Entschädigung der Anleger im Fall Phoenix Kapitaldienst GmbH
der Abgeordneten Frank Schäffler, Hans-Michael Goldmann, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH warten die betroffenen Anleger weiterhin auf die Auszahlung der Entschädigungen. Die Mitglieder der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) wissen immer noch nicht, in welcher Höhe sie Sonderbeiträge leisten müssen.
Aufgrund eines der EdW von der KfW Bankengruppe gewährten Darlehens soll nun gemäß Auskunft der EdW eine Teilentschädigung der Anleger erfolgen. Gleichzeitig werden Anleger von den zuständigen Finanzämtern angeschrieben und zur Versteuerung auch von Scheingewinnen aufgefordert, obwohl sie bisher keine Zahlungen erhalten haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie ist der Sachstand im Entschädigungsfall Phoenix?
Welche Dauer der im Zusammenhang mit dem Fall Phoenix laufenden gerichtlichen Verfahren erwartet die Bundesregierung?
Trifft es zu, dass die Auszahlung der Teilentschädigungen an die betroffenen Anleger zweieinhalb Jahre in Anspruch nehmen soll?
Wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Dauer, und könnte diese nicht durch zusätzliches Personal der EdW verkürzt werden?
Inwieweit entspricht diese verzögerte und nur teilweise Entschädigung dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)?
In welchem Umfang verlangen die Finanzämter nach Kenntnis der Bundesregierung die Versteuerung von Gewinnen beziehungsweise Scheingewinnen von den Anlegern?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Besteuerung insbesondere vor dem Hintergrund der bisher nicht erfolgten Entschädigung der Anleger?
Zitat Carsten Schneider, Fraktion der SPDGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Wurde das Darlehen der KfW Bankengruppe an die EdW bereits ausgereicht?
Welche Konditionen wurden für das Darlehen vereinbart?
Wie ist die Laufzeit des Darlehens, und wie soll die Rückzahlung finanziert werden?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Anleger, die hohe Renditeversprechen geglaubt haben, selbst schuld an ihren Verlusten seien, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wann plant die Bundesregierung, Vorschläge zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) vorzulegen?