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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zulassung von beleuchteten Dachwerbeträgern auf Kraftfahrzeugen (G-SIG: 16010697)

Zulässigkeit von beleuchteten Dachwerbeträgern auf Kraftfahrzeugen gemäß Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Test betr. Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Dachwerbeträger, Sachstand dazu in europäischen Nachbarländern und Haltung der EU <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

19.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/172531. 05. 2006

Zulassung von beleuchteten Dachwerbeträgern auf Kraftfahrzeugen

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Jan Mücke, Joachim Günther (Plauen), Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen angebracht sein. Beleuchtete Dachwerbeträger zählen bisher nicht zu diesen zulässigen lichttechnischen Einrichtungen. Im Ausland sind jedoch solche beleuchteten Dachwerbeträger nicht unüblich. Es stellt sich daher die Frage, ob eine Zulassung auch in Deutschland in Betracht gezogen werden sollte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist nach der gegenwärtigen Rechtslage die Zulassung von Dachwerbeträgern ausnahmslos ausgeschlossen oder sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich?

Wenn ja, um welche Voraussetzungen handelt es sich dabei?

2

Aus welchen Gründen ist der Einsatz von beleuchteten Dachwerbeträgern mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar?

3

Gibt es empirische Erkenntnisse über die Auswirkung von beleuchteten Werbeträgern auf die Verkehrssicherheit?

4

Hat die Bundesregierung in Betracht gezogen, die praktischen Auswirkungen von beleuchteten Dachwerbeträgern auf die Verkehrssicherheiten Praxistests zu unterziehen bzw. wären sie bereit, einen solchen Praxistest zu unterstützen?

5

In welchen europäischen Nachbarländern ist der Einsatz von beleuchteten Dachwerbeträgern zulässig?

6

Ist die Bundesregierung bereit, bei einem oder mehreren Nachbarstaaten, in denen der Einsatz von beleuchteten Dachwerbeträgern zulässig ist, einen Erfahrungsbericht über die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit einzuholen?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, welche Positionen die EU-Kommission in diesem Zusammenhang einnimmt?

8

Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Kommission insoweit um eine Stellungnahme zu bitten?

Berlin, den 30. Mai 2006

Horst Friedrich (Bayreuth) Patrick Döring Jan Mücke Joachim Günther (Plauen) Christian Ahrendt Daniel Bahr (Münster) Uwe Barth Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Mechthild Dyckmans Jörg van Essen Otto Fricke Dr. Edmund Peter Geisen Miriam Gruß Heinz-Peter Haustein Elke Hoff Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Heinz Lanfermann Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Michael Link (Heilbronn) Horst Meierhofer Patrick Meinhardt Burkhardt Müller-Sönksen Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Gisela Piltz Jörg Rohde Dr. Rainer Stinner Florian Toncar Dr. Volker Wissing Hartfrid Wolff (Rems-Murr) Martin Zeil Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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