Stand der Rehabilitierung der Opfer von SED-Unrecht
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR trat am 29. August 2007 in Kraft. Das gibt Anlass zu einer Bestandsaufnahme hinsichtlich der durch das Gesetz eingeführten Besonderen Zuwendung, der so genannten Opferrente, für politische Häftlinge des SED-Regimes sowie hinsichtlich der Situation weiterer Opfergruppen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Liegen der Bundesregierung zwischenzeitlich Statistiken zur Besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) vor?
Wenn nein, wann ist hiermit zu rechnen, und welche Vereinbarungen wurden diesbezüglich mit den Ländern, denen die Durchführung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes obliegt, getroffen?
Wenn ja, wie viele Anträge auf Gewährung der Besonderen Zuwendung nach § 17a StrRehaG wurden – aufgeschlüsselt nach Ländern – bislang gestellt, wie viele hiervon wurden abgelehnt, und wie viele noch nicht entschieden?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den einzelnen Ländern?
In wie vielen Fällen kam es zu einer Anrechnung des zu berücksichtigenden Einkommens?
In wie vielen Fällen erfolgte eine Ablehnung des Antrages wegen Nichterreichens der Mindesthaftzeit von sechs Monaten?
Sieht die Bundesregierung insoweit gesetzgeberischen Handlungsbedarf, z. B. für Härtefallregelungen bei Verfehlen der Mindesthaftzeit nur um wenige Tage, und wie begründet sie ihre diesbezügliche Ansicht?
Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht des 20-jährigen Jubiläums des Mauerfalls im Jahr 2009 die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der Opferpensionen noch einmal kritisch zu überprüfen, und wenn ja, in welche Richtung, bzw. wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung die rehabilitierungsrechtliche Situation von Verfolgten, die eine Haft von weniger als sechs Monaten erlitten haben, verbessern?
Wie will die Bundesregierung die rehabilitierungsrechtliche Situation von Betroffenen, die infolge der Freiheitsentziehung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, verbessern?
Wie stellt sich die rehabilitierungsrechtliche Situation von politisch Verfolgten, die vor allem in den 1970er und 1980er Jahren Widerstand geleistet haben und den so genannten Zersetzungsmaßnahmen der Stasi zum Opfer fielen, dar?
Was will die Bundesregierung zur Verbesserung der rehabilitierungsrechtlichen Situation der Opfer von so genannten Zersetzungsmaßnahmen tun?
Wie stellt sich die rehabilitierungsrechtliche Situation von politisch verfolgten Schülern dar?
Was will die Bundesregierung tun, um deren rehabilitierungsrechtliche Situation zu verbessern?
Hat die Bundesregierung das System der Rehabilitierung und Entschädigung von SED-Unrecht seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR am 29. August 2007 überprüft, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann, in welcher Weise und mit welchen Ergebnissen?
Hat die Überprüfung zur Feststellung von Regelungslücken geführt, ergibt sich hieraus Handlungsbedarf, und wenn ja, mit welchen Mitteln will die Bundesregierung tätig werden?
Wie hat sich die Zahl der direkt an die Bundesregierung gerichteten Eingaben in rehabilitierungsrechtlichen Angelegenheiten seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR entwickelt?
Ist die Bundesregierung unter Würdigung aller Umstände der Auffassung, dass das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR den Rechtsfrieden in diesem Bereich befördert hat, und seinem Ziel, Menschen, die sich in der DDR für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben, zu würdigen, gerecht wird?
Ist die Bundesregierung unverändert der Auffassung, dass mit der geltenden Rechtslage alle erheblichen Sachverhalte von in der DDR bzw. in der sowjetischen Besatzungszone begangenem Unrecht angemessen zu erfassen sind?