Bundesförderung von Jugendfreiwilligendiensten und Möglichkeiten der verstärkten Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich zu engagieren. Wer ein FSJ/FÖJ absolvieren möchte, muss die Schulpflicht erfüllt haben, unter 27 Jahre alt sein und in der Regel zwölf Monate (mindestens sechs, höchstens 18 und in Ausnahmefällen 24 Monate) seiner Zeit zur Verfügung stellen. Auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle des Zivildienstes gemäß § 14c des Zivildienstgesetzes (ZDG) einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst absolvieren.
Weit mehr als 30 000 Jugendliche nutzen derzeit die Möglichkeit, im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) soziale Erfahrungen zu sammeln, sich bürgerschaftlich zu engagieren und sich somit auch einem Bildungsprozess zu stellen. Die positiven Wirkungen eines FSJ auf die Entwicklung und Integration junger Menschen sind allgemein anerkannt. Nicht selten werden durch die Jugendfreiwilligendienste den Jugendlichen vollkommen neue Perspektiven für ihr weiteres Leben aufgezeigt.
Die durch den Bund geförderten Jugendfreiwilligenplätze liegen jedoch weit unter den genannten 30 000 Plätzen.
Für das Haushaltsjahr 2009 ist eine Förderung von ca. 24 300 Jugendfreiwilligenplätzen vorgesehen. Diese teilen sich nach in ca. 18 600 standardisiert geförderte Plätze und ca. 5 700 Plätze, die nach § 14c ZDG gefördert werden auf, also denjenigen Plätzen, die nur jungen Männern offenstehen:
- Bundesförderung für das Jahr 2009:
- FSJ 16 420 Plätze 14,3 Mio. Euro
- FÖJ 2 170 Plätze 3,3 Mio. Euro
- Summe 18 600 Plätze 17,3 Mio. Euro
- FSJ nach § 14c ZDG 4 400 Plätze 23,16 Mio. Euro
- FÖJ nach § 14c ZDG 3 000 Plätze 6,84 Mio. Euro
- Summe 5 700 Plätze 31,36 Mio. Euro
Es fällt auf, dass die Förderungssummen für ein FSJ/FÖJ nach § 14c ZDG in keinem Verhältnis zu der Förderung eines normalen FSJ/FÖJ Platzes steht. Die Argumentation der Bundesregierung, dass dies so sein müsse, da das FSJ/FÖJ in Fällen des § 14c ZDG Aufgaben des Bundes wahrnehme, erstaunt, da alle anderen Institutionen, die als Ersatz für den Zivildienst gemäß der § 14a, b ZDG gelten, keinerlei Förderung durch den Bund erhalten. Im Gegenteil: In Fällen des § 14b ZDG (Anderer Dienst im Ausland) muss der Jugendliche seinen Ersatz für den Zivildienst sogar de facto selbst finanzieren. Leistet der Jugendliche den Auslandsdienst weltwärts statt des Zivildienstes ab, so wird unter absolut gleichen Gegebenheiten wie bei § 14c ZDG, der Auslandsdienst weltwärts nicht aus dem Zivildiensthaushalt, sondern aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bestritten.
Auch im Fall des § 14 ZDG, also der Verpflichtung des eigentlich Zivildienstpflichtigen für 6 Jahre bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem THW, erhalten diese Institutionen keinerlei Förderung seitens des Bundes für die Aufnahme der Zivildienstleistenden bzw. allgemein der Wehrpflichtleistenden nach § 13a Wehrpflichtgesetz.
Die Argumentation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist also in sich nicht stimmig.
Durch den Bundeshaushalt werden die Jugendfreiwilligendienste teilweise finanziert. Diese Finanzierung darf sich jedoch, nach Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, höchstens auf den Bildungsanteil dieser Dienste erstrecken. Es fällt auf, dass die finanzielle Förderung seitens des Bundes für die verschiedenen Jugendfreiwilligendienste sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, ob der jeweilige Dienst im In- oder Ausland geleistet wird.
- Förderungsbeträge:
- FSJ Inland: 72,00 Euro pro Teilnehmer/Monat
- FSJ Ausland: 92,00 Euro pro Teilnehmer/Monat
- FSJ nach § 14c ZDG 421,50 Euro pro Teilnehmer/Monat (nur für Männer)
- FÖJ Inland: 153,00 Euro pro Teilnehmer/Monat
- FÖJ Ausland: 153,00 Euro pro Teilnehmer/Monat
- FÖJ nach § 14c ZDG 421,50 Euro pro Teilnehmer/Monat (nur für Männer)
- weltwärts 580,00 Euro pro Teilnehmer/Monat
Derzeit werden ca. 10 Prozent der Kosten im FSJ und ca. 20 Prozent der Kosten im FÖJ durch den Bund gefördert, den Rest finanzieren Träger und Länder.
Ein weiterer Jugendfreiwilligendienst „weltwärts“ wird zu einem überwiegenden Teil seitens des Bundes finanziert, während sich das BMFSFJ bei der Förderung des FSJ/FÖJ im Ausland immer darauf zurückzog, nur den Bildungsanteil finanzieren zu dürfen, dies gilt auch für Entwicklungsländer.
Bei den stark divergierenden Werten bleibt die Frage offen, wie das BMFSFJ zu der juristischen Bewertung gelangt, dass bei den Jugendfreiwilligendiensten nur die pädagogische Begleitung finanziert werden darf, die bei gleicher juristischer Grundlage zwischen 72,00 und 153,00 Euro pro Teilnehmer/Monat divergiert.
Der Bundesminister des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, und die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, veröffentlichten am 25. November 2008 in einer Pressekonferenz ihre Vorstellungen und Strategien, um Jugendliche mit einem eher geringeren Bildungsniveau durch bürgerschaftliches Engagement aktiver am Gemeinwesen teilhaben zu lassen. Im Bereich der bürgerschaftlichen Engagements sind die Jugendfreiwilligendienste der traditionelle Ort für dieses Engagement. Besonders durch den hohen Bildungsaspekt sind diese Dienste aus pädagogischer Sicht für benachteiligte Jugendliche eigentlich besonders interessant. Auch der Nationale Integrationsplan (NIP), den Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, Bundesbeauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Ende 2007 vorgestellt hat, sieht dies so und betont, dass die Bemühungen verstärkt werden müssen, Jugendliche mit Migrationshintergrund für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen.
Mit Schreiben vom 1. Oktober 2008 hat gegenüber diesen öffentlichen Bekundungen Staatssekretär Gerd Hoofe Bundesarbeitskreis FSJ mitgeteilt, dass nach Ansicht des BMFSFJ eine Aufstockung der Förderpauschale von 72,00 Euro für das FSJ/Inland für Jugendliche aus benachteiligten Milieus nicht möglich sei. Ohne eine solche Aufstockung dürfte aber das Ziel, benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund mit Hilfe bürgerschaftlichen Engagements besser in die Gesellschaft zu integrieren, kaum zu realisieren sein, da für deren erfolgreiche pädagogische Begleitung mehr Geld aufgewendet werden muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Aus welcher juristischen Begründung heraus darf der Bund bei den Jugendfreiwilligendiensten lediglich die pädagogische Begleitung finanzieren?
Aus welchen Gründen wird bei FSJ und FÖJ die pädagogische Begleitung in unterschiedlicher Höhe seitens des Bundes finanziert, obwohl der Umfang der pädagogischen Begleitung gleich ist?
Ist es zutreffend, dass das finanzielle Niveau der pädagogischen Begleitung im FSJ mindestens auf das Niveau im FÖJ angehoben werden könnte, ohne in juristische Schwierigkeiten zu gelangen?
Sollen die unterschiedlichen Förderungshöhen für die pädagogische Begleitung im FSJ/FÖJ weiterhin fortbestehen oder ist eine Gleichbehandlung von FSJ und FÖJ geplant? Wann soll diese gegebenenfalls umgesetzt werden?
Seit wann bestehen die aktuellen Förderungshöhen für die pädagogische Begleitung im FSJ und FÖJ?
Hält die Bundesregierung die aktuellen Förderungshöhen weiterhin für angemessen oder ist eine Erhöhung geplant?
Falls eine Erhöhung geplant ist, wie hoch sollte diese ausfallen, und wann soll sie umgesetzt werden?
Warum unterscheidet sich die Höhe der Bundesförderung für die pädagogische Begleitung beim FSJ im Inland und Ausland, während es beim FÖJ in finanzieller Hinsicht unerheblich ist, ob die pädagogische Begleitung im In- oder Ausland stattfindet?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Engagement von Jugendlichen in Jugendfreiwilligendiensten bei?
Hält die Bundesregierung das Engagement von benachteiligten Jugendlichen und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Jugendfreiwilligendiensten für sinnvoll?
Welchen Stellenwert für die Integration von Migranten haben die Jugendfreiwilligendienste?
Wie könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Jugendfreiwilligendienste attraktiver für benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Migrationshintergrund gestaltet werden?
Ist hierfür eine Intensivierung der pädagogischen Begleitung notwendig, und wenn ja, in welchem Umfang?
Ist die Bundesregierung bereit die Aufnahme benachteiligter Jugendlicher in die Jugendfreiwilligendienste durch einen finanziellen Zuschuss, z. B. durch eine Erhöhung der Förderpauschale für diesen Personenkreis bzw. durch eine allgemeine Erhöhung der Förderpauschale bei gleichzeitiger Mindestaufnahme eines bestimmten Prozentsatzes benachteiligter Jugendlicher in die Jugendfreiwilligendienste zu fördern?
Warum will sich die Bundesregierung nicht an der Förderung besonders benachteiligter Jugendlicher beteiligen?
Warum sieht die Bundesregierung nur eine Notwendigkeit sich an der Finanzierung der Jugendfreiwilligendienst gemäß § 14c ZDG zu beteiligen?
Warum müssen Jugendliche einen Dienst nach § 14b ZDG quasi selbst finanzieren, und was unterscheidet diesen somit von einem Dienst nach § 14c ZDG?
Warum bekommen die Freiwillige Feuerwehren, das THW etc. keine Entschädigung analog dem § 14c ZDG, wenn diese Institutionen Wehrpflichtige für 6 Jahre als Ersatz für die Ableistung ihres Grundwehr- bzw. Zivildienstes aufnehmen?
Teilt die Bundesregierung die Aussagen der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, dass es durch den § 14c ZDG zu einer Bevorzugung von Männern beim FSJ/FÖJ kommt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die besondere Frauenförderung im Programm „weltwärts“, die nach Aussagen des zuständigen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingefügt wurde, da es nach dessen Auffassung zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung von Männern bei den Jugendfreiwilligendiensten kommt?