dem ElektroG in Ansehung der damit verfolgten umweltpolitischen Zielsetzungen keinen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand darstellen“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der eingangs zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag), und wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung im Eindruck der eingangs vorgetragenen Sachverhalte?
11. Schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten für die Einführung einer „Kleinmengenregelung“ auf europäischer Ebene unverändert kritisch ein (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der eingangs zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag)?
12. Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung dennoch in diesem Sinne auf europäischer Ebene initiativ zu werden?
13. Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in diesem Sinne zu ergreifen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Registrierung über das EAR zunächst auf der Grundlage einer vorab geschätzten Mengenangabe vorzunehmen, die monatlichen Zahlungsverpflichtungen daran auszurichten, und die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen am Ende des betreffenden Jahres im Sinne einer Nachzahlung oder Rückerstattung zu berücksichtigen?
Fragen14
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass derzeit keine Möglichkeit existiert, die Registrierung zumindest für solche Produkte aufzuschieben, deren Marktgängigkeit erst getestet werden soll, und wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt stattdessen dar?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der damit verbundene administrative Aufwand im Einzelfall unvertretbar hoch sein kann, und dass die Markteinführung damit a priori verhindert werden könnte?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesem Missstand abzuhelfen und den betroffenen Unternehmen mögliche Wachstumspotentiale nicht zu verbauen?
Welche Erfahrungen wurden mit dem Vollzug des ElektroG seit der Antwort der Bundesregierung auf die eingangs zitierte Kleine Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag allgemein gemacht, und zu welchen Ergebnissen haben die in der eingangs zitierten Antwort der Bundesregierung avisierten Überprüfungen bisher geführt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie die Regelungen und der Vollzug des ElektroG von den betroffenen Unternehmen zwischenzeitlich bewertet werden?
Wenn ja, wie lauten diese Erfahrungen, und welche konkreten Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Vollzugs- und Verwaltungskosten für die betroffenen Unternehmen durch die Regelungen und den Vollzug des ElektroG bisher entstanden sind, und wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, sich über diese Kostenwirkung im Einzelnen kundig zu machen?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, auf welche Weise, und innerhalb welches konkreten Zeitraums?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Kosten für die vom ElektroG betroffenen Unternehmen, die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der eingangs zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag „im Rahmen ihrer individuellen Selbstverantwortung auch Dienstleistungsunternehmen beauftragen“ könnten, damit durchschnittlich verbunden sind, und wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, sich über diese Kostenwirkung im Einzelnen kundig zu machen?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, auf welche Weise, und innerhalb welches konkreten Zeitraums?
Ist die Bundesregierung noch immer unverändert der Auffassung, dass die „Meldepflichten der Hersteller nach dem ElektroG in Ansehung der damit verfolgten umweltpolitischen Zielsetzungen keinen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand darstellen“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der eingangs zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag), und wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung im Eindruck der eingangs vorgetragenen Sachverhalte?
Schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten für die Einführung einer „Kleinmengenregelung“ auf europäischer Ebene unverändert kritisch ein (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der eingangs zitierten Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag)?
Wenn ja, gedenkt die Bundesregierung dennoch in diesem Sinne auf europäischer Ebene initiativ zu werden?
Wenn nein, weshalb nicht, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung in diesem Sinne zu ergreifen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Registrierung über das EAR zunächst auf der Grundlage einer vorab geschätzten Mengenangabe vorzunehmen, die monatlichen Zahlungsverpflichtungen daran auszurichten, und die tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen am Ende des betreffenden Jahres im Sinne einer Nachzahlung oder Rückerstattung zu berücksichtigen?