Open University – Förderung und Förderfähigkeit des freien Hochschulzugangs
der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das „Open-University“-Modell, welches auf den grundlegenden Ansätzen und Erfahrungen der 1969 gegründeten Open University (OU) in Großbritannien aufbaut, erfreut sich zunehmender Beliebtheit – auch außerhalb des Vereinigten Königreichs. Das Konzept sieht vor, dass Kurse, Zertifikate, Diploma und Universitätsabschlüsse wie BA, MA oder MBA im Fernstudium angeboten werden und auch für Personen ohne formalen Bildungsabschluss zugänglich sind.
Die OU ist mittlerweile auch in Deutschland anerkannt und die Universität Hamburg hat bereits 1996 einen Kooperationsvertrag mit der Open University unterzeichnet. Auch die Friedrich-Schiller-Universität Jena hält ein derartiges Angebot vor. Seither informiert u. a. die Arbeitsstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung über Studienangebote der OU und koordiniert Veranstaltungen für Interessenten und Studierende. Derzeit sind etwa 1 800 in Deutschland wohnhafte Studierende an der Open University eingeschrieben.
„Open-University“-Modelle eignen sich in idealer Weise dazu, den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung zu eröffnen und die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu stärken.
Die Bundesregierung erklärte auf Anfrage der Fraktion der FDP, „Wie die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern gezeigt haben, kann hierdurch ein deutlicher Fortschritt zur Verbesserung des Übergangs zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung erzielt werden“ (Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufstiegsstipendien und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung“; Bundestagsdrucksache 16/10753). In diesem Zusammenhang bekundete die Bundesregierung ihre Absicht, im Rahmen der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ den Wettbewerb „Lebenslange wissenschaftliche Qualifizierung“ auf den Weg zu bringen, welcher u. a. die Integration von beruflich Qualifizierten in die Hochschulbildung erhöhen soll.
Drucksache 16/11461 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Inwiefern hält die Bundesregierung – auch unter Berücksichtigung des Europarechts und der Äußerung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) aus dem Jahr 2001 an die britische Open University – Fernstudiengänge an Hochschulen der EU-Mitgliedstaaten für BAföG-förderfähig?
Inwiefern hält die Bundesregierung, gerade auch vor dem Hintergrund der Antwort auf die Kleine Anfrage „Aufstiegsstipendien und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung (Bundestagsdrucksache 16/10753)“, Fernstudiengänge an Hochschulen im Rahmen des „Aufstiegsstipendiums“ für förderfähig?
Welche Gründe führt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der zunehmenden Möglichkeit bei Universitäten Präsenzveranstaltungen auch (bei persönlicher Abwesenheit) „online“ zu sehen – für eine Unterscheidung in (förderfähiges) Präsenzstudium im EU-Ausland und (ggf. nicht förderfähiges) Fernstudium im EU-Ausland an?
Hält die Bundesregierung die Entwicklung von deutsch-britischen Fernstudiengängen im Rahmen der Förderung durch den DAAD auch dann für förderfähig, wenn diese Fernstudiengänge für Personen (In- und Ausländer) ohne Hochschulzugangsberechtigung „nur“ zu einem britischen Bachelorabschluss führen?
Mit welcher Begründung?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob und inwieweit die Studierneigung bei „älteren“ Menschen durch ein Studienangebot analog des OU-Modells gesteigert werden könnte?
Welche Informationen liegen vor?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll, das Informationsportal des DAAD zu erweitern, um im Ausland ansässige Bildungsinländer (z. B. mit Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer) auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, ohne Abitur und im Rahmen eines Online-Angebots in Deutschland studieren zu können?
Hält es die Bundesregierung für geboten, dass die Angebote der Open Universities im EU-Ausland im Rahmen des DAAD-Online-Angebotes dargestellt werden?
Inwiefern sieht die Bundesregierung diesbezüglich eine Handlungsnotwendigkeit?
Inwiefern wären einzelne Bundesländer im Rahmen der jeweiligen Hochschulgesetzgebung und der länderübergreifenden Vereinbarungen in der Lage, einen völlig offenen Hochschulzugang analog des „Open University Konzepts“ umzusetzen?
Würde die Bundesregierung einen solchen Schritt begrüßen und unterstützen?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll und praktikabel, bei der Entwicklung englischsprachiger BA-Studiengänge künftig verstärkt mit englischsprachigen Fernuniversitäten zu kooperieren, auch um kostenintensive technische Doppelentwicklungen im Bereich des E-Learning zu vermeiden?
Welche Gründe kann die Bundesregierung für diese Annahme anführen?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für angebracht, dass auch Hochschulen bzw. Hochschullehrer, auch aus dem EU-Ausland, beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung für ein Aufstiegsstipendium vorschlagen können?
Inwiefern könnten Angebote der Open Universities dem Anliegen entsprechen, duale Karrieren im Spitzensport zu fördern, gerade indem E-Learning und Blended-Learning an ausgewählten Hochschulen durchgeführt und gefördert werden, ohne eine dauerhafte Präsenz erforderlich zu machen?
Wird die Bundesregierung – wie im Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Bundestagsdrucksache 16/10882) gefordert – Modellprojekte an ausgewählten Hochschulen im Bereich des E-Learning und Blended-Learning „ohne dauernde Präsenzpflicht“ fördern?
Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und ab wann?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Olympiastützpunkte wie Arbeitgeber (dort ist das Vorschlagesrecht bereits gegeben) ein Vorschlagsrecht für „Aufstiegsstipendien“ erhalten sollen?
Wie wird diese Haltung begründet?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung die Anerkennung von deutschen IHK-Weiterbildungsabschlüssen (z. B. Fachwirte IHK) zu fördern und sich im EU-Ausland dafür einzusetzen, dass diese Weiterbildungen auf ein Hochschulstudium angerechnet werden können?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass katholische Priester ohne Abitur und ohne Hochschulstudium (es gibt in Deutschland mehr als 400, alle ausgebildet am Studienhaus St. Lambert in Grafschaft bei Bonn) z. B. klassische Sprachen an deutschen Hochschulen (auch im Fernstudium) studieren können sollten?
Wie wird die Auffassung der Bundesregierung begründet?