Zusagen der Bundesregierung an die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Medienmarkt in der Bundesrepublik Deutschland ist insbesondere durch das institutionalisierte duale Rundfunksystem sowie die andauernde Entwicklung hin zu konvergenten Diensten und Technologien geprägt. Die beiden Säulen des dualen Systems sind der öffentlich-rechtliche Rundfunk einerseits und die privaten Anbieter von Rundfunk und Mediendiensten andererseits. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist dabei zugleich Marktteilnehmer als auch – nicht zuletzt aufgrund der staatlich garantierten Finanzierung – entscheidender Einflussfaktor auf die Wettbewerbssituation privater Rundfunk- und Medienunternehmen.
Im März 2005 hatte die Europäische Kommission der Bundesregierung ihre Einschätzung mitgeteilt, dass sie die Finanzierungsregelungen zugunsten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland für nicht mehr mit europäischem Recht vereinbar halte. Daraufhin hatte die Bundesregierung in einer Stellungnahme sowie in weiteren Informationen Zusagen an die EU-Kommission übermittelt. Mit diesen Zusagen wurden zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland weitgehende Vereinbarungen zur Finanzierung und zur Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks getroffen, die letztendlich zur vorläufigen Einstellung des Beihilfeverfahrens führten („Mitteilung der Kommission vom 25. April 2007, Betreff: Staatliche Beihilfe E 3/2005 (ex- CP 2/2003, CP 232/2002, CP 43/ 2003, CP 243/2004 und CP 195/2004) – Deutschland – Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland“; infolge „Beihilfekompromiss“).
Die von der Bundesregierung im Sinne einer Kompromissfindung getätigten Zusagen müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Datum der Entscheidung der Europäischen Kommission in nationales Recht umgesetzt werden. Zu diesem Zweck haben die Ministerpräsidenten der Länder den Entwurf eines 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages mit Stand vom 22. Oktober 2008 vorgelegt, der voraussichtlich am 18. Dezember 2008 von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen und den Bundesländern zur Ratifikation vorgelegt werden soll.
Da ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet war und die Bundesregierung sowohl Adressat der EU-Kommission als auch verantwortlicher Ansprechpartner im Hinblick auf die eingegangenen Zugeständnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen ist, trägt die Bundesregierung eine Verantwortung für die Umsetzung jener Maßnahmen, nicht zuletzt, um die Wiederaufnahme des Beihilfeverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Steht die Bundesregierung weiterhin hinter der Umsetzung der von ihr an die EU-Kommission eingegangenen Zugeständnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen, und wie begründet sie diese Auffassung?
In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung an der Umsetzung der Zugeständnisse und Maßnahmen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr eingegangenen Zugeständnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen im Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt werden, so dass die Wiederaufnahme des Beihilfeverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewendet werden kann?
Entspricht der Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 22. Oktober 2008 nach Auffassung der Bundesregierung insgesamt den im Beihilfekompromiss verankerten Zugeständnissen und Maßnahmen, und wenn ja, wie wird dies begründet?
Entspricht der Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 22. Oktober 2008 nach Auffassung der Bundesregierung in seinen einzelnen Regelungen den spezifischen Zugeständnissen und vorgeschlagenen Maßnahmen im Beihilfekompromiss, und wo genau finden sich die jeweiligen Punkte des Kompromisses (Randnummern 322 bis 357) im Entwurf wieder (bitte exakte Angabe der Stelle im Entwurf des Staatsvertrages)?
Teilt die Bundesregierung die vom Intendanten des Saarländischen Rundfunks und Vorsitzenden der ARD Fritz Raff am 29. Oktober 2008 im ARD-Mittagsmagazin geäußerte Auffassung, dass der Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 22. Oktober 2008 keinerlei Einschränkungen an den Möglichkeiten der Onlineaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten macht, und wie begründet sie diese Haltung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im geltenden und in allen zukünftigen Rundfunkstaatsverträgen niedergelegten Grundsätze auch wettbewerbspolitische Auswirkungen auf verschiedene Medienmärkte haben?
Wenn nein, wie gelangt die Bundesregierung zu dieser Auffassung?
Wenn ja, auf welchen Märkten vermutet sie Auswirkungen, und wie bewertet sie diese?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass aufgrund der – auch von Teilnehmern am Wettbewerb geäußerten – wettbewerblichen Auswirkungen des Rundfunkstaatsvertrages sich auch der für Wettbewerbsrecht zuständige Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung der von der Bundesregierung eingegangenen Zugeständnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen beteiligen sollte, und wenn nein, wieso nicht?
Sind der Bundesregierung die von der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding im Zusammenhang mit ihrer Rede zum Thema „Zu Gast bei Peter Müller: Europa contra ARD und ZDF? Welche Perspektive lässt die EU-Kommission dem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland?“ (speech/08/597) am 10. November 2008 in Berlin vorgebrachten Argumente im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrages bekannt, und wie bewertet sie diese?
Wie bewertet die Bundesregierung die dort angesprochenen „6 Mythen“ sowie die entsprechenden Aussagen dazu seitens der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding, dass „für die ,Public Value‘-Prüfung vielmehr unabhängige und sachkundige Schiedsrichter [benötigt werden], die in der Lage sind, zwischen den verschiedenen Interessen objektiv und fair zu entscheiden“ (speech/08/597, S. 7)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das System der Binnenkontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten solche unabhängigen und sachkundigen Schiedsrichter garantiert, und worin liegt die entsprechende Auffassung begründet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding, dass für den Fall, dass der „Public Value“-Test weiterhin durch die Rundfunkräte der Landesrundfunkanstalten bzw. durch den ZDF-Fernsehrat durchgeführt werden soll, diese Räte „in ihrer persönlichen Unabhängigkeit gegenüber ARD und ZDF und auch in ihrer sachlichen und finanziellen Ausstattung erheblich gestärkt werden“ müssen (speech/08/597, S. 7)?
Ist das System der Binnenkontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Sicht der Bundesregierung zeitgemäß und geeignet, um eine wirksame Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten, und wie begründet die Bundesregierung diese Auffassung?
Ist der Bundesregierung das Modell der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Großbritannien geläufig, und wenn ja, kann sie dieses darlegen?
Könnte aus Sicht der Bundesregierung das Modell der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Großbritannien ein Vorbild für die deutsche Rundfunklandschaft sein, und wie begründet sie diese Auffassung?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen die Übernahme der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch die Landesmedienanstalten, um eine unabhängige, externe und professionelle Kontrolle sicherzustellen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in der Bundesrepublik Deutschland 22 öffentlich-rechtliche Fernsehkanäle notwendig sind, um einerseits die mediale Grundversorgung der Bevölkerung und eine ausreichend pluralistische Medienvielfalt und andererseits einen fairen und freien Wettbewerb im Medienmarkt sicherzustellen?
Wie begründet die Bundesregierung die Auffassung im Hinblick auf die vorangegangene Frage, und wie bewertet sie jeden einzelnen im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 22. Oktober 2008 angesprochenen Fernsehkanal im Hinblick auf seinen spezifischen öffentlichrechtlichen Mehrwert sowie seine wettbewerblichen Auswirkungen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die vollständige Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dazu beitragen könnte, einen fairen und freien Wettbewerb im Medienmarkt sicherzustellen?
Welche Gründe sprechen ganz grundsätzlich für und gegen eine Vereinheitlichung der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk, der übrigen Medienaufsicht und der Aufsicht und Regulierung des Telekommunikationsmarktes?
Wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die unterschiedlichen Aufsichtsmodelle im deutschen Rundfunksystem (externe, auf hauptberufliche Mitarbeiter gestützte sowie von den Rundfunkanstalten sachlich, örtlich und finanziell unabhängige Kontrolle durch Landesmedienanstalten im privaten Rundfunk, ehrenamtliche Binnenkontrolle beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk) sachgerecht sind, und wie begründet sie ihre Einschätzung?
Welche Gründe sprechen ganz grundsätzlich für und gegen die sachliche, örtliche und finanzielle Loslösung der Rundfunk-/Fernsehräte von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie für und gegen die Schaffung hauptberuflicher Kontrolleure oder zumindest externer Geschäftsstellen zur Unterstützung der Kontrolleure bei ihren Aufsichtspflichten?
Welche weiteren Maßnahmen empfiehlt die Bundesregierung, um den allgemeinen Rechtsrahmen im Medien- und Kommunikationssektor an die fortschreitende Konvergenz der Medien anzupassen?
In welcher Form hat sich die Bundsregierung im Zuge des Konsultationsverfahrens in die Überarbeitung der Mitteilung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (EU-Rundfunkmitteilung) eingebracht?
Wie bewertet die Bundesregierung den vorliegenden Entwurf der EU-Rundfunkmitteilung, und wie wird sie sich in das weitere Verfahren einbringen?