Energetische Nutzung von Holz
der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Angelika Brunkhorst, Hans-Michael Goldmann, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die energetische Nutzung von Holz hat im Zuge der Erhöhung des Ölpreises an Bedeutung gewonnen. Das gilt in gleicher Weise für die Nutzung von Scheitholz wie für die Nutzung von Hackschnitzeln und Holzpellets.
Der Wissenschaftliche Beirat Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat in seinem im November 2007 vorgelegten Gutachten „Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung – Empfehlungen an die Politik“ die verschiedenen Biomasseträger und deren unterschiedliche Nutzung miteinander verglichen. Dabei zeigt sich, dass die Vermeidungskosten pro eingesparter Tonne CO2-Äquivalent und die Vermeidungsleistung in Tonnen CO2-Äquivalent pro Hektar bei der Verwendung von Hackschnitzeln die mit Abstand kostengünstigste und effizienteste Möglichkeit der Erzeugung erneuerbarer Energien auf Biomassebasis ist. Der Beirat empfiehlt daher ausdrücklich, die Erzeugung von Bioenergie in wärmegeführten KWK-Anlagen (KWK – Kraft-Wärme-Kopplung) bzw. in Heizanlagen auf Basis von Hackschnitzeln. Auch der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) stellt in seinem vor kurzem veröffentlichten Gutachten „Zukünftige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung“ fest, dass „mehrjährige Anbaukulturen wie Jatropha, Ölpalmen, Kurzumtriebsplantagen und Energiegräser“ grundsätzlich zu bevorzugen sind vor einjährigen Anbaukulturen. „Bei Auswahl geeigneter Anbausysteme kann zusätzlich organischer Kohlenstoff in den Boden eingetragen werden, was sowohl die Treibhausgasbilanz als auch die Bodenfruchtbarkeit verbessert.“
Während Holzhackschnitzel im Wesentlichen in größeren Blockheizkraftwerken genutzt werden, sind Holzpellets als einfach zu handhabender Brennstoff auch für Privathaushalte geeignet. Sie bestehen aus getrocknetem, naturbelassenem Restholz (Sägemehl und Hobelspäne aus der Sägeindustrie), die ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln unter hohem Druck gepresst werden und einen Heizwert von ca. 5 kWh/kg haben. Damit entspricht der Energiegehalt von einem Kilogramm Pellets ungefähr dem von einem halben Liter Heizöl. Die Bindung der Pellets erfolgt durch das holzeigene Lignin und dem hohen Druck während des Pelletierens. Pellets sind nach Berechnungen verschiedener Institute wie der Fachhochschule für Landbau in Kiel eine kostengünstige Alternative zu fossilen Brennstoffen. Die Qualitätsanforderungen für den genormten Brennstoff sind in der Bundesrepublik Deutschland in der DIN 51 731 und in Österreich in der ÖNORM M 7135 festgelegt. Seit Frühjahr 2002 ist zusätzlich ein neues Zertifikat, „DIN plus“, auf dem Markt, das die Vorzüge der DIN 51 731 und der ÖNORM M 7135 vereint und darüber hinaus die Anforderungen an Abriebfestigkeit und Prüfverfahren definiert.
Verschiedene Clusterstudien im Bereich Forst und Holz zeigen die enorme wirtschaftliche Bedeutung von Produktion und Nutzung des nachwachsenden Rohstoffs Holz für verschiedene Regionen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen wird gesichert, Arbeitsplätze werden geschaffen. Gleichzeitig erfolgt die energetische Nutzung von Holz CO2-neutral und ist daher ein Beitrag zum Klimaschutz. Das bei der energetischen Verwertung von Holz freigesetzte CO2 hat der Baum zuvor beim Wachsen aufgenommen (geschlossener Kohlenstoffkreislauf). Holzlagerung und Holztransporte bergen anders als Lagerung und Transport von Erdöl kein Risiko für das Grundwasser, kein Risiko für Meeresverschmutzungen (Tankerunglücke).
Die von der deutschen Bundesregierung angestrebte Minderung von CO2-Emissionen von 40 Prozent unter das Niveau von 1990 bis zum Jahr 2020 sowie die Bereitstellung von 20 Prozent der Primärenergie durch Erneuerbare Energien kann zu für die Verbraucherinnen und Verbraucher vertretbaren Energiepreisen nur bei verstärkter energetischer Nutzung von Holz erreicht werden. Dennoch wird die energetische Nutzung von Holz durch die wiederholte Verschiebung der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) behindert. Weder Gerätehersteller noch Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, welche Normen zur Minderung der Feinstaubbelastung der Luft neue Geräte erfüllen müssen. Geplante Investitionen werden deshalb verschoben. Die in der Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Änderungsbedarf des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) geforderte Neudefinition des Begriffes „Wald“, die das Ziel verfolgt, die Anlage von Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen auf eine rechtlich sichere Basis zu stellen, ist ebenfalls noch nicht erfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie hat sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch in den letzten fünf Jahren entwickelt, und welcher Anteil wurde durch die energetische Nutzung von Holz erzielt?
Welcher Anteil des energetisch genutzten Holzes wird über Scheitholz, welcher Anteil über Holzhackschnitzel, über Holzpellets bereitgestellt?
Wie viel Holz wird derzeit in der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr für die Energiegewinnung eingesetzt, wie wird sich diese Menge in den nächsten Jahren auf der Grundlage der bisherigen Planungen entwickeln, und woher wird das für diese Anlagen benötigte Holz in Zukunft kommen?
Wie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland die Nachfrage nach Holz zur energetischen Verwertung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Welche Bedeutung hat in den ländlichen Räumen die Selbstwerbung von Holz?
Wie schätzt die Bundesregierung die mittel- und langfristige Entwicklung der Verfügbarkeit des nachwachsenden Rohstoffs Holz zur energetischen Verwertung ein?
In welchem Umfang wird Holz zur energetischen Verwertung importiert, aus welchen Ländern kommt das Holz, welcher Anteil betrifft Holzpellets?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass wertvolles Stammholz für die rohstoffliche Nutzung unter dem Druck der Energiepreise ebenfalls energetisch verwertet und damit die Möglichkeit einer Kaskadennutzung verhindert wird, und wenn ja, welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, dies zu verhindern?
Wie viele Biomassekraftwerke wurden im Bundesgebiet seither als Frischholzanlagen errichtet, und wie viele derartige Anlagen befinden sich derzeit im Bau bzw. in der Planung?
Wie bewertet die Bundesregierung Zielkonflikte zwischen der Biodiversitätsstrategie und der Rohstoffversorgung beim beabsichtigten Nutzungsverzicht von Wald?
Welche Rolle misst die Bundesregierung den verschiedenen Biomasseträgern für die energetische Verwertung (Holz, Mais, übrige Kulturpflanzen wie Zuckerrüben, Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Ernährungswirtschaft) unter den Gesichtspunkten Ökologie, Kosten, Verfügbarkeit und Effizienz bei, und wie schlägt sich diese Einschätzung in ihrer Politik für Erneuerbare Energien nieder?
Wie bewertet die Bundesregierung Kurzumtriebsplantagen und andere Agroforstsysteme unter dem Gesichtspunkt der Biodiversität im Vergleich zur Produktion von Biomasse in Maisdauerkulturen?
Wie bewertet die Bundesregierung die waldökologischen Auswirkungen einer zunehmenden energetischen Nutzung von Waldrestholz im Hinblick auf den damit bewirkten Entzug von Lebensraum und Lebensgrundlage für Waldlebewesen sowie mit Blick auf die Regenerationsfähigkeit, die Wasseraufnahmefähigkeit und die Humus haltende und schaffende Funktion des Waldbodens, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?
Wie sieht die Bundesregierung die energetische Nutzung von Holz unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung, und welche Optionen stehen zur Verfügung, um insbesondere Staubbelastungen aus der Verbrennung von Holz zu mindern?
Welche Verfahren haben sich als besonders geeignet erwiesen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die mehrfach verschobene Novellierung der 1. BImSchV in dieser Legislaturperiode zu beschließen mit dem Ziel, Rechtssicherheit für Anlagenhersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, die in Entwicklung, Herstellung und Kauf neuer Geräte investieren wollen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die Produktion und der Verbrauch von DIN-Plus- und Industriepellets in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt?
In welchem Umfang wird in der EU Holz energetisch genutzt, und welche Nutzungsformen (Wärme, Strom, Kraft-Wärme-Kopplung) erreichen dabei welchen Anteil?
Wie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland die Anzahl der Anlagen, in denen Scheitholz, Holzhackschnitzel und Holzpellets energetisch verwertet werden, entwickelt, und welchen Anteil haben KWK-Anlagen?
Wie groß ist der Anteil der Anlagen bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 kW, und wie sieht die mittelfristige Prognose aus?
In welcher Weise beeinflusst der Rückgang des Holzabsatzes die Pelletproduktion?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Experten der Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die sich für eine Änderung des Bundeswaldgesetzes aussprachen mit dem Ziel, für die Anlage und Nutzung von Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen Rechtssicherheit zu schaffen, und wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Bundeswaldgesetz in dieser Legislaturperiode zu ändern, um für die Anlage und Nutzung von Agroforstsystemen und Kurzumtriebsplantagen Rechtssicherheit zu schaffen, und wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wann legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf vor?
Wie ist der Stand der Entwicklung von größeren Pelletheizanlagen, die für den Einsatz im kommunalen und gewerblichen Bereich sowie bei Wärmenetzen geeignet sind, und wie viele Anlagen mit einer Nennwärmeleistung über 100 kW sind in Betrieb und in Planung?
Welche Forschungsansätze sollen hinsichtlich der energetischen Nutzung von Holz in dem neu gegründeten Biomasseforschungszentrum verfolgt werden, und wer sind die Kooperationspartner?
Welchen Flächenbedarf wird nach Einschätzung der Bundesregierung und gegenwärtigem Entwicklungsstand die Produktion von BtL-Kraftstoff (BtL – Biomass to Liquid – dt. Biomasse zu Flüssigkeit) pro industrieller Anlage aus Waldrestholz bzw. Holz aus Kurzumtriebsplantagen beanspruchen?
Wie bewertet die Bundesregierung die waldökologischen Auswirkungen des im Zuge einer massiv gesteigerten energetischen Nutzung von Waldrestholz verstärkt zum Einsatz kommenden schweren Geräts, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab?