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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ausgleichsflächen - Kompensation eines Eingriffs in Natur und Landschaft

<span>Entwicklung des Verhältnisses zwischen Flächenversiegelung und des Verbrauchs landwirtschaftlicher Nutzflächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen gem. Bundesnaturschutzgesetz, Bewertung eines monetären Ausgleichs in Einzelfällen für den Rückbau von Siedlungs- und Kleingartenflächen, Maßnahmen zur Nutzung von Industrie- und Gewerbebrachen zum ökologischen Ausgleich, Maßnahmen gegen Zersiedelung, mögliche Abschaffung der Anwendung des § 6b EkStG bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzflächen für Wohngebiete</span>

Fraktion

FDP

Datum

27.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1194911. 02. 2009

Ausgleichsflächen – Kompensation eines Eingriffs in Natur und Landschaft

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Patrick Döring, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Ina Lenke, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Flächenverbrauch ist seit Jahren unvermindert hoch. Bezogen auf die ganze Bundesrepublik Deutschland hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 2001 bis 2005 insgesamt um 2 111 km2 oder durchschnittlich 116 ha/Tag zugenommen. Jede Sekunde wird in der Bundesrepublik Deutschland 13,19 m2 Boden neu als Siedlungs- und Verkehrsfläche beansprucht.

Darüber hinaus ist es zu beobachten, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche stetig sinkt. Bei der Versiegelung von Flächen im Rahmen von Bau- oder Infrastrukturmaßnahmen ist in der Regel ein Ausgleich nach jeweiligen Landesregelungen bzw. nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich.

Die Kompensation eines Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt meist durch eine ökologische Aufwertung von Flächen, wovon wiederum landwirtschaftliche Nutzflächen in großem Maße betroffen sind. Nicht selten beträgt das Verhältnis zwischen versiegelter Fläche und in Anspruch genommener Ausgleichsfläche – insbesondere bei Baumaßnahmen im Bereich des Straßenbaus – 1 zu 10 oder gar mehr.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fordert den Einsatz von neuen ökonomischen Instrumenten zur Reduzierung des Flächenverbrauchs.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie hoch ist der Verbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz?

2

Wie hat sich das Verhältnis zwischen jährlicher Flächenversiegelung und Inanspruchnahme weiterer Flächen für notwendige Ausgleichsmaßnahmen in den letzten 30 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt?

3

Wie soll der Verbrauch von landwirtschaftlicher Nutzfläche für Ausgleichsmaßnahmen vermindert werden?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, in Einzelfällen einen monetären Ausgleich zuzulassen, um so mehr Geld für den Rückbau nicht mehr benötigter Infrastruktur, Siedlungsfläche und Kleingartenfläche zur Verfügung zu haben und so ökologische Ausgleichsflächen zu gewinnen?

5

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um angesichts des demographischen Wandels und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Bevölkerungsdichte dafür Sorge zu tragen, dass in erster Linie vorhandene Industrie- und Gewerbebrachen sowie brachgefallene Siedlungen zum ökologischen Ausgleich benutzt werden und nicht landwirtschaftliche Flächen?

6

Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Bewertung der Entsiegelung (also Rückgewinnung von landwirtschaftlichen Flächen) als Kompensationsmaßnahme mit mehr Ökopunkten für das landschaftsökologische Guthaben einer Ausgleichsfläche bewertet wird, und wenn nein, warum nicht?

7

Durch welche Maßnahmen wird die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der nicht abzuwendenden Heranziehung landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichsmaßnahmen oder zur Erschließung von Gewerbe- und Siedlungsflächen möglichst zuerst Flächen geringer Bonität genutzt werden müssen?

8

Teilt die Bundesregierung das Ziel, dass Gemeinden vermehrt Wohn- und ggf. Gewerbegebiete wieder verstärkt in den Stadt- und Gemeindekernen bebauen, und wie wird die Bundesregierung versuchen, dieses Ziel zu erreichen?

9

Plant die Bundesregierung die Abschaffung der Anwendung des § 6b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzflächen für Wohngebiete, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. Februar 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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