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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gütesiegel "Nachhaltiges Bauen" und Bauwerkssicherheit

Kosten und Ergebnisse bisher abgeschlossener Bewertungen, etwaige negative Wertentwicklung, Rechtsfolgen und sonstige Risiken bei ungünstiger Benotung, Kritik an der Zertifizierung, erforderliche Nachweise zur Erlangung des Gütesiegels, Durchführung der Zertifizierung, Umfang des Baubestands im Bundesbesitz, Unterhalts-, Betriebs- und Sanierungskosten, Kritik an ständiger Mittelkürzung für den Bauunterhalt

Fraktion

FDP

Datum

10.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1169521. 01. 2009

Gütesiegel „Nachhaltiges Bauen“ und Bauwerkssicherheit

der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Birgit Homburger, Joachim Günther (Plauen), Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, hat am 26. Juni 2008 beim Tag der Deutschen Bauindustrie in Berlin das erste deutsche Gütesiegel für nachhaltiges Bauen vorgestellt. Mit dem Gütesiegel wird ein umfassendes Bewertungssystem eingeführt, das eine Weiterentwicklung des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ darstellen soll. Das System wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen entwickelt und soll anfänglich nur auf Neubauten von Büro- und Verwaltungsgebäuden angewandt werden. Es ist allerdings beabsichtigt, das System zu einem späteren Zeitpunkt auf Bestandsgebäude sowie andere Gebäude- und Nutzungsarten zu übertragen.

Dazu wurde ein Zertifizierungssystem entwickelt, das die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und soziokulturelle Aspekte (ergänzt um funktionale Qualität) – enthält und zusätzlich die technische Qualität, Prozessqualität und Standortqualität einführt. Anhand von derzeit 51 und nach Abschluss der Entwicklung 63 Kriterien sollen Gebäude nach diesen sechs – so genannten – Hauptkriteriengruppen bewertet werden. Die ökonomische, ökologische, soziokulturelle sowie technische Qualität werden dabei jeweils mit 22,5 Prozent und die Prozessqualität mit zehn Prozent bewertet. Die Standortqualität des Gebäudes bildet ein separates Kriterium, das gesondert bewertet und ausgewiesen werden soll.

Innerhalb der einzelnen Hauptkriteriengruppen werden Kriteriengruppen gebildet, denen wiederum die 51 bzw. 63 Kriterien – vom Treibhausgaspotential über den Baustellenabfall, die Wertstabilität, den visuellen Komfort, Ausstattungsqualität, bis hin zu Rückbaubarkeit und Bauprozessen – zugeordnet werden. Für jedes Kriterium wird ein Referenzmodell vorgegeben, dass die mindestens und maximal zu erreichende Einzelpunktzahl wiedergibt. Über den Erfüllungsgrad von erreichter zu erreichbarer Punktzahl sowie eines Bedeutungsfaktors werden die einzelnen Kriterien innerhalb der Kriteriengruppen gewichtet und die Gesamtpunktzahl der einzelnen Hauptkriteriengruppen gebildet. Daraus werden entsprechend der Gewichtung Noten zugeordnet, die dann wiederum zu einer Gesamtnote führen, die ihre Entsprechung im Gold-, Silber- oder Bronze-Zertifikat finden.

Die Erfüllungsqualität der verschiedenen Kriterien wird dabei über quantifizierbare Indikatoren und Messgrößen definiert, die in zugehörigen „Steckbriefen“ genau festgelegt sind.

Die besagten Steckbriefe erreichen dabei eine außerordentliche Detailtiefe. So wird zum Beispiel bei der Bewertung des Kriteriums „Mikroklima“ (Bedeutungsfaktor für die Gesamtbewertung: 1,96 Prozent) verlangt, im Zuge der Genehmigungs- und Ausführungsplanung die „Art, Farbe und Textur (Oberflächenbeschaffenheit) sowie durch geeignete Messverfahren erhobene Werte für Reflexionsvermögen (Albedo), Absorptionsvermögen, Emissionsvermögen und Transmissionsvermögen der Dach- und Bodenmaterialien zu bewerten und [zu dokumentieren]. Auch unversiegelte und bepflanzte Flächen müssen nach Größe und Art der Bepflanzung bzw. sonstiger unversiegelter Flächen anhand von Plänen und Auflistungen dokumentiert werden. Außerdem müssen auch hier Messwerte [zu] Reflexionsvermögen (Albedo), Absorptionsvermögen, Emissionsvermögen vorgelegt werden. Weiterhin müssen Informationen[en] zur Umgebung des Gebäudes wie umliegende Gebäudemasse, Straßenbreite und Höhe der umliegenden Gebäude sowie Ausrichtung des Gebäudes bereitgestellt werden. Dies sollte durch Fotos und Grundstücks- und Ansichtspläne dokumentiert werden.“ Dabei merkt die für die Erstellung des Steckbriefes zuständige Arbeitsgruppe an, dass „[a]ufgrund fehlender wissenschaftlicher Arbeiten es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich (ist), eine verlässliche quantitative Bewertung von Baumaterialien hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Wärmeinsel-Effekte vorzunehmen. Um eine Datenbasis für die weitere Erarbeitung dieses Steckbriefes zu schaffen, soll zunächst für die Version 1 der Bauherr/Planer dazu angehalten werden, die entsprechenden Daten bereitzustellen“.

Die Bundesarchitektenkammer hat in einer Stellungnahme infrage gestellt, ob es nicht sinnvoller wäre, statt mit hohem bürokratischen Aufwand ein neues Werkzeug zur Nachhaltigkeitsbeurteilung zu schaffen, die bereits vorhandenen Instrumente des Bau-, Planungs- und Prüfungsverfahren auf intelligente Art zu verknüpfen und dort, wo tatsächlich noch Bewertungslücken bestehen, diese entsprechend zu ergänzen. Auch die Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft haben in einer gemeinsamen Stellungnahme das von der Bundesregierung vorgelegte Zertifizierungssystem abgelehnt. Insbesondere wird die Übertragung auf weitere Gebäudearten im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich infrage gestellt.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die kritische Bemerkung im vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Auftrag gegebenen „Bauwerkssicherheitsbericht“. Darin heißt es unter anderem, dass, „[s]ollte sich die in den letzten Jahren in den untersuchten Liegenschaften beobachtete Tendenz zu einer ständigen Mittelkürzung für den Bauunterhalt fortsetzen, könnte sich dies negativ auf den baulichen Zustand und damit auf die Bauwerkssicherheit auswirken“. Dies wirft die Frage auf, ob und inwieweit der Gebäudebestand des Bundes in den letzten Jahren vernachlässigt wurde und damit auf Dauer zusätzliche Kosten, Risiken für die Nutzer und Schäden für die Umwelt in Kauf genommen wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die ungefähren Kosten für die Durchführung der Bewertung verschiedener typischer Büro- oder Verwaltungsgebäude ein?

2

Wie hoch sind die Kosten für vergleichbare Bewertungen im Ausland (z. B. nach dem LEED- oder BREEAM-Standard (LEED – Leadership in Energy and Environmental Design/BREEAM – Building Research Establishment’s Environmental Assessment Method))?

3

Welche zusätzlichen Kosten zur Ermittlung verschiedener Bewertungsfaktoren, zum Beispiel bisher nicht ermittelter Albedo-Werte für Baumaterialien, können im Einzelnen in der Anlaufphase des „Gütesiegels Nachhaltiges Bauen“ für den Eigentümer auftreten?

4

Welche zusätzlichen Kosten sind in Planung und Ausführung eines Gebäudes für die Bereitstellung der für die Bewertung erforderlichen Angaben durch die Baubeteiligten zu erwarten?

5

Wie viel hat die Bewertung jener Büro- und Verwaltungsgebäude bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gekostet, die Anfang dieses Jahres mit dem „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ ausgezeichnet werden sollen (bitte unter Angabe relevanter Gebäudeparameter wie Alter, Lage, Fläche, Baukosten bzw. Wert der Liegenschaft, (Über)Erfüllung der Energieeinsparverordnung (EnEV)-Standards etc.), und in welchen Fällen ist die Bewertung bereits abgeschlossen?

6

Welche Bewertung hat das jeweilige Gebäude erhalten, sofern die Bewertung bereits abgeschlossen ist?

7

Welche Bewertung würde nach der gegenwärtigen Zertifizierungsmethode ein Büro- oder Verwaltungsgebäude erhalten, das nur die gegenwärtigen bauordnungsrechtlich vorgegebenen Mindestanforderungen nach dem gegenwärtigen Rechtsstand erfüllt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen, dass eine Benotung schlechter als 3,5 suggeriere, dass das Gebäude nicht den anerkannten Regeln der Technik entspreche und daher verschiedene Rechtsfolgen, unter anderem die Nichtanerkennung der Werkvertragsleistung, die Kürzung von Rechnungen und eine Abwertung der Immobilie, zur Folge haben könne?

9

Wie bewertet die Bundesregierung Befürchtungen, dass mit der Benotung von 2,5 und besser der im Bauwesen gültige Maßstab der anerkannten Regeln der Technik verlassen wird und damit Rechtsunsicherheit bezüglich der Erfüllungspflichten der Baubeteiligten geschaffen wird?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Baukosten für ein gut (Silber) oder sehr gut (Gold) benotetes Gebäude je Quadratmeter im Vergleich zu einem durchschnittlich bewerteten und einem nach den anerkannten Regeln der Technik errichteten Gebäude (in tatsächlichen Kosten und/oder im Verhältnis)?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass die Schaffung der umfangreichen Steckbriefe für ein „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ überflüssig sei, da das Schutzziel „Nachhaltigkeit“ weitestgehend im deutschen öffentlichen Baurecht verankert sei (planungsrechtliche Bestimmungen zu Flächenverbrauch und Bodennutzung, Naturschutz, Bauordnungsrecht, Energieeinsparverordnung etc.)?

12

Falls die Bundesregierung diese Kritik nicht für gerechtfertigt hält, wo genau sieht die Bundesregierung im deutschen Baurecht das Schutzziel „Nachhaltigkeit“ nicht hinreichend ausgefüllt?

13

Welche Bewertung würden nach der gegenwärtigen Zertifizierungsmethode Gebäude nach der EnEV 2002, EnEV 2004, EnEV 2007 und EnEV 2009 in den Kriterien Treibhauspotenzial, Primärenergiebedarf nicht erneuerbar, Primärenergiebedarf erneuerbar sowie Thermischer Komfort Sommer/Winter jeweils (in etwa) erhalten?

14

Wie viele Nachweise muss ein Eigentümer/Bauherr zum gegenwärtigen Zeitpunkt mindestens/höchstens erbringen, um nach den bisher vorliegenden Steckbriefen eine „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ zu erhalten?

15

Um welche Nachweise handelt es sich im Einzelnen, und welche von diesen sind zwingend notwendig, um nach den bisher vorliegenden Steckbriefen ein „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ zu erhalten?

16

Wie begründet die Bundesregierung, dass für die Bewertung konkrete Maßnahmen, wie die Nutzung verwendeter Materialien oder Geräte, und nicht nur die tatsächlich messbaren Ergebnisse (z. B. der tatsächliche Energieverbrauch und CO2-Ausstoß) herangezogen werden?

17

Sollte tatsächlich das Risiko von Rechtsfolgen bestehen, wer haftet in der Folge für den Werteverfall?

18

Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung das „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ auch für Wohngebäude einzuführen?

19

Ist es richtig, dass die Bundesregierung als Zertifikatsgeber fungiert und die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen als einzige Institution mit der organisatorischen Durchführung der Zertifizierung von Gebäuden sowie mit der Bestellung der für die Zertifizierung zugelassenen – so genannten – Auditoren betraut ist?

Wenn ja, wurde diese Dienstleistung entsprechend den geltenden Vergaberichtlinien vergeben?

20

Ist vorgesehen, dass auch andere Institutionen das „Gütesiegel Nachhaltiges Bauen“ vergeben dürfen, und wenn ja, welche?

21

Ist es richtig, dass zur Unterstützung der Entwicklung des Zertifizierungssystems eine freihändige Vergabe von Forschungsgeldern vorgenommen wurde?

Wenn ja, in welchem Umfang und wofür (Aufstellung nach Kosten, Gegenstand und Auftragnehmer der einzelnen Forschungsvorhaben)?

22

Wie viele Büro- und Verwaltungsgebäude mit welcher Nutzungsfläche wurden im Auftrag des Bundes seit dem Jahr 2000 errichtet bzw. befinden sich für die Jahre 2009, 2010 und 2011 in Planung oder im Bau?

23

Wie viele Büro- und Verwaltungsgebäude, Wohngebäude, sowie Hallen, Garagen u. a. Wirtschafts- und Lagergebäude befinden sich derzeit im Besitz des Bundes, die vor dem Jahr 1900, zwischen den Jahren 1900 und 1930, den Jahren 1930 und 1945, den Jahren 1945 bis 1980 und den Jahren 1980 bis 2005 errichtet wurden (bitte jeweils unter Angabe der gesamten Nutzungsfläche der verschiedenen Gebäudetypen und gesonderter Ausweisung von Gebäuden der Bundeswehr), und wie hat sich dieser Bestand seit dem Jahr 2000 entwickelt?

24

Wie viele dieser Gebäude werden derzeit nicht genutzt (mit Angabe der gesamten Nutzungsfläche der verschiedenen Gebäudetypen und gesonderter Ausweisung von Gebäuden der Bundeswehr), und in wie vielen Fällen ist die weitere Verwendung der Gebäude noch nicht geklärt (mit Angabe der gesamten Nutzungsfläche der verschiedenen Gebäudetypen und gesonderter Ausweisung von Gebäuden der Bundeswehr)?

25

Wie haben sich die Ausgaben des Bundes für den Unterhalt der im Besitz des Bundes befindlichen Gebäude seit dem Jahr 2000 entwickelt, und wie hoch waren insbesondere jeweils die Ausgaben für nicht in Nutzung befindliche Gebäude (jeweils nach verschiedenen Gebäudetypen mit gesonderter Ausweisung für Gebäude der Bundeswehr)?

26

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den aktuellen Investitionsbedarf, um den Gebäudebestand des Bundes zu modernisieren (unter gesonderter Ausweisung des Investitionsbedarfs für energetische Sanierungen)?

27

Welche Maßnahmen wurden nach der Vorlage des Bauwerkssicherheitsberichtes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung getroffen oder befinden sich in Vorbereitung oder Umsetzung, um die Sicherheit der im Besitz des Bundes befindlichen Gebäude dauerhaft zu erhöhen?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der Gutachter zur Schaffung eines Datenbanksystems und eines Leitfadens zur systematischen Archivierung der wesentlichen statisch-konstruktiven von Gebäuden des Bundes umzusetzen?

29

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Empfehlung der Gutachter für eine nach bestimmten Intervallen gestaffelte Begehung bzw. stichprobenartige handnahe Untersuchungen an Gebäuden umzusetzen?

30

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Gutachter, dass, „[s]ollte sich die in den letzten Jahren in den untersuchten Liegenschaften beobachtete Tendenz zu einer ständigen Mittelkürzung für den Bauunterhalt fortsetzen, sich dies negativ auf den baulichen Zustand und damit auf die Bauwerkssicherheit auswirken (könnte)“?

31

Wie haben sich konkret der Gebäudebestand, die Gebäudenutzung und die Ausgaben des Bundes für den Unterhalt für die in dem genannten Bericht untersuchten Liegenschaften seit dem Jahr 2000 entwickelt?

32

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Gutachter, dass die Reparatur von Schäden an genutzten Gebäuden, deren zukünftige Verwendung noch nicht geklärt ist, häufig verschleppt wird und infolgedessen zum Teil erhebliche Folgeschäden entstehen?

Berlin, den 20. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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