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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Autobanken

<span>Unternehmensspezifische Staatshilfen nach dem Finanzmarkstabilisierungsgesetz für sog. Autobanken</span>

Fraktion

FDP

Datum

17.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1179328. 01. 2009

Autobanken

der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat den Automobilherstellern zugesichert, dass auch deren Tochterunternehmen, die über eine Banklizenz verfügen, bei Problemen auf Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz zurückgreifen könnten. Die Aufgabe der Autobanken besteht üblicherweise darin, Kunden den Erwerb eines Autos durch günstige Kredit- bzw. Leasingkonditionen zu erleichtern. Für die Kreditversorgung der Wirtschaft bzw. das Finanzsystem in der Bundesrepublik Deutschland sind sie allerdings von eher geringer Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele so genannte Autobanken gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, um welche handelt es sich, und wie hoch ist der Jahresüberschuss der einzelnen Unternehmen?

2

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und Volumina der von den einzelnen in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Autobanken vergebenen Kredite?

3

Wie viele Autoverkäufe werden in der Bundesrepublik Deutschland über so genannte Autobanken der Hersteller abgewickelt, und wie hoch sind die entsprechenden Stückzahlen bezogen auf die einzelnen Autobanken bzw. -hersteller?

4

Könnten nach Ansicht der Bundesregierung auch Autobanken aus anderen europäischen Ländern entsprechende unternehmensspezifische Staatshilfen beantragen?

5

In welchen anderen Ländern erhalten Autobanken vergleichbare unternehmensspezifische Staatshilfen, und an welche Konditionen sind diese jeweils geknüpft?

6

Sieht die Bundesregierung in einer unternehmensspezifischen Staatshilfe für die Autobanken eine Subvention für die deutschen Autohersteller, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

7

Welche Autobanken haben bei der Bundesregierung unternehmensspezifische Staatshilfen angefragt bzw. beantragt, und wie ist der aktuelle Stand der einzelnen Genehmigungsverfahren?

8

Sieht die Bundesregierung in einer unternehmensspezifischen Staatshilfe für eine Autobank eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Banken der Automobilhersteller, die diese nicht erhalten, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

9

Wie existenziell sind nach Ansicht der Bundesregierung die Autobanken für die jeweiligen Autohersteller, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

10

Wie hoch wäre nach Ansicht der Bundesregierung der Rückgang der Absatzzahlen der einzelnen Automobilhersteller ohne staatliche Garantien?

11

Wie oft wurden bezogen auf die letzten fünf Jahre die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Autobanken seitens der deutschen Finanzaufsicht geprüft, und in wie vielen Fällen gab es dabei Beanstandungen?

12

Welches Finanzvolumen sollte nach Ansicht der Bundesregierung maximal für unternehmensspezifische Staatshilfen für Autobanken zur Verfügung stehen?

13

Welche unternehmensspezifische Staatshilfen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Autoherstellern in anderen Ländern gewährt, und wie stellen sich im Vergleich dazu die Maßnahmen der Bundesregierung dar?

14

Wird die Bundesregierung im Falle unternehmensspezifischer Staatshilfen für die Autobanken Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen, und wenn ja, wie soll dieser aussehen, und wenn nein, warum nicht?

15

Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass im Falle unternehmensspezifischer Staatshilfen für Autobanken, besonders umweltschonende bzw. klimafreundliche Fahrzeuge besonders günstige Konditionen erhalten, und wenn ja, auf welche Weise soll diese erfolgen, und wenn nein, warum will die Bundesregierung auf entsprechende Maßnahmen verzichten?

16

Auf welchen Zeitraum sollen sich unternehmensspezifische Staatshilfen für Autobanken gegebenenfalls beziehen?

17

Plant die Bundesregierung unternehmensspezifische Staatshilfen auch für die Finanzinstitute anderer Wirtschaftsunternehmen (Einzelhandel, etc.), und wenn ja, um welche Branchen handelt es sich dabei, und wie viele Banken könnten davon profitieren, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. Januar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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