Umsatzsteuer auf bürgerschaftliches Engagement
der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Hans-Michael Goldmann, Ina Lenke, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nachdem vor einigen Jahren ein Finanzamt und in der Folge das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Auffassung vertrat, es handle sich beim Freiwilligen Sozialen Jahr um eine Art Arbeitnehmerüberlassung, die einen umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch zwischen FSJ-Träger und der Einsatzstelle begründe, vertritt das BMF nun in einem weiteren wichtigen Bereich des bürgerschaftlichen Engagements die Auffassung, dass ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang begründet sei.
Nach Auffassung des BMF bzw. eines Finanzamtes liegt in der kostenlosen Überlassung von Telefondienstleistungen der Deutschen Telekom an die Telefonseelsorge ein der Umsatzsteuer unterliegendes Tauschgeschäft vor. Die kostenfreie Erreichbarkeit der Telefonseelsorge durch den Ratsuchenden soll somit künftig der Umsatzsteuer unterliegen, was deren gesamte Arbeit infrage stellt.
Das BMF konstruiert aus dem bürgerschaftlichen Engagement von Unternehmen nun tauschähnliche Umsätze, da z. B. auf der Internetpräsenz der wohltätigen Organisation auf den Sponsor verwiesen wird.
Die Arbeit der Telefonseelsorge, wie vieler anderer wohltätiger Organisationen, ist elementar an die kostenfreie Überlassung von Sachleistungen durch Unternehmen gekoppelt. Das Aufbringen der Umsatzsteuer durch die Sponsoren, könnte zum Rückzug der Sponsoren führen. Weder die Telefonseelsorge noch andere Organisationen könnten aus eigenen Mitteln diese Sachleistungen finanzieren. Das bürgerschaftliche Engagement von Unternehmen würde von Staats wegen vernichtet.
Drucksache 16/11703 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Auswirkungen, die ein solches Handeln auf das in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten noch unterentwickelte Engagement von Unternehmen haben wird, sind unabsehbar.
Hinzu kommt, dass angesichts der Finanzkrise und der beginnenden Rezession bereits Unternehmen von Sponsorenaktivitäten im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements zurücktreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welchen Stellenwert hat das bürgerschaftliche Engagement für die Bundesregierung?
Welche Auswirkung hat die zunehmende Bürokratie auf die Motivation der bürgerschaftlich Engagierten?
Weshalb gab es bisher beim Sponsoring des bürgerschaftlichen Engagements keine Umsatzsteuerpflicht wegen „tauschähnlicher Umsätze“?
Für welchen Zeitraum ist in diesen Fällen mit einer steuerlichen Nachzahlung zu rechen?
Welche anderen Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements sind von der Konstruktion eines „tauschähnlichen Umsatzes“ betroffen und müssen demnächst um den Fortbestand ihrer Arbeit bangen?
Welche Steuermehreinnahmen erwartet die Bundesregierung durch diese Umsatzsteuerpflicht?
Welche Mehrausgaben sind zu erwarten, wenn sämtliche Angebote des bürgerschaftlichen Engagements in diesem Bereich zusammenbrechen und sie staatlich organisiert werden müssen?
Erwartet die Bundesregierung Ausgaben, die unter den Steuermehreinnahmen liegen?
Welche anderen Bereiche des bürgerschaftlichen Engagements sollen demnächst der Umsatzsteuerpflicht unterliegen nachdem Bereiche der Jugendfreiwilligendienste und die Telefonseelsorge der Umsatzsteuerpflicht unterworfen wurden bzw. werden?
Wie will die Bundesregierung die Ergebnisse der Enquetekommission „Bürgerschaftliches Engagement“ im Bereich der Förderung von unternehmerischem bürgerschaftlichem Engagement in der Bundesrepublik Deutschland umsetzen, wenn sie das Engagement der Bürger zunehmend der Umsatzsteuer und damit der Bürokratie unterwirft?
Welche Auswirkungen wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Finanzkrise auf die Einnahmesituation sowie die Sponsorenförderung und damit auf die Aktivität von Vereinen haben?
Was versteht das Bundesministerium der Finanzen genau unter „Hilfe für Helfer“?