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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ratifikationsstand von internationalen Menschenrechtsabkommen und Zusatzprotokollen durch die Bundesrepublik Deutschland sowie Rücknahme von deutschen Vorbehalten

<span>Rücknahme deutscher Vorbehalte gegen den VN-Zivilpakt und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Ratifikation von Zusatzprotokollen zum VN-Sozialpakt und zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Ratifizierung u. a. des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zur Anti-Folter-Konvention, des Übereinkommens zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen, der Revidierten Europäischen Sozialcharta, der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel</span>

Fraktion

FDP

Datum

14.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1146917. 12. 2008

Ratifikationsstand von internationalen Menschenrechtsabkommen und Zusatzprotokollen durch die Bundesrepublik Deutschland sowie Rücknahme von deutschen Vorbehalten

der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Erwin Lotter, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland hat zahlreiche internationale Menschenrechtsabkommen, einschließlich ihrer Zusatz- und Fakultativprotokolle, unterzeichnet und ratifiziert. Zu den wichtigsten gehören die Menschenrechtsabkommen auf Ebene der Vereinten Nationen, darunter der VN-Zivilpakt und der VN- Sozialpakt, sowie die Menschenrechtsabkommen des Europarats. In Kürze muss die Bundesregierung im Rahmen des Universellen Überprüfungsverfahrens (UPR) vor dem VN-Menschenrechtsrat darüber Bericht erstatten, wie sie die Verpflichtungen aus den VN-Abkommen national umsetzt.

Von den neun VN-Menschenrechtsabkommen hat die Bundesrepublik Deutschland acht unterschrieben und sechs ratifiziert. Während mit einer deutschen Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer/Wanderarbeitnehmerinnen und ihrer Familienangehörigen (ICRMW), dem sich auch sonst kein EU- oder EFTA-Mitglied (EFTA – European Free Trade Association) angeschlossen hat, auch künftig nicht zu rechnen ist, wird die Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen derzeit vorbereitet. Die deutsche Ratifikation des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist vom Deutschen Bundestag bereits beschlossen und bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates.

Im Rahmen des Europarats stellt die Europäische Menschenrechtskonvention mit ihren Zusatzprotokollen das rechtliche Fundament des europäischen Menschenrechtsschutzsystems dar. Weiteren Abkommen wie der Europäischen Sozialcharta ist die Bundesrepublik Deutschland ebenso beigetreten.

Durch die Verabschiedung neuer Konventionen und Abkommen sowie dazugehöriger Zusatz- und Fakultativprotokolle ist die vertragliche Einbindung der Bundesrepublik Deutschland stets in Bewegung. Obwohl die Bundesrepublik Deutschland aus seinem Selbstverständnis als demokratischem Rechtsstaat heraus umfangreiche menschenrechtliche Verpflichtungen eingegangen ist, ist es einigen Übereinkommen nicht oder noch nicht beigetreten bzw. hat Abkommen nur mit Vorbehalten ratifiziert.

Das Ziel dieser Anfrage ist, den aktuellen deutschen Ratifikationsstand mit Blick auf die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen zu ermitteln sowie die Möglichkeiten für die eventuelle Rücknahme bestehender deutscher Vorbehaltserklärungen zu klären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die eingelegten Vorbehalte gegen den VN-Zivilpakt sowie gegen das 1. Fakultativprotokoll zum VN-Zivilpakt zurücknehmen zu können?

2

Plant die Bundesregierung die Ratifizierung des am 10. Dezember 2008 von der VN-Generalversammlung angenommenen Zusatzprotokolls zum VN- Sozialpakt? Wenn ja, wann?

3

Wäre die Bundesregierung bereit, das Zusatzprotokoll zum VN-Sozialpakt auch dann zu unterzeichnen, falls sie Zweifel an der hinlänglichen Klarheit bzw. Justiziabilität einzelner wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte hat?

4

Wie ist der Umsetzungsstand des am 5. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes „zum Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die von zahlreichen unabhängigen Fachleuten geäußerte Kritik, dass die für die Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention vorgesehenen Ressourcen nicht zum Aufbau eines den Vorgaben des Fakultativprotokolls genügenden Nationalen Präventionsmechanismus ausreichen?

6

a) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um entsprechend der Aufforderung durch den Konventionsausschuss in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Voraussetzungen dafür herzustellen, dass der deutsche Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückgenommen werden kann? b) Welche Fortschritte sind in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung dieses Ziels zu verzeichnen? c) Erwägt die Bundesregierung, den Vorbehalt auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesländer zurückzunehmen?

7

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

8

Hält die Bundesregierung die Aushandlung eines Fakultativprotokolls zwecks Schaffung einer Individualbeschwerde im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte des Kindes für sinnvoll? Falls ja, welche Schritte plant die Bundesregierung hierzu zu unternehmen?

9

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung (dargelegt in Bundestagsdrucksache 16/10450, Antwort zu Frage 11), dass die UN- Wanderarbeitnehmer-Konvention Anreize dafür schaffe, ohne legalen Aufenthaltstitel einer Beschäftigung nachzugehen?

10

Würde die Ratifikation des Übereinkommens zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, weitere Straftatbestände zu schaffen bzw. Straftatbestände zu ändern? Wenn ja, inwiefern?

11

Plant die Bundesregierung weiterhin, das Übereinkommen zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen unter Vorbehalten zu ratifizieren, und wie werden diese Vorbehalte begründet?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Ratifikation unter Vorbehalten einen kritischen Präzedenzfall für weitere Unterzeichnerstaaten und damit die wirksame Umsetzung der Konvention weltweit schafft? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

13

Worauf gründet die Annahme der Bundesregierung, dass die derzeitige deutsche Rechtslage allen Anforderungen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen entspricht, keinerlei Vollzugsaufwand infolge der bereits vom Deutschen Bundestag beschlossenen Ratifizierung des Übereinkommens entsteht und insbesondere auch in Bereichen der Landesgesetzgebung, wie z. B. bei der inklusiven Bildung sowie der Unterbringung bzw. dem Freiheitsentzug psychisch erkrankter Menschen, explizit kein gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht (siehe u. a. Antwort der Bundesregierung zu der schriftlichen Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 16/10520)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer früheren Äußerungen (siehe Frage 13) die Auffassung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, die in ihrer Plenarrede zur 2. und 3. Lesung des Ratifizierungsgesetzes zum VN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen erklärt hat, dass in den Bereichen Bildung und Chancengleichheit deutlicher Handlungsbedarf herrscht (Plenarprotokoll 16/193, S. 20959)?

15

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um das am 19. März 1985 unterzeichnete, jedoch von der Bundesrepublik Deutschland nicht ratifizierte Zusatzprotokoll Nr. 7 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen?

16

Aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung weiterhin davon Abstand, die Ratifikation des Zusatzprotokolls Nr. 12 zur EMRK zu ermöglichen, wie dies die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag durch in der 15. und 16. Wahlperiode gestellte Anträge (Bundestagsdrucksache 15/4405 sowie Bundestagsdrucksache 16/3145) gefordert hat?

17

Wie ist der Stand der Ratifikationsvorbereitungen der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der am 29. Juni 2007 unterzeichneten Revidierten Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996?

18

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher von einer Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel vom 25. Januar 2005 abgesehen?

19

Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Unterzeichnung und Ratifikation der Konvention des Europarates gegen Menschenhandel zu unternehmen? Wie begründet die Bundesregierung dies?

Berlin, den 17. Dezember 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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