Konsequenzen aus dem Betrugsfall Madoff
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Betrugsfall um den US-amerikanischen Investor Bernard L. Madoff und sein Unternehmen Bernard L. Madoff Investment Securities LLC wurden Kunden mit hohen Renditeversprechen angeworben. Tatsächlich wurde jedoch nur ein Schneeballsystem betrieben. Befürchtet wird nun ein Schaden für die betroffenen Anleger in Höhe von 50 Mrd. Euro, von dem auch deutsche Anleger betroffen sind. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat eine Überprüfung der europäischen Vorschriften angekündigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie ist der Sachstand im Betrugsfall Madoff nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie viele deutsche Anleger sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom Betrugsfall Madoff betroffen?
In welchem Ausmaß sind sie nach Kenntnis der Bundesregierung betroffen?
Sind deutsche Anleger auch im Rahmen von Riester- oder Rürup-Renten beziehungsweise der betrieblichen Altersvorsorge betroffen?
Haben auch deutsche öffentliche Banken oder Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist, in Madoff-Produkte investiert, und wenn ja, in welchem Umfang haben sie dies jeweils getan?
Welche Maßnahmen haben die Bundesregierung und insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Schutz der Anleger unternommen?
Wurden Sicherungsmechanismen umgangen, und wenn ja, welche?
Wurde insbesondere die Trennung zwischen Depotbankfunktion und Asset-Management umgangen, ohne dass die Anleger und Anlageberater darüber im öffentlichen Verkaufsprospekt informiert wurden?
Ist ein deutscher, französischer oder britischer Anleger, der Gelder beispielsweise über einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Dachfonds oder eine Fondsversicherungspolice in Irland oder Luxemburg investiert, auf die gleiche Art geschützt wie in seinem Heimatland?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf auf europäischer oder nationaler Ebene?