BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

EU-Verbot von Glühbirnen und Ökobilanz von Energiesparlampen

<span>Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip, Änderung des Verbraucherverhaltens durch niedrigeren Stromverbrauch, Ökobilanz und Entsorgungsproblematik</span>

Fraktion

FDP

Datum

09.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1147117. 12. 2008

EU-Verbot von Glühbirnen und Ökobilanz von Energiesparlampen

der Abgeordneten Gudrun Kopp, Michael Kauch, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission will schrittweise die Verwendung von Glühlampen verbieten. Nach dem EU-Beschluss sollen ab September 2009 Glühlampen mit mehr als 100 Watt aus dem Handel genommen werden. Anfang 2010 folgen solche mit mehr als 40 Watt und zwei Jahre später auch schwächere Lampen. Von dem Verbot und einem Ersatz durch so genannte Energiesparlampen erhofft sich die EU-Kommission eine Verringerung des Strombedarfs zu Beleuchtungszwecken, was zu einer jährlichen Einsparung von 23 Mio. Tonnen Treibhausgas führen soll.

Energiesparlampen verringern vorbehaltlich eines konstant bleibenden Nutzungsverhaltens den Energieverbrauch im Haushalt und tragen damit zur Senkung der individuellen Stromrechnung sowie möglicherweise zu einer Entlastung der Kraftwerkskapazitäten bei. Einem klimapolitischen Effekt steht aber die bis 2020 festgelegte CO2-Obergrenze im EU-Emissionshandel entgegen.

Sollte die Außerbetriebnahme konventioneller Glühlampen tatsächlich dazu führen, dass fossil befeuerte Kraftwerke in der Leistung gedrosselt werden können und so weniger CO2 emittiert wird, so hätte dies zur Folge, dass die Stromproduzenten entsprechend weniger Emissionszertifikate benötigen. Die damit frei werdenden Emissionsrechte würden sie an der Emissionsbörse veräußern. Mit anderen Worten: die Emissionsreduktion, die in den Kraftwerken erfolgt, würde dazu genutzt, an anderer Stelle – nämlich im Industriebereich – mehr CO2 emittieren zu können. Ein Verbot von Glühlampen innerhalb des Emissionshandelssystems führt also in der Gesamtbetrachtung nicht zu einer Emissionssenkung, sondern zu einer Emissionsverlagerung.

Bei einem ordnungsrechtlichen Eingriff muss auch die Gesamtökobilanz betrachtet werden. Ein Artikel in der Zeitschrift „Öko-Test“ vom 10. Dezember 2008 setzt sich mit möglichen Problemen von Energiesparlampen auseinander. Als Probleme werden aufgezählt: falsche Herstellerangaben über die tatsächlich möglichen Einsparungen, eine geringere und im Gebrauch nachlassende Helligkeit und Empfindlichkeit gegen häufiges An- und Ausschalten. Da nur zehn Prozent der Haushalte die Energiesparlampen korrekt als Sondermüll entsorgten, drohe ferner hochgiftige Quecksilberbelastungen in der Umwelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Trägt die Bundesregierung den von der EU-Kommission angestrebten „Ausstiegsbeschluss“ aus der Glühbirne mit?

2

Wenn ja, welche Vorteile erwartet die Bundesregierung aufgrund dieser Maßnahme, und wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung gegen das geplante Verbot zu unternehmen?

3

Hält die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission für mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar, und falls ja, wie begründet sie ihre Haltung?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Zeitschrift „Öko-Test“ angeführten Probleme bei Energiesparlampen?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Ökobilanz von Energiesparlampen im Vergleich zu Glühbirnen vor – auch unter Berücksichtigung abfallwirtschaftlicher Fragestellungen sowie der klimabezogenen Ökobilanz unter Einbeziehung von Produktion und Transport in die Bundesrepublik Deutschland?

6

Wie hoch liegt zurzeit der Importanteil von Energiesparlampen, und welches sind die wichtigsten Herstellerländer?

7

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Energiesparlampen angesichts spezifisch niedrigeren Stromverbrauchs zu einer Änderung des Verbraucherverhaltens dahingehend führen, dass sie häufiger dauerhaft eingeschaltet bleiben, unter anderem auch deshalb, weil häufiges An- und Ausschalten die Lebensdauer dieser Lampen verkürzen könne?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse einer von „Öko-Test“ zitierten Studie, nach der die Bewohner in Räumen mit Energiesparlampen die Räume um zwei bis drei Grad stärker beheizen, und ist der Bundesregierung bekannt, wie viel zusätzliche CO2-Emissionen damit ggf. verbunden sind?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Problematik einer möglicherweise gestiegenen und weiter steigenden Belastung des Restmülls mit Quecksilber aus unsachgemäß mit dem Hausmüll entsorgten Energiesparlampen in der Bundesrepublik Deutschland und Europa, und welche Maßnahmen wollen die Bundesregierung und die EU-Kommission dagegen ergreifen?

Berlin, den 17. Dezember 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen